Beiträge von charly599

    Ich beziehe auch Harz4 und wollte Wohngeld beantragen.


    Doch ich wurde abgelehnt da ich in meinem Harz4-Bescheid schon Kosten für die Wohung erstattet bekomm.


    Das ist richtig. Deswegen soll dashoschi8 auch jetzt schnell noch Wohngeld beantragen um wenigstens noch bis zur Bewilligung seiner ALG II Leistungen ein paar Euro hieraus zu haben. Mit dem Tag der Bewilligung seines ALG II Bezuges erlischt von diesem Zeitpunkt an der Anspruch auf Wohngeld. Da Wohnkosten durch das ALG II über den Regelsatz hinaus bereits abgedeckt sind. (oder sein sollten )

    Vielleicht hier noch eine Übersicht wie sich der Regelsatz berechnet.



    Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?


    Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
    Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
    Wohnung, Strom……………………………….. 26,87 €
    Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………..27,77 €
    Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung
    Gesundheitspflege………………………………13,21 €
    Verkehr ÖPNV…………………………………....19,20 €
    Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
    Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
    Gaststättenleistungen
    Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €
    Wie lacki schon schrieb kommen hier noch die Mietkosten und Heizkosten hinzu( KDU ). Natürlich wirst Du auch aufgefordert werden Dir eine Bedarfsgerechte Wohnung zu suchen. Bei Dir ist dies eine Wohnung mit 45 qm Wohnfläche. Für die Wohnungssuche bekommst Du i.R. bis zu 6 Monaten. Danach werden die Kosten nur in Höhe des Dir zustehenden Wohnraumes und des entsprechenden Mietspiegel Deines Wohnortes berechnet. Darüber hinausgehende Mehrkosten müssten von Dir getragen werden.

    Wenn ich das richtig verstehe bleiben Dir von Deinem ALG I noch ca. 305,00 € und hier sind die weiteren monatl. Fixkosten wie Telefon Strom usw. noch zum Abzug zu bringen. Auch scheinst Du bei der für Dich zuständigen Wohngeldstelle überhaupt keinen Wohngeldantrag gestellt zu haben womit Dur vermutlich einige " Hunderter " seit Deinem ALG I Bezug verschenkt hast.
    Weiterhin läuft Dein ALG I im September wahrscheinlich aus. Unabhängist davon ob Du vielleicht ein Job in Aussicht hast ( oder auch nicht ) sofort zu ARGE und Antrag auf ALG II stellen denn die Bearbeitung von Erstanträgen dauert bis zu einem viertel Jahr und so kann es Dir passieren, dass Du mal 4 Wochen ohne Geld bist.
    Also ganz schnell Wohngeldantrag ausfüllen ist in einer strammen Stunde erledigt. Hättest Du diesen heute noch abgegeben, wäre der Monat Juni noch berechnet worden.
    Zur künftigen Höhe Deines ALG II Geldes kann ich Dir leider keine Auskunft geben. Aber im Internet gibt es soviele Hatz IV und ALG I sowie auch Wohngeldrechner welche alle bis auf wenige Euro hin und her recht zuverlässig sind und einen Richtwert darstellen.-einfach mal ALG II Rechner bei Google eingeben- Übrigens findest Du auch einen hier im Netzwerk schau mal hier : http://www.sozialleistungen.in…slosengeld-i-rechner.html


    Irrung : obiger Link ist für ALG I der Richtige Link kommt hier : http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

    Wenn ich das richtig verstehe bleiben Dir von Deinem ALG I noch ca. 305,00 € und hier sind die weiteren monatl. Fixkosten wie Telefon Strom usw. noch zum Abzug zu bringen. Auch scheinst Du bei der für Dich zuständigen Wohngeldstelle überhaupt keinen Wohngeldantrag gestellt zu haben womit Dur vermutlich einige " Hunderter " seit Deinem ALG I Bezug verschenkt hast.
    Weiterhin läuft Dein ALG I im September wahrscheinlich aus. Unabhängist davon ob Du vielleicht ein Job in Aussicht hast ( oder auch nicht ) sofort zu ARGE und Antrag auf ALG II stellen denn die Bearbeitung von Erstanträgen dauert bis zu einem viertel Jahr und so kann es Dir passieren, dass Du mal 4 Wochen ohne Geld bist.
    Also ganz schnell Wohngeldantrag ausfüllen ist in einer strammen Stunde erledigt. Hättest Du diesen heute noch abgegeben, wäre der Monat Juni noch berechnet worden.
    Zur künftigen Höhe Deines ALG II Geldes kann ich Dir leider keine Auskunft geben. Aber im Internet gibt es soviele Hatz IV und ALG I sowie auch Wohngeldrechner welche alle bis auf wenige Euro hin und her recht zuverlässig sind und einen Richtwert darstellen.-einfach mal ALG II Rechner bei Google eingeben- Übrigens findest Du auch einen hier im Netzwerk schau mal hier : http://www.sozialleistungen.in…slosengeld-i-rechner.html

