Beiträge von chazz86

    Habe bei der ArGe die Übernahme meiner Nebenkostennachzahlung für 2009 beantragt (beläuft sich auf ca. 290€), was aber jetzt abgelehnt wurde.


    Gründe:
    Gem. § 22 SBG II können die angemessenen Kosten übernommen werden.


    In Ihrer Bedarfsberechnung wurden im Zeitraum 01.01.09 bis 31.12.09 bereits die maximal übernahmefähigen Heizkosten und Neben-Betriebskosten bei der monatlichen Bedarfsberechnung berücksichtigt.


    Warmwasserkosten sind bereits in der Regelleistung enthalten und können somit nicht nochmals übernommen werden.


    Somit ist eine nochmalige Übernahme von Heiz- und Nebenkosten nicht möglich.



    Die ArGe übernimmt 357,40€ monatlich für Miet- und Nebenkosten, Gesamtbetrag sind aber 420,26€, somit wird mir der Rest vom Regelsatz abgezogen, da die Kosten für 2 Personen (mein Sohn + ich) angeblich nicht angemessen sind. Deshalb frage ich mich, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht, da meine Kostem ja ohnehin schon zu hoch sind (ich wurde aber nie zur Kostensenkung oder zum Umzug aufgefordert).
    Wie würde ich einen Widerspruch am besten begründen (Link zu Musterbeispiel reicht, hab gegoogelt aber was passendes hab ich jetzt nicht gefunden)?
    Und wie soll ich überhaupt das Geld auftreiben, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat? Das mal eben von dem Geld zu bezahlen, was ich monatlich zur Verfügung habe, geht einfach nicht.