Beiträge von Getdown

    Ich habe ein paar wichtige fragen, aber nichts über Nebenkostenabrechnungen oder dergleichen?


    Da Ihr ja offenbar jede menge Ahnung über ALG2 habt jetzt zu meinen Fragen, kann ich mir dieses wissen auch aneignen damit ich nicht immer so mit leeren händen da stehe und wie ich dann auf so einen Bescheid reargieren, da sich ja laufend die Gesetzeslage ändert, also einfacher gesagt das man das auch verstehen kann.



    Lohnt es sich als ALG2 Empfänger eine Rechtschutz - Versicherung Abzuschliessen die für Hartz 4 Leute ist, da muss ja auch nicht alles dabei sein, so das man Deckung hat wenn man einen Anwalt braucht, da ich leider keinen Schein mehr für eine Rechtsberatung beim Amtsgericht mehr bekomme kann das nicht immer Nachvollziehen, wenn die mit den Argumenten kommen dafür sehen wir keine Grundlage um einen Schein zu bekommen.



    Und gibt es Anwälte für ALG2 Empfänger die einen auch dann vertreten wenn man eben keinen Beratungsschein bekommt vielleicht habt ihr ja einen rat



    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Also wenn das rechtens ist das man die 64,05 mit den Kosten der Unterkunft verrechnet, weil mein Vermieter bisher immer vom Jobcenter Angeschrieben wurde wohin er das Geld vom Huthaben Überweisen musste, heisst das jetzt die Kassieren 2 mal die 64,05 einmal in dem sie es mir abziehen und sich den gleichen Betrag vom Vermieter Überweisen lassen, das versteh ich nicht und noch was ein Honk bin ich schon mal gar nicht


    Gruß Getdown

    Ich habe heute meine Weiterbewilligung bekommen und da musste ich lesen das die beim Jobcenter das Guthaben mit den Kosten für Unterkunft verrechnet haben, hier der genaue Wortlaut ( Das Guthaben in höhe von 64,05 € aus ihrer Nebenkostenabrechnung vom 24.06.2013 für das Jahr 2012 wurde mit ihren Kosten der Unterkunft verrechnet ) ist das rechtens oder nicht und machen die das dann jedes Jahr oder dürfen die das gar nicht. Könnt Ihr mir helfen mit einem Tip oder einem Rat gibt doch bestimmt ein Urteil vom BSG wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet, denn wenn ein Guthaben da ist dann können die das doch nicht von meinem Geld was ich für die Miete bekommen wieder abziehen, denn letztes Jahr wurde auch nichts abgezogen nur da war das Guthaben viel höher.




    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Hallo Leute,


    Ich muß mal was fragen und zwar geht es darum das ich Körperliche probleme habe und die Betreffen die Gesammte Wirbelsäule und mein rechtes Knie ist auch schon kaputt habe auch schon 30% beim Versorgeungsamt bekommen, und mein Arzt hat mich zur erneuten MRT meiner BWS und HWS geschickt ich mache deswegen auch Rehasport und weil ich immer so Schmerzen in der BWS habe besonders wenn da druck drauf kommt deswegen auch die MRT. Und die Aufnahmen versprechen leider nichts gutes die Schäden an meiner BWS sind leider Schlimmer geworden das kommt daher weil die eine Verkrümmung und Verdrehung hat, und die bei dem Jobcenter also bei der Sachbearbeiterin wo ich bin sagte mir sie wolle die MRT -Untersuchung ersteinmal abwarten und dann entscheiden ob ein Amtsarzt eingeschaltet wird was ich überhaupt noch machen kann und ob ich dann noch Vermittelbar bin oder nicht. Sie sagte mir auch dann brauche ich ja auch keinen Jobvermittler mehr und wenn dann die Sozialhilfe kommen sollte auf was muß ich dann achten und auf was muß ich mich dann einstellen und wie sieht das dann ganz genau mit meinen Rechten aus oder gibt es da nur Pflichten wie bei der Arge wo man überhaupt nicht weiss was welche Rechte man eigentlich hat denn die Schweigen sich ja immer aus istz jedenfalls bei mir so, wäre wirklich sehr nett wenn Ihr mir Antworten würdet denn von dem ganzen Sozialhilfe zeug hab ich null ahnung ausser das es das gleiche Geld wie bei ALG II gibt.




