Hallo Lacki
In dem vorliegenden Fall geht es ganz einfach nur darum. Dass die ARGE überzahlte Leistungen zurückverlangt. Es ist absolut unstrittig, dass der ARGE dies darf denn es ist ja ihr Geld.
Strittig ist aber, dass in dem Zusammenhang Leistungen zurückverlangt werden die nicht erbracht wurden. Das Ganze hat in keinster Weise etwas mit einem Zufluss Prinzip zu tun.
Sollte Dir Deine ARGE einmal zu viele Leistungen überwiesen haben z.B. wegen Computerfehler o.ä., will diese ganz einfach nur die Überzahlung zurück haben und wird Dir wohl diese Überzahlung nicht noch zusätzlich als Einkommen anrechnen.
Richtig ist auch, dass Bettyboop aus dem ersten Halbjahr 2009, als Sie noch kein Hartz IV bezog eine Gutschrift hat welche NATÜRLICH in dem Monat wo sie bei ihr auf dem Konto erscheint nach dem Zufluss Prinzip behandelt und als Einkommen gewertet wird. Dies wird durch Bettyboop auch nicht in Frage gestellt und so akzeptiert. Die Frage hier ist eigentlich nur, ob die ARGE Geld zurückverlangen kann was sie im Vorfeld nicht gezahlt hat.
Meinen Handwerker würde ich hochkantig zur Türe hinausbefördern wenn er vor mit stünde und für Leistungen abkassieren wollte welche er nie erbracht hat.
Tut mir leid kann Deiner Argumentation nicht folgen