Beiträge von Getdown

    Ich finde für die Politiker sind wir ALG2 Empfänger soviel wert wie ein Schwarm Fliegen, und deshalb sollte man die Damen und Herrn da hinten in Berlin in eine Rakete packen und richtung Sonne nur weg mit denen.
    Die sollten mal lieber auf 35% ihres Gehaltes verzichten und das dann für sinnvolle Aufgaben nutzen dann wäre auch wieder Geld da für die Gesundheitsreform, die Renten, das ungeliebte ALG2 Maskottchen und unbedingt ne Reichensteuer und so einiges mehr.


    mfg
    Getdown

    Kurze info für dich,


    Ich bin mir nicht so 100 % sicher ob es solche Urteile gibt aber ich kann dir auf andere weise helfen schreib dir eine Adresse, von sehr guten Anwälten da mußt du eine Nummer anrufen dann schilderst du dein problem und die rufen dich dann zurück.
    Meisstens geht das recht schnell die haben sich ganz spezell auf ALG 2 eingestellt und die können dir auch helfen, und was das schönste ist du mußt bei denen nicht mal was bezahlen noch nicht mal die 10 euro beratungsgebühr.


    Fachanwälte
    Wurl & Koch & Naß
    Blücherstr. 22
    10961 Berlin


    Info Hotline


    030-8862-9480


    Diese Nummer mußt du anrufen und falls du nicht direkt einen erreichen solltest kannst du dein anliegen auf Band sprechen und sag bitte gleich das es dringend ist die melden sich dann bei dir.


    mfg
    Getdown

    Hallo,


    Hier schonmal vor ab ne Antwort ich finde es unverschämt das die Sozialarbeiterin meint sie könnte dir vorschreiben, wie du dein Leben zu planen hast ich kann dir daher nur raten, suche Dir einen Anwalt und schildere Ihm dein anliegen aber besorge dir vorher beim zuständigen Amtsgericht ein spezelles Dokument die wissen dann welches du brauchst. Denn in deinem fall wird es nicht ohne eine Beratung bei einem Rechtsanwalt gehen am besten einen den du kennst, und noch eine Tip lass dir auf keinen fall alles gefallen von der Arge egal was von denen kommt.


    mfg
    Getdown

    Hi Luna2010,


    Sag doch mal wieso heizt du noch über den strom gibt es denn bei dir in der Wohnung keine Heizkörper, so wie du das
    hier schreibst gehe ich mal nicht davon aus das die Arge für deine Stromkosten auch aufkommt, weil du sie ja selber
    verursacht hast, du kannst es ja mal versuchen habe da aber wenig hoffnung was bleibt ist ein Umzug in eine andere
    Wohnung wo du nicht über den Strom heizen mußt.


    mfg
    Getdown

    Und zwar habe ich mal eine frage, wie genau geht das denn nun mit dem Verrechnen der Nebenkosten wenn
    man Guthaben hat. Ich bekomme den Regelsatz von 359,- euro plud Zhalung meiner Miete und wenn die dann
    das Guthaben mit den Nebenkosten verrechnen zahlt man mir dann nicht mehr den vollen Leistungssatz in
    Höhe von 739,- euro pro Monat oder wollen die nur das Guthaben von mir und zahlen mir dann das genannte
    geld weiter pro Monat wäre nett wenn mir das einer mitteilen könnte denn die bei der Arge sagen ja auch
    nichts zu dem Thema sondern blocken einfach ab.



    mfg
    Getdown


    :confused:

    Hi
    Hier ist eine kurze info für dich


    Empfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So urteilte das BSG in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R). Das bedeutet, dass die Zurückerstattung durch den Energielieferanten an die Sozialhilfe angerechnet wird und somit sich der monatliche Regelsatz entsprechend der Zurückzahlung verringert.


    Nicht betroffen von diesem Urteil sind Bezieher von ALG II, dem sogeannten Hartz IV.


    mfg
    Getdown

    Ich denke mal es könnte wichtig sein denn nicht immer liegt die Arge richtig zum Beispiel Stromguthaben
    hab was unter Google gefunden.