    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown


    Und allen noch eine Schöne Adventzeit und frohe Weihnachten


    :):):)

    Summen ./. Jobcenter Rhein Erft
    Ihr Widerspruchsverfahren



    Sehr geehrter Herr Summen,



    in vorbezeichnenter Angelegenheit überreiche ich Ihnen die Kopie des ergangenden Abhilfebescheides vom 28.09.2011 mit der Bitte um Kenntnisnahme.




    Unserem Widerspruch ist daher in vollem Umfang abgeholfen worde.


    Die Kosten unserer Inanspruchnahme werde ich gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Anschließend kann die Angelegenheit erfolgreich abgeschlossen werden.



    Für die Erteilung des Mandats und das in uns gesetzte Vertrauen darf ich mich herzlich bedanken.


    Für Rückfragen aller Art stehe ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.



    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown


    :D:D:D::D

    Hallo Leute


    Ich hatte ja schon geschrieben das ich aufgrund eines Betriebskostenguthaben eine Nachzahlung in höhe von 391,61,- an die Arge leisten soll, und in dem Schreiben das ich von meinem Anwalt zur Kenntnisnahme bekommen habe schreibt Frau Schenker das mir für das ganze Jahr 2010 pro Monat 380,00,- gezahlt wurden. Obwohl ich im Oktober 2010 eine erste Mitbescheinigung schon eingereicht habe und mir wurde auch durch Frau Schenker mitgeteilt das ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und auch den Beweis erbracht habe das ich meine Warmmiete gesenkt habe und zwar auf 370,66,- nur in dem Schreiben von Frau Schenker steht nix von einer Mietbescheinigung da kommt doch der Verdacht auf das die bei denen irgendwie Verschwunden ist ist doch schon recht merkwürdig. Ich trage hier auch die Daten von meinem Mietvertrag bei Einzug am 01.02.2006 ein,


    Kaltmiete 265,00,-
    Betriebskosten 70,00,-
    Heizkostenvorauszahlung 50,00,-


    Ergibt eine Warmmiete von 385,00,- abzüglich von 5,00,- wegen der Heizkostenpauschale die denen etwas zu hoch war. ich trage hier auch die Daten aus dem Brief von Frau Schenker ein den ich durch meinen Anwalt erhalten habe.


    Es ist anhand der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung vom 05.06.2011 erkennbar, dass Herr Summen folgenden tatsächlichen Verbrauch hatte:


    Betriebskosten 646,66 €
    Heizkosten 251,73€


    Tatsächlich berücksichtig wurden aber ausgezahlt für das Jahr 2010:


    Betriebskosten: 795,00€
    Heizkosten: 495,00€


    Sofern Sie die tatsächlich berücksichtigen und ausgezahlten Beträge mit den tatsächlichen Kosten laut der Abrechnung gegenrechnen erhalten Sie die folgenden Guthaben:


    Betriebskosten: 148,34€
    Heizkosten: 243,27€


    Es besteht somit ein Gesamtguthaben gegenüber dem Jobcenter von insgesamt 391,61€ und nun ist die Frage natülich gegeben stimmt das überhaupt so wie Frau Schenker das gerechnet hat und warum taucht in dem Schreiben die erste Mitbescheinigung nicht auf, wenn dem so wäre würde die Berechnung durch Frau Schenker ja gar nicht mehr stimmen.
    Wenn Ihr mir darauf Antworten könntet wäre ich euch dankbar.