    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn Deine Mutter ein Guthaben laut Nebekostenabrechnung aus Mietüberzahlung hat,
    so ist für die ARGE in keiner Weise relevant wo sich dieses Guthaben zur Zeit befindet. Der ARGE mitteilen , dass das Guthaben besteht und die Zahlung der Zuschüsse erfolgt weiterhin allerdings einmalig um die 120,00 € geschmälert. Was aber immer noch besser ist als gar nichts zu erhalten.
    Danach Vermieter mit Frist zur Zahlung des Guthabens auffordern. Verstreicht die Frist ohne Zahlungseingang nächste Miete um den Betrag ( hier 120,00 € ) kürzen. Und dann noch überlegen, ob Du noch die Zinseneinnahmen berechnest welche der Vermieter mit dem Geld Deiner Mutter auf seinem Konto erzielt hat.

    "Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 ."
    Ich als "Bibelforscher" Kann das nicht so stehen lassen.Auf welche Bibelübersetzung beziehst du dich da. Ich zitier mal aus der "Neue-Welt-Übersetzung."
    Matthäus6:26.
    Beobachtet aufmerksam die Vögel des Himmels,denn sie sähen nicht,noch ernten sie,noch sammeln sie (etwas) in Voratshäuser ein;denoch ernährt sie eurer himmlischer Vater. Seid ihr nicht mehr wert als sie?
    Warum sollte ich da GEZ bezahlen, sollen dich doch an meinen himmlischen Vater wenden. Chief


    Schön wär´s. habe wegen dieser Typen bei der GEZ schon viele Probleme gehabt. (Trotz Einschicken der Befreiung von der ARGE bzw. Sozialamt ). Aber dies wird sich ja bald ändern wenn erst ALLE einen monatlichen Pauschalbetrag zu zahlen haben und zwar egal ob er in Besitz eines Empfängers ist. Dem Bildungsauftrag der Öff. rechtlichen sei Dank. Oder wollen unsere Politiker nur nicht ihre Hofberichterstatter verlieren ?
    Übrigens wäre eine Kfz - Steuer für Leute die kein Fahrzeug haben auch noch eine fette Einnahmequelle.

    Wenn du das auf dem Arbeitsamt so schilders müsste sich das Amt darum kümmern diesen Bescheid zu bekommen. Aber ob das genau stimmt kann ich dir leider nicht sagen.


    Wenn dein ALG1 zu niedrig ist kannst du dazu noch Wohngeld beantragen. Das ist immernoch besser als zur ARGE zu rennen im Notfall musst du dann halt zur ARGE gehen.


    Genau richtig!!!
    Wenn Du die Unterlagen in den ehemaligen Betrieben abgegeben hast, bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Somit ist jetzt das Arbeitsamt am Zuge und muss Deinen ehemaligen Arbeitgebern auf die Füße treten. Nicht zur ARGE abwimmeln lassen. Die Bearbeitung bei der ARGE ( Erstantrag ) dauert ca. 3 Monate. Hatte nach Auslaufen meines Krankengeldes ähnliches Problem bin dann auf Anraten eines befreundeten Anwaltes zur ARGE und habe meine Bedürftigkeit zur Niederschrift gebracht. Hier muß dann von Seiten des Amtes sofort gehandelt werden. Habe dann auch an dem Tag noch eine Auszahlung bekommen welche dann mit dem Arbeitsamt wieder verrechnet wurde.
    Auch das Sozialamt wird Dir in Deiner Situaton helfen.