Hallo,
ist jemanden bekannt, welches Recht mehr Gewicht hat und in diesem Fall anzuwenden ist?
Laut Unterhaltsrecht sind die Eltern nicht zahlungspflichtig, laut Bafög Sachbearbeiter schon
Wenn jemand einen Ansatz hat, wäre es sehr nett, danke!!!!
Hallo,
ist jemanden bekannt, welches Recht mehr Gewicht hat und in diesem Fall anzuwenden ist?
Laut Unterhaltsrecht sind die Eltern nicht zahlungspflichtig, laut Bafög Sachbearbeiter schon
Wenn jemand einen Ansatz hat, wäre es sehr nett, danke!!!!
Hallo Lirafe,
vielen Dank für deine Antwort
Es wurde schon Bafög beantragt und der Studet ist förderungsfähig, allerdings sollen seine Eltern ca 450€ an Unterhalt zahlen,100€ Bafög vom Amt...trotz Ausbildung...
Das Sachbearbeiter bezieht sich nur auf das Ausbildungsförderungsgesetz, nun wäre es schön zu wissen, welches Gesetz^^ mehr Gewicht hat, bzw wo man es evtl nachlesen kann...da die Eltern auch nicht zahlen sollen.
Falls jemand noch einen Tip oder eine kleine Anmerkung hat, es wäre sehr hilfreich, danke!!!
Guten Tag,
ich formuliere es mal kurz und knapp:)
Wenn ein Student nicht mehr Zuhause wohnt und
bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,
auf dem 2. Bildungsweg das Abi nachgeholt hat und nun studiert
müssen seine Eltern Unterhalt zahlen, sie haben ja bereits eine Ausbildung bezahlt, oder steht ihm ohne 6 Jahre gearbeitet zu haben Elternunabhöngiges Bafög zu?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag,
ich formuliere es mal kurz und knapp:)
Wenn ein Student nicht mehr Zuhause wohnt und
bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,
auf dem 2. Bildungsweg das Abi nachgeholt hat und nun studiert
müssen seine Eltern Unterhalt zahlen, sie haben ja bereits eine Ausbildung bezahlt, oder steht ihm ohne 6 Jahre gearbeitet zu haben Elternunabhöngiges Bafög zu?
Vielen Dank im Voraus!