    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown


    :D:D:D

    Ich habe ja bei dem Erstantrag im 2007 der Arge auch den Mietvertrag gezeigt und da war die Kaltmiete bei 265,00 euro plus 120,00 für Nebenkosten also eine Warmmiete von 385 euro und man hat mir gesagt das Ihnen die Heizkostenpauschale in höhe von 50 euro zuviel sind, und haben diese um 5 euro gesenkt und haben mir dann immer 380 euro überwiesen. Und ihr wisst ja auch das es da einige probleme deswegen gab ob nun Aufkläungspflicht hin oder her, ich habe auch schön brav dann immer die Nebenkostenabrechnungen bei der Arge einreicht für die Jahre 2008 2009 und jetzt auch für 2010, und habe auch im Obtober 2010 eine Mietbescheigung mit den ganz aktuellen Daten vom Vermieter zurückgeschickt bekommen und habe die auch bei der Arge einreicht, und 2009 hatte ich eine Mieterhöhung zuerst aus der eigenen Tasche bezahlt weil ich der Meinung war die Arge würde die nicht bezahlen aber dem war nicht so ich habe die von mir vorbezahlte Mieterhöhung von der Arge zurückbekommen, und jetzt warte ich noch das mein Vermieter mir die nächste Mitbescheinigung per Post zurückschickt damit ich diese auch bei der Arge einreichen kann, und nun zu meiner frage seitens dem Abrechnungsvorgang der Nebenkosten durch die Arge, wie genau läuft das ab dürfen die die daten aus dem Ersten Mitvertrag heran ziehen oder müssen die sich an die neuen daten aus den eingereichten Mitbescheinigungen halten da mir ja seit Oktober nur noch 370,66 für die Warmmiete Überwiesen werden den ich blicke da nicht mehr durch den die Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten ändern sich ja auch so denke ich sollte das sein, ich hoffe Ihr könnt mir darüber Auskunft geben.



    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown


    :confused::confused::confused:

    Hab wohl jetzt ein ganz erntes problem was ich nicht bedacht hatte, und zwar hatte ich ja die Erstberatung bei der Arge bevor man den Erstantrag stellen kann, und da liegt wohl der Hund begraben. Denn ich bin weder bei der Erstberatung noch bei Abgabe des Erstantrages richtig darüber Informiert worden welche Pflichten man wirklich hat, und auf was man alles achten muß und was man auch alles angeben und abgeben muß. Denn da hat mich die Arge nicht richtig darüber Informiert und auch nicht richtig Aufgeklärt also die Aufklärungspflicht seitens des SGB 2.
    Man hat mir zwar so eine Broschüre in die Hand gedrückt aber da ich null Ahnung hatte und da standen ja nur Pflichten drin aber was meine Rechte sind hab ich da vergebens gesucht. Und nun mein Anliegen an euch, wären die gleich Ihrer Aufklärungspflcht nachgekommen dann wäre es erst gar nicht dazu gekommen weil ich wirklich nicht gewusst habe das man jede Veränderung angeben muß also auch was die abgabe der Nebenkostenabrechnung angeht und dergleichen, und jetzt werfen die mir auch noch vor das ich grobfahrlässig gehandelt habe und in dem ich nicht jede Veränderung angeben habe, ich hatte auch schonmal die Teamleiterin darauf angesprochen und die hat mir nur gesagt die müssten mir nicht alles sagen oder erklären und damit war die fertig und nun meine frage kann ich der Arge eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorwerfen und wenn ja wie muß ich dann vorgehen oder soll ich darauf meinen Anwalt ansprechen, weiss im moment nicht mehr weiter, habe auch schon daran gedacht meine Wohnung komplett aufzugeben und dann ab nächstes Jahr lieber auf der Straße als Obdachloser zu leben als weiter von der Arge abhängig zu sein wäre nett wenn ihr mir helfen könnt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown:(:(:(

    Ich wollte eigentlich nur wissen was ich jetzt am besten machen soll denn nochmal mit dieser Frau zu reden bringt nichts, denn die weicht mir ja eh aus wenn schon jemand sagt dann war das sicher ein Irrtum von mir, dann können Sie das Schreiben ja vernichten und für mich heisst das wohl wir lassen das unter den Tisch fallen oder halten den hin, dann gibt der vielleicht auf.



    MFG Getdown

    Brauche mal euren Rat!


    Und zwar geht es darum das ich mal wieder einen Brief von Frau Schenker bekommen habe, wo sie mir geschrieben hat,


    Betreff: Ihr Antrag auf Umzug


    Sehr geehrter Herr Summen,


    in der Anlage erhalten Sie die Notwendigkeitsbescheinigung und darin steht genau


    Die Notwendigkeit eines Wonungswechsels wird anerkannt und ist dringend erforderlich , weil Mehrfachnennungen sind möglich / notwendig.


    die derzeitige Wohnung aufgrund einer damaligen Trennung von der Lebensgefährtin eine Übergangslösung sein sollte.