    Verwirrung stiftet das recht frische Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Stromguthaben. Zwar haben viele Erwerbslosen-Initiativen zu recht dieses Urteil dieses Urteil kritisiert, jedoch kommt es nur bei Empfängern von Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) in zur Anwendung.


    Empfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So urteilte das BSG in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R). Das bedeutet, dass die Zurückerstattung durch den Energielieferanten an die Sozialhilfe angerechnet wird und somit sich der monatliche Regelsatz entsprechend der Zurückzahlung verringert.


    Nicht betroffen von diesem Urteil sind Bezieher von ALG II, dem sogeannten Hartz IV.


    Das BSG stützt sich dabei auf den § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII: "Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch ..."


    Doch die Sache stinkt gewaltig zum Himmel und hat genau genommen zwei dicke Haken, auf die das Bundessozialgericht nicht berücksichtigte:


    1. Sofern Stromkosten nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören und auch im Fall des Klägers aus seiner Regelleistung beglichen wurden, handelt es sich um "Leistungen nach dem SGB" und gelten laut dem oben zitierten Satz nicht als Einkommen.


    Der Kläger hat eigeninitiativ Strom und somit Geld gespart, was einer auch i.S. des SGB geforderten Ansparung (z.B. für Möbel, Kleidung etc.) gleichgestellt sein müsste.


    2. Nur einen Absatz weiter im selben Paragrafen heißt es: "Von dem Einkommen sind abzusetzen … [Satz 4] die mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben."


    Also selbst wenn man das Guthaben als "Einkommen" betrachten möchte, dann ist die Differenz, die sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch und der gezahlten Monatspauschale ergibt just jene abzusetzende Ausgabe, die zur "Erzielung des Einkommens notwendig" war. Hätte der Kläger nämlich nicht zuviel bezahlt, wäre es nicht zu diesem Guthaben gekommen.


    Ad absurdum wird dabei einmal das pauschale Zahlsystem der Stromanbieter geführt, aber auch das Stromsparverhalten der Betroffenen. So kommt es vielen Fällen zu einer Verschuldungen durch die Stromkosten. Waren die pauschalen Zahlungen für den Strom zu niedrig, haben Betroffene nur die Möglichkeit, über ein Darlehen bei ihrem Leistungsträger die Stromnachzahlung zu leisten.



    MFG
    Getdown


    :):)::D:D

    Ich habe zwei fragen zu ALG2,


    Ich hab mir bei google Informationen wie groß eine Wohnung für mich sein darf, auch gibt es 2 Urteile vom
    BSG Kassel die ganz genau besagen das für eine Person eine Wohnung zwischen 45 - 50 qm als ange
    messen gilt, und die Brutto - Miete beträgt 378,00,- den ich hatte Post von der Arge bekommen wo man
    mir geschrieben hat das meine Wohnung nach & 22 SGB2 als nicht angemessen eingestuft wird. Obwohl
    die Miete für meine Wohnung in 2007 nach Sichtung des Erstantrages als angemessen eingestuft wurde,
    nur die Heizkostenpauschale war denen zu hoch und deshalb wurde sie um 5,00,- gesenkt. Und heute
    war ich bei der Leistungsabteilung und dort wurde mir gesagt das meine Wohnung zu teuer ist und zwar
    um ganze 1,00 und ein paar cent und auch was die beiden Urteile von dem BSG angeht das würde nicht
    stimmen denn was die mir in 2007 schon gesagt hatten war mir nichts neues.



    Jetzt zu meiner 2 Frage


    Und möchte ich gerne wissen wie genau das mit dem Verrechnen der Nebenkosten ganz genau geht
    sobald man ein Guthaben bekommt, die bei der Arge haben mal wieder nichts darauf gesagt hatte den
    eindruck die wollten mich wohl schnell los werden nach dem ich schon Einspruch gegen den Brief von
    der Arge einreicht habe das meine Wohnung als unangemessen eingestuft wird.
    wäre nett wenn mir jemand antworten kann



    mfg
    Getdown


    :):):)