Ich beziehe auch Harz4 und wollte Wohngeld beantragen.
Doch ich wurde abgelehnt da ich in meinem Harz4-Bescheid schon Kosten für die Wohung erstattet bekomm.
Das ist richtig. Deswegen soll dashoschi8 auch jetzt schnell noch Wohngeld beantragen um wenigstens noch bis zur Bewilligung seiner ALG II Leistungen ein paar Euro hieraus zu haben. Mit dem Tag der Bewilligung seines ALG II Bezuges erlischt von diesem Zeitpunkt an der Anspruch auf Wohngeld. Da Wohnkosten durch das ALG II über den Regelsatz hinaus bereits abgedeckt sind. (oder sein sollten )