Beiträge von Lexia

    Hallo,


    ich wollte mich mal kurz über § informieren und zwar bekam ich eine Ablehnung auf Leistung auf Grund des §7 abs 1 Staz 2 Nr. 1 und 2 SGB II.


    Da ich das nun nicht so ganz verstehe, wollte ich mal fragen ob es sich um diesen Absatz handelt:


    1. Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,



    2. Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,


    Oder um diesen:


    Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.


    Wenn es ums Erste geht, gilt dies auch für EU Bürger? Ich habe noch eine alte Aufentaltserlaubnis die unbefristet ist, zählt die dann zum Satz 2 Nr. 1?


    Trifft das Erste auch zu, wenn ich 23 Jahre in Deutschland bereits gelebt habe und wegen einer voulontärs Stelle ins Ausland ging und nach 12 Monaten zurück kam?


    Ich will hier arbeiten das ist ganz klar, aber zurück kam ich, weil ich hier Lebe und aufgewachsen bin und meine Mutter hier wohnt und ich zudem mein Pass verlängern lassen musste und das nun mal nur hier in Deutschland ging wegen Wohnsitz.


    Vielen Dank

    ich denke du solltest einen Anwalt aufsuchen und dich dort über deine Rechte informieren.


    Es gibt diese tollen Beratungskostenhilfeanträge bei denen ein Anwalt dich nichts kostet.


    Ich kann dir jedenfalls nicht weiter helfen sry


    bekomme ich das denn ohne alg 2? ich mein ich habe absolut kein einkommen und habe auch keinen nachweiss dass ich nichts bekomme? ausser eben die ablehnung vom aa

    hm ja, meine lage ist ein wenig schwierig, ich bin in der schweiz geboren habe italienische staatsangehörigkeit bin aber hauptsächlich in deutschland gross geworden, wir zogen von der schweiz nach deutschland als ich fast 4 jahre war habe hier schule gemacht und auch gearbeitet als ich 25 wurde fand ich endlich nach längerer zeit arbeitslos eine volontärs stelle in argentinien die ich 6 monate auch dort ausübte, nach den 6 monaten flog ich nach costa rica weil ich dort einen job fand musste aber wegen passverlängerung zurück nach deutschland, da ich also meinen job in cs aufgeben musste und auch eine ziemliche kriesis ins land kam bin ich zu meiner mutter zurück gezogen habe mich beim aa angemeldet für alg 2 und wurde nun abgelehnt das ich 3 monate wegen eu bürger kein recht auf hilfe hätte und nach den 3 monaten genauso nicht da ich nur wegen arbeit nach deutschland gekommen sei, was aber nicht stimmt meine beraterin sagte auch als ich den antrag abgegeben habe "wieso sind sie nicht nach italien?" und ich sagte ihr "weil ich nie in italien gelebt habe" nun weiss ich nicht mehr was ich tun soll, meine mutter ist auch hartz 4 empfänger hat aber einen 400 euro job gefunden aber das geld reicht nicht sie bekommt 700 euro zum leben (hatz4+das vom job zusammen) und das reicht zu zweit nicht das reicht nicht mal für eine person und ich wollte mich gerne obdachlos melden um nicht auf lasten meiner mutter zu leben da wir das einfach nicht schaffen so (nach miete und strom bleiben nicht mal 120 euro übrig)


    wo müsste ich mich denn obdachlos melden? ich bin jetzt 26.


    gibt es vielleicht auch eine möglichkeit dass ich mich versichern kann? ich habe ja keine krankenversicherung mehr wenn ich weder alg 2 bekomme noch arbeit finde (kann es ja nicht zahlen)