Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich ALGII.
Meine Freundin lebt zusammen mit ihrer 12-järigen Tochter und bezieht für sich und ihre Tochter ALG II. Beide sind littauische Staatsbürger (also EU-Bürger).
Nun möchte ihre Tochter für ein Jahr zu ihrem Vater (meine Freundin ist von ihm geschieden) nach Litauen um dort zur Schule zu gehen und ihre Sprachkenntnisse zu erweitern.
Nun die Frage:
Besteht für ihre Tochter dann trotzdem noch Anspruch auf Harz4-Leistungen?
Auf dieser Seite heisst es unter Definition einer Bedarfsgemeinschaft:
Zitat Anfang:
"Kinder in der Bedarfsgemeinschaft
Neben den als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft genannten Personen nach § 7 III Nr. 1-3 SBG II zählen auch deren unverheiratete Kinder zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie dem Haushalt angehören und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als zum Haushalt gehörend sind dabei auch Kinder anzusehen, die teilweise bei dem getrennt lebenden anderen Elternteil leben."
Zitat Ende.
Interessant ist eben der letzte Satz (der würde ja so zutreffen).
Vielen Dank für eure Hife.
Gruss Bernd