Yo, wie auch immer...
Aber hey, die Deutschlandinterpretation war jetzt sehr hilfreich!
Beiträge von Eisvogel
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ps:
noch ein wichtiger Punkt ist:
bei der Ausbildung fällt kein Schulgeld an. -
Hallo Zusammen,
Hintergrundinfos:
ich bin 41 Jahre, 2 im Haushalt lebende Kinder (15,16), beziehe Sozialleistungen (420,- für Miete), alleinerziehend.
In 1986 hatte ich eine Ausbildung angefangen, aber nicht beendet.
Ich will nun eine Ausbildung anfangen die insgesamt mit Praktika 2,5 Jahre dauert und nicht vergütet wird.
Fragen:
Können die Sozialleistungen, die ich beziehe (Miete 420 Euro) für diesen Zeitraum einfach (!) weiterlaufen?
Welche Kriterinen müssen erfüllt sein für eine Übernahme bzw. Weiterbewilligung der derzeitigen Leistung?
Aus welchen Gründen kann mein Ersuchen abgelehnt werden?
Mir ist klar dass ich alles tun muss um meine Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden. Kann ich die angestrebte Ausbildung, obwohl damit weitere 2,5 Jahre finanziert würden denn überhaupt durchsetzen?
Das Ziel wäre dann ja langfristig aus der Arbeitslosigkeit rauszufinden.Kann ich Wohngeld beantragen? Würde das die Mietkosten decken können?
Ich beziehe diese Leistungen bereits sehr lange (5Jahre mit Unterbrechungen wegen diversen Jobs...).
Was ist BAB und kann ich das auch beantragen?
Wie kann ich vorgehen?LG und vielen Dank im Vorraus