    Ich war ja heute deshalb mit dem Herrn Heinen das ist der Vorsitzende vom VDK Bergheim hier in Wesseling und wir wollten darüber mit der Teamleiterin sprechen, nur auf dem Schild stand ein ganz anderer Name und die Frau die dort in dem Büro war, sagte uns wir müssten damit zum Herrn Weiler, und wir haben mit dem Gesprochen nur den hat das gar nicht gekümmert und so richtige Hilfe hab ich von dem Herrn Heinen auch nicht bekommen, der Herr Weiler hat sich ja nicht einmal die Arbeit gemacht sich die Unterlagen mal anzusehen, und sagte dann noch ich bin ja von der Beschwerde und er würde den Fall ja auch gar nicht kennen, und ich sollte damit zu Frau Schenker gehen und mit ihr das klären nur das bringt nichts. Denn die kann mir ja alles mögliche erzählen nur nicht das was ich hören möchte, denn ich bin mir ganz sicher das ich einen solchen Antrag weder bei der Arge eingereicht noch einen solchen Unterschrieben habe, und ich habe das gefühl die wollen die ganze sache unter den Teppich kehren so als ob nichts gewesen wäre und deshalb brauche ich eure hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Getdown


    :confused::mad::mad:

    Es gibt wieder was neues von Frau Schenker zum Thema Nebenkostenforderung,
    mein Anwalt hatte ja einen Brief an die Arge geschickt also einen direkt nach Wesseling und einen nach Frechen und heute kam schon wieder so ein Wisch von der Frau Schenker wo die das ganze jetzt unter die Mitwirkungspflicht gestellt hat und darin heisst es jetzt ganz genau
    Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt:


    Ich bitte um Einreichung einer Bescheinigung des Vermieters, in welcher Höhe er Kosten für Unterkunft und Heizung monatlich aufgeschlüsselt für das Jahr 2010 von Ihrem Vermieter geltend gemacht worden sind.
    Bitte reichen Sie diese Unterlagen bei der im Briefkopf genannten Stelle bis zum 31.07.2011 ein.
    Und zwar hat mein Vermieter ein solches Schreiben ganz genau ausgefüllt wo auch die ganz genauen Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind und das hat die Arge auch bekommen.
    Und deshalb muß ich schon wieder am Montag zum Anwalt denn ich denke das ist eine Retourkutsche auf den Brief den Sie von meinem Anwalt erhalten hatte.
    Und zwar das was die Frau Schenker jetzt mit mir macht ist ganz klar Mobbing um mich kleinzukriegen habt ihr eine idee was man dagegen machen kann oder soll.


    MIt freundlichen Grüßen
    Getdown

    Leider muß ich dir sagen ich habe nix für den Schein bezahlt nicht mal nen cent, aber wie schon gesagt der Krieg gegen die Arge ist noch lange nicht vorbei, hab noch ne andere sache laufen da wurde mir geschrieben wie haben ihrem Antrag auf Umzug anerkannt und aufgrund einer Trennung von ihrer Lebensgefährtin sollte die Wohnung nur eine Übergangslösung sein.
    Und das schöne ist ich hab einen Solchen Antrag nie gestellt und das ich mal Verheiratet war und dann auch noch in Trennung lebe ist mir neu. Und die sacht doch tatsächlich zu mir als ich bei denen war, dann war das sicher ein Irrtum von mir ich glaube die wollte mich für dumm verkaufen, und sagte auch noch ich könne den Brief von Ihr vernichten aber das habe ich nicht gemacht hab auch dagegen Widerspruch eingelegt und denen zeit gegeben bis zum 25.07.2011 aber ich geh mal davon aus das ich nix dazu von denen höre und dann fahre ich wieder zum Amtsgericht und hole mir noch nen Schein und ab damit zum Anwalt und dann geht der Krieg gegen die erst richtig los, ich werde das solange machen bis die Frau Schenker mich in Ruhe lässt oder ihren Job aufgibt.


