Hi Rene
habe Dir hier einmam die Chekliste für Hartz IV Umzug rausgesucht
Umzug mit Hartz IV
Auch Bezieher von Hartz 4 sind häufig gezwungen, den Wohnort zu wechseln. Die für viele entscheidende Frage ist dabei nur: Übernimmt die ARGE die Umzugskosten?
Umziehen trotz Hartz 4?
Vorab: Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu, Sie dürfen also umziehen, wann immer Sie wollen - auch mit Hartz 4. Haben Sie eine schriftliche Zusage der ARGE bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist die ARGE an diese Zusage gebunden und muss den Umzug erlauben.
Das Amt muss bei einem nicht notwendigen Umzug allerdings keine mit dem Umzug verbundenen Kosten zahlen und es muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen. Wer als Bezieher von Hartz 4 also ohne den Segen der ARGE umzieht, muss die Wechselkosten möglicherweise selbst tragen: Umzugskosten, Kosten für die Renovierung, Kaution etc. Letztendlich sollte der Umzug in diesem Fall für die ARGE kostenneutral sein - es werden max. die vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein Darlehen für Kaution gewährt.
Hartz-4-Empfängern steht es natürlich frei, den Umzug und alle damit verbundenen Kosten selber zu tragen. Dann allerdings stellt sich dem Amt die Frage, wieso Sie sich einen Umzug leisten können. Hier sollte man also Vorsicht walten lassen!
Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollten Sie immer mit dem Amt geklärt haben, ob in der neuen Wohnung auch alle Kosten übernommen werden! Wechseln Sie beispielsweise die Stadt, so erkundigen Sie sich vorab über die dort geltenden genehmigten Miethöhen. Zuständig in Bezug auf Anfragen ist allerdings immer die für Sie aktuell zuständige ARGE in Ihrer Stadt.
Hartz-4-Umzug: was braucht die ARGE?
Optimal ist folgende Reihenfolge, wenn das Amt den Umzug tragen soll :
1. die alte ARGE muss der Notwendigkeit des Umzugs zustimmen
2. die neue ARGE sollte bestenfalls Angemessenheit der neuen Wohnung VOR Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien der neuen ARGE entsprechen
3. die alte ARGE muss sich zu Umzugskosten und allen damit verbundenen Aufwendungen äußern
4. die neue ARGE muss sich zur evtl. anfallenden Mietkaution äußern. Hier gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief bei der R+V Versicherung zu beantragen, so dass die Mietkaution gespart werden kann.
Rechnen Sie damit, dass die ARGE mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug voraussetzt - holen Sie also rechtzeitig mehrere Umzugsangebote von Firmen ein. Sollte das Amt die Spedition nicht zahlen, werden Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.
Tipp: Weitere Informationen, welche Gründe für einen Umzug trotz Hartz IV sprechen, können Sie in dem Ratgeber Umzug für Hartz-4-Empfänger nachlesen.