Hallo.
Es wird hier immer der Stichtag 11.04.2007 für Nachzahlungen an die GKV genannt. Ich denke, Forderungen für Nachzahlungen werden auch für nichtversicherte Zeiten davor gestellt. Allgemein wird in verschiedenen Foren in diesem Zusammenhang von bestimmten Teilnehmern von "parasitärem" Verhalten von Versicherten gesprochen. Was haben denn die Kassen in der nichtversicherten Zeit für diesen Personenkreis geleistet? Absolut nichts! Nun will man diese Leute abzocken. Welche Versicherung ist denn davor geschützt, daß ein Mitglied welches die Kasse gewechselt hat kurz darauf ebenfalls immense Kosten verursacht?
Was die rechtliche Seite betrifft, so muß man sich doch fragen, ob es nicht purer Rechtsbruch ist, von einem ehemals versicherten Bürger Nachzahlungen für Nichtversicherungszeiten zu verlangen während jeder Zuzügler aus Absurdistan oder Pongonesien, die nie irgendwo versichert waren (warum auch immer) in die deutsche GKV ohne jegliche Nachzahlung, Anwartschaft oder ähnliches aufgenommen werden.
Auch in Deutschland haben wir eun allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) welches doch auch für Inländer gelten