Hallo Dunkler,
erst mal einen schönen guten Abend an alle
Bin neu hier, und genau zu diesem Thema seit Wochen am suchen im Netz.
Wenn das definitiv so in der Praxis angewendet wird auch von den unterschiedlichsten Argen etc. egal in welchem Bundesland, dürfte das was eine Freundin und ich planen platonisch befreundet und beide w, wollen eine WG gründen zusammen kein Problem darstellen.
Man sagte mir gestern am tele das mit dieser 60 qm Regelung. Jedoch sind wir beide eigenständige BG´s. Der SB sagte was anderes, das hatte mich nun gänzlich verwirrt
Ist echt schlimm wenn man mal Fragen etc. hat denn die eigenen SB´s wissen oder kennen sich selbst nicht mehr aus bei all dem Gewusel der Gesetze und ständigen Änderungen:(
Werde Deine Infos mir ausdrucken die du in erfahrung gebracht hast, und zur Not eben mit in die Arge nehmen wenn es da Probleme geben sollte.
Denn wir beide wollten eben keine 60 qm da das mit den Räumen dann nicht klappt wegen der wg/aufteilung. Denn ich hatte es eben auch so gerechnet, das jeder seine 45-50 qm beanspruchen darf, also zusammen gerechnet mehr als 60 qm. Wir hatten uns das dann mit bis zu 100 qm ausgerechnet. Dann würde die Arge also schon bei der angemessenen KM / WM der Wohnung nicht ablehnen nur weil diese eben keine 60 qm hat.
Endlich mal was gefunden:D
Lg
vany