    MFG
    Getdown

    Wollte euch mal auf den neusten stand bringen ich war ja heute wegen der Forderung durch das jobcenter das ich wegen der verauszahlung von den Nebenkosten durch die Arge Rhein-Eft einen Betrag in höhe von 391,61 zu Überweisen hätte.
    Und mein Anwalt hat mir gesagt die kriegen doch nur das Guthaaben das sich aus den verauszahlungen ergibt und mehr nicht, er hat jetzt einen Brief aufgesetzt und falls die nicht darauf reagieren sollten oder die sollten weiterhin auf den oben genannten Betrag bestehen werden wir vor dem Sozialgericht eine Feststellungsklage einreichen, er hat mir auch gesagt meisstens reicht mein Breif den die kriegen schon aus und wenn die hören der will notfalls Klagen geben die klein bei.


    Mit freundlichen grüßen
    Getdown


    P.S.


    Wenn man die Nebenkostenabrechnung bei der Arge / Jobcenter einreicht und dann eine Antwort bekommt wo mann ausser dem eigentlichen Guthaben das man ja eh abgeben muß, noch mehr bezahlen muß weil die Arge / Jobcenter einem mitgeteilt hat es wäre zu einer Überzahlung gekommen dann macht bitte nur das eine,


    1. Beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe beim Anwalt man braucht dazu nur den Ausweis und den ALG 2 Bescheid den bekommt man auxh sofort.


    2. Und dann damit sofort zum Anwalt und der wird dann die nötigen schritte gegen die Arge / Jobcenter einleiten.


    3. Und sollten welche vielleicht gezahlt haben entweder aus Unwissenheit oder weil man sie unter Druck gesetzt hat dann auf jedenfall zum Anwalt und diese Kosten von der Arge / Jobcenter zurück verlangen.


    Ihr müßt wirklich nur das reine Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung Überweisen und mehr nicht ganz egal was euch die Arge / Jobcenter weiss machen wollen.


    :):):)

    Habe den Widerspruch per Post und zwar wie beim Letztenmal direkt an den Geschäftsstellenleiter den Herrn Querbach und das hat wunderbar geklappt, auch werde ich zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen und der kann dann auch selber noch mal Widerspruch einlegen, so denke ich ist alles abgedeckt und dann sehen wir weiter ich sagte euch wie es ausgegangen ist wenn es sein muß gehe ich bis in die letzte Instanz um recht zubekommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Brauche nochmal eure hilfe ich hab ja wie Ihr schon halt ärger mit der Arge es geht um die genaue berechnung der Nebenkostenabrechnung und wie die das gemacht haben, war heute morgen sogar schon in Brühl beim Amtsgericht und hab einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe beim Anwalt bekommen.
    Habe auch schon Widerspruch wegen der berechnung der Nebenkostenabrechnung durch die die Arge eingereicht und per Post verschickt, und jetzt meine Frage wie finde ich einen passenden Anwalt das muß ein Knallharter Hund sein der auch kein Blatt vor den Mund nimmt und der die Arge Rhein-Erft genau so gern hat wie ich, habe auch schon an die Anwälte in Berlin gedacht nur das problem ist ich müsste einen haben zu dem ich direkt hinkommen kann und nicht wie die in Berlin wo man zuerst alles per Post zuschicken muß.
    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
    Ich wohne nehme in Wesseling und da wäre es von Vorteil wenn ich da direkt hin kann.


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

    Hallo Turtle1972


    Ist das was du mir da geschrieben hast ein vorteil für mich oder eher ein nachteil gegen mich, denn einen warmwasserverbrauch trifft bei mir nicht zu. ich habe ja nur wie beschrieben einen Brief von Frau Schenker bekommen wo man nur den Betrag sehen ist mehr nicht.


