Beiträge von Swatsch

    wie bereinigt??


    also 1700-1900 ist das was er für sein leben hat...also miete und so muss noch abgezogen werden.

    Also ich mach halt mein Fachabi weiter. Und meine Mutter verdient zu wenig, sodass sie kein Unterhalt zahlen kann.


    Ich habe gehört wenn mein Freund jedoch einen Job hat der in Vollzeit ist, dass er dann für mich aufkommt. Und mein Vater somit kein Geld mehr zahlen muss. Ich dachte der Selbstbehalt liegt bei 900€??


    Nun mein Vater verdient ca. 1700-1900 netto.

    Hallo,


    ich habe mal einige Fragen zu folgender Situation.


    Ich fange ab dem 12.07.2010 wieder als Schülerin an. Ich wohne mit meinem Freund zusammen der momentan noch Arbeitslosengeld I bezieht. Mein Vater aber möchte kein Unterhalt zahlen. (Hat vorher auch noch keins bezahlt seit dem 01.01.2010). In der Düsseldorfer Tabelle steht aber das er mir ca. 560 Euro zahlen muss.
    Jedoch meint er das mein Freund für mich Unterhaltspflichtig ist.


    1. Frage:
    Muss mein Vater an mich Unterhalt zahlen obwohl ich nicht mehr schulpflichtig bin.


    2. Frage:
    Muss mein Vater schopn ab dem 01.07.2010 zahlen oder erst ab der Einschulung am 12.07.2010 oder erst wenn die Schule ab 27.08.2010(nach sommerferien) anfängt.


    3. Frage:
    Stimmt es das mein Freund für mich Unterhalt zahlen muss?


    4. Frage:
    Verändert sich der Unterhaltssatz wenn ich mit meinem Freund zusammen wohne?


    5. Frage:
    Wenn ich Unterhalt bekomme, kann ich dann auch Nebenbei noch Arbeiten gehen, wenn ja bis zu welchem Betrag habe ich frei, sodass mein Vater nicht weniger zahlen muss.


    6. Frage:
    Gibt es irgendeine möglichkeit die ich tun kann wenn mein Vater garnicht zahlen will.(Sinnvolle Möglichkeiten)


    Freue mich auf eure ANtworten.


    :(

    Hallo,


    da ich mich schon ein wenig umgeschaut habe, wurde mir schon ein Teil meiner Fragen beantwortet. Jedoch noch nicht alles. Von daher habe ich hier nun gleich zwei Fälle wo ich eure Hilfe bzw Meinung und Erfahrung brauche.



    1.Fall: Nachzahlung


    Mein Freund und ich haben beide seit dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 von der Arge Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen.
    Jedoch hatte mein Freund noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses bekam er ca. im Mai ausgezahlt und von da an dann auch monatlich seine Leistung von der Arbeitsagentur.
    Nun hat die Arge ihm ein Schreiben geschickt, dass er zu Unrecht Geld bezogen hat. Und fordert das Geld von meinem Freund wieder zurück (welches er von der Arbeitsagentur bekommen hatte).


    Nun sind meine Fragen:


    1. Müssen wir das Geld zurückzahlen, denn wir haben alles bereits ausgegeben. Teils mussten wir Schulden zurück zahlen die wir gemacht hatten. Da wir das Hartz IV Geld auch erst im März bekommen hatten(Antrag brauchte so lange)


    2. Die Arge wusste von Anfang an, dass mein Freund noch einen Restanspruch von Arbeitslosengeld I besitz.(Da er so einen Bescheid einreichen musste). Das heißt die hätten es doch auch verrechnen können.


    3. Uns wurde außerdem gesagt, dass wir garnichts mehr machen müssen, da dies eh eine Behörde quasi ist und die das von sich aus an die andere Behörde weiterreichen.


    4. Wenn er doch zu Unrecht Geld bezieht, wieso bekommt er dann bei unserer Weiterbewilligung für Juni und Co immernoch Geld von der Arge und der Arbeitsagentur?







    2. Fall: Zuverdienst


    Ich habe seit Januar 2010 einen 400€ Job, im Februar habe ich noch einen 400€ Job angenommen. Desweiteren beziehe ich Hartz IV. Obwohl ich dem Amt mehrfach gesagt habe das ich einen Nebenjob habe, haben sie nicht darauf reagiert und wollen nun Abbrechnungen sehen. Nach 5 Monaten. Und wollen wohl nun erst alles abrechnen. Könnt ihr mir sagen wie sich das nun zusammensetzt?


    1. Wie rechnet sich der Freibetrag für zwei Jobs aus.. Beide laufen auf Lohnsteuer 1.


    2. Muss ich dem Amt etwas zurückzahlen obwohl ich Ihnen längst bescheidt gegeben habe dass ich arbeite.


    3. Wenn ich einfach vom Amt weggehe. Forschen die dann weiter nach und gehen weiter auf die Nachzahlung drauf ein?


    Edit:
    4 Frage: Kann ich auch die Fahrtkosten mit dem Auto irgendwie mit Absetzten? Und wenn dann wie wird das berechnet? Bekomme ich die dann nochmal abgezogen wie beim Freibetrag?






    Auf aussagekräftige Antworten würde ich mich freuen.