GG52 also laut Kindergeldzuschlagsrechner würden wir 270€ bekommen somit müsste unser Lebensunterhalt ja gedeckt sein, werde mal einen Termin bei dem JC machen und zur Not verzichte ich auf Hartz IV stelle Kindergeldzuschlag und wenn mir dann monatlich 50 - 80€ fehlen sollten ist mir das auch egal Hauptsache man ist nicht mehr auf das Amt angeweisen.
Beiträge von F4r3l
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Ihr seid eine BG. Somit bekommt keiner oder alle Alg II. Das Einkommen wird nämlich nicht bei dir allein angerechnet sondern gleichmäßig auf euch beide verteilt.
Mein Weibchen arbeitet auch und verdient ca 500 brutto = knapp 400€ netto
Der 18 jährige ist in der Ausbildung 675€ brutto = 535 netto (ist schon rausgeflogen bei der ARGE weil sein Verdienst zum Lebensunterhalt reicht)
und der 17 jährige geht noch bis Juni Schule und fängt dann im August seine Lehre an.Wir haben schon mal überlegt das es evtl günstiger ist auf Hartz zu verzichten und stattdessen Kindergeldzuschlag zu beantragen was meint Ihr ?
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Besten Dank lacki dann weiss ich ja nun was angerechnet wird, aber ich müsste ja raus dein da mein Bedarf inkl Mietzuschlag gedeckt ist.
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Hi,
ich habe folgende Frage und zwar arbeite ich 6 Tagewoche und reinige Turnhalle.
Die Turnhalle wird Mo-FR in der Zeit von 22 bis 1 Uhr gereinigt und bekomme Nachtzuschläge
Sonntags reinige ich von 17 bis 20 Uhr und bekomme Sonntagszuschlag.Ich habe Anspruch bei der ARGE 337€ + 130€ Miete = 467€
Anrechnung 1:
Brutto 714,44
abzüglich Pauschale 100
Zwischensumme 614,44
20% Frei 122,888
Freibetrag 222,888
Netto 566
Anrechnug ARGE 343,112Hierbei ist nun 714 steuerpflichtiges Brutto ohne Nacht und Sonntagszulagen
Anrechnung 2:
Brutto 855,56
abzüglich Pauschale 100
Zwischensumme 755,56
20% Frei 151,112
Freibetrag 251,112
Netto 708
Anrechnug ARGE 456,888Hierbei ist nun Brutto = 714,44 + 141,12 Nachtzulage + 52,92 Sonntagszulage (beides steuerfrei) und netto ohne steuerfrei zulagen
Anrechnung 3:
Brutto 714,44
abzüglich Pauschale 100
Zwischensumme 614,44
20% Frei 122,888
Freibetrag 222,888
Netto 708
Anrechnug ARGE 485,112Hierbei ist nun Brutto = 714,44 und netto 566€ + 141,12 Nachtzulage + 52,92 Sonntagszulage (beides steuerfrei) =708€ netto
Ich weiss ja nicht ob die Zulagen anrechnungsfrei sind und welche Rechnung die ARGE verwendet, aber vllt kann mir jemand weiterhelfen.
Wenn die ARGE nach Anrechnung 3 abrechnet wäre ich ja aus Hartz raus und hätte einen Überhang von 11€ würden diese 11€ dann auf meine Lebensgefährtin angerechnet weil Sie weiter in Hartz IV ist ?
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Ne er ist erst 17 Jahre, aber ist das Alter nicht egal, denn er deckt ja mit seinem Verdienst seinen Bedarf ?
Eigener Bedarf gedeckt = keine BG
Eigener Bedarf ungedeckt = BGMüsste das Kindergeld dann auch auf sein Konto ausgezahlt werden ?
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Also müsste ich der Arge erklären, das wir dem Sohn Unterkunft gewähren und er dafür anteilmässig Miete bezahtl, er uns aber finanziell in keiner weise unterstützt.
Aber wie sehen denn die Regelungen bezüglich Haushaltsgemeinschaft aus, denn er schläft im Zimmer mit seinem jüngeren Bruder, gab es da nicht mal Vorschriften bezüglich eigenes Zimmer oder verwechsel ich etwas ?
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Hi,
ich habe hier im Forum schonn viel drüber gelesen aber bin mir noch nicht ganz sicher, deshalb frage ich nach.
Also wir leben mit 4 Personen in einer BG.
Frau H. Antragstellerin
Herr W. Lebensgefährte
Sohn T. leibl Kind von Frau H. 17 Jahre beginnt im August die Lehre
Sohn M. leibl. Kind von Frau H. 15 Jahre Schüler.Im Momwnt sieht es so aus wir beziehen Hartz IV
323,00 Frau H.
323,00 Herr W.
287,00 Sohn T.
287,00 Sohn M.annerkannte monatliche Unterkunft und Heizung 521,22 aufgeteilt auf alle zu je Frau H. 130,29 und 3 Teile zu 130,31.
Einkommensbereinigung bei Frau H. und Herr W. jeweils -30 Euro.
ergibt Sicherung zum Lebensunterhalt ohne Wohnung:
Frau H. 323,00
Herr W. 323,00
Sohn T. 287,00 abzügl. 184 Kindergeld = 103,00
Sohn M. 287,00 abzügl. 184 Kindergeld = 103,00
ergibt 852,00 + 521,22 = 1373,22 Anspruch.So da der älteste ja seine Lehre beginnt und verdienst hat, wird er ja aus der BG fallen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Frage 1:
Wenn er aus der WG fällt werden die Mietkosten dann auf die restlichen 3 Personen neu berechnet ?Frage 2:
Der älteste verdient im ersten Lehrjahr 675 Euro brutto das ergibt netto ca. 548,72.Also sieht die Rechnung wie folgt aus:
287,00 die er benötigt + 184 Kindergeld = 471€
548,72 netto - 471 die er zum Lebensunterhalt braucht= 77,72€ ÜberschussSo nun muss er auf eine Berufschule die weiter weg ist, er muss mit Bahn und Bus fahren und das Monatliche Ticket kostet 104€.
Wenn ich nun 77,72 Überschuss nehme - 104€ Fahrkosten = -26,28
Somit würde er ja minus machen.
Meine Frage werden Fahrtkosten berücksichtigt ja oder nein und wäre es in diesem Fall somit doch wieder ALG II berechtigt ?Danke für die Hilfe.
UPDATE habe noch was anderes gefunden muss ich so rechnen ?
Sohn T. 130 Miete + 287 Regelsatz= 417€
548,72 netto Verdienst + 184 Kindergeld = 732,72 Einkommen - 417€ Bedarf = 315,72 Überhang und davon werden der Mutter dann die vollen 184 Kindergeld abgezogen ?
Und was ist mit den Fahrtkosten bin nun total verwirrt.
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Hi,
meine Lebensgefährtin und ich haben unsere Einkommensteuer für 2009 erstattet bekommen.
Gestern waren wir bei der ARGE und haben den Bescheid abgegeben, mit Beantragung die Beträge auf 12 Monate aufzuteilen, da ich im Internet gelesen habe das es so vorgeschrieben ist.Der Mitartbeiter meinte das es diesbezüglich kein Gesetz gibt, sondern das liegt im Ermessen des jeweiligen Mitarbeiter (angemessener Zeitraum den er bestimt) der den Fall bearbeitet. Er sagte mir er könnte sogar den monatlichen Regelsatz auf 1 Euro runter rechnen, wegen der Krankenkasse und könnte den Erstattungsbetrag komplett auf 1 Monat anrechnen.
Hat der Mitarbeiter recht oder gibt es ein Urteil welches greift worin steht das die Erstattung auf 12 Monate aufgeteilt werden muss. (Wäre schön wenn mir einer dieses Urteil nennt) vllt ist es noch wichtig das ich in NRW wohne.
Es handelt sich um einen Betrag von 1402,06 Euro der erstattet wurde.
Der Mitarbeiter erzähte mir auch etwas von einem 30 Euro monatlichen Freibetrag pro Person, was meint er damit.
Besten Dank im voraus.