    Gruß Getdown

    Leider habe ich von Frau Schenker nur diesen Biref bekommen und mehr nicht, es kann doch nicht sein das die Arge die Kaltmiete plus den Nebenkosten für mich bezahlt, und wenn dann sich ein Guthaben daraus ergibt sich einen Teil der von ihnen bezahlten Abschläge sich bei mir zurück holt.
    Und wenn das wirklich so sein sollte dann hätte ja jeder ALG Empfänger bei der Arge Schulden die er dann abbezahlen soll, denn normal sollten einem ALG 2 Empfänger keinerlei Kosten seitens einer Wohnung entstehen, und falls das wirklich so sein sollte kann ich die Wohnung in der ich jetzt noch Wohne nicht mehr halten dann lebe ich lieber auf der Straße als auch noch mit mehrkosten von meiner Bude zu leben und wovon soll ich denn bitte schön 391,61 € bezahlen denn nächstes Jahr kommen ja schon wieder Kosten durch die neue Nebenkostenabrechnung auf mich zu. Nein dnke aber ohne mich und meine Möbel die ich habe werde ich schon irgendwo unterbringen zumindest die die für mich wichtig sind.


    Mit freundlichen Gruß
    Getdown


    :mad::mad::mad::mad:

    Brauche ganz dringend mal eure Hilfe,


    Und zwar habe ich meine Nebenkostenabrechnung von 2010 am Montag bei der Arge abgegeben und hatte ein Guthaben von 236,33 ( mir werden von der Arge 85,00 € pro bezahlt ) und heute habe ich von der Frau Schenker einen Brief erhalten wo Sie mich auffordert einen Betrag in höhe von 391,61 @ zubezahlen, und nun meine Frage, wie kann es sein das mein Vermieter der Arge schon das Guthaben Überweisst und ich jetzt auch noch bezahlen soll. Ich hab mich schonmal an einen Anwalt aus Berlin gewannt und dort sagte man mir schon am Telefon ( war die Sekriterin denke ich mal ) normal bekommen die doch nur das Guthaben das nach dem abzug der Kosten übrig bleibt ich komm da nicht mehr mit.
    Oder wollen die sich einen Teil der von Ihnen bezahlten Abschläge von mir wieder holen nur ich hab keine kohle um die 391,61 zubezahlen wenn ich mir vorstelle das geht jedes Jahr dann werden die Kosten die dann für mich anfallen immer mehr und dann bleibt mir nichts anderes übrig als die Wohnung hier aufzugeben und auf der Strasse zu leben oder wenn dies möglich ist ans Sozialgericht zugehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Getdown :mad::mad::mad:

    Hallo Leute,


    Ich hab mal ne frage und zwar geht es um meine beiden Versicherungen zum einen die Private Haftpflicht und die Hausratversicherung für die ich im Monat 11,39 ,- Bezahle, und jetzt zu meine Frage es gibt da wohl einen Zuschuss in höhe von 30 € den man von der Arge jetzt Jobcenter und ob ich den Zuschuss beantragen kann.
    Und ob ich ihn dann auch Bewilligt bekomme wäre nett wenn ihr mir Antworten Könnt.


    MFG
    Getdown

    Und zwar geht es ja wie Ihr ja sicher schon wisst, um den angeblichen Vorschlag einer Expertengruppe des Bundesarbeitsministeriums die darauf anscheinand bedacht ist das einer einzelenen Person nicht wie bisher 45qm zustehen sondern nur noch 25qm, und was soll das denn bitte schön, wohin sollen wir denn dann mit den Möbeln hin und ich kann mir nicht vorstellen das es so kleine Wohnungen überhaupt gibt, ich frage mich was sich diese Gruppe überhaupt dabei gedacht hat als die das angeblich vorgeschlagen haben. Ich finde es wird langsam mal zeit das wir die Herrn und Damen die in Berlin sitzen und zur zeit noch die Gesetze und dergleichen machen wieder abwählen denn was da noch so alles auf uns zukommt ist noch so grade milde ausgesprochen Unsozial und Ungerecht noch oben drauf, wir ALG2 Empfänger sind auch Menschen und kein stück mist das man einfach in eine ecke fegt und dann schnell weg. Die Damen und Herrn da hinten in Berlin sollten mal besser bei sich anfangen zu kürzen und zwar um genau 40 % von allen Ihren Gehältern und Bezügen dann haben die immer noch genug. Und ich denke mal das ist noch längst nicht alles was da auf uns ALG2 Empfänger noch so alles zukommt.


    Wäre nett wenn ihr mal so ein paar Antworten schreiben könntet


    mfg
    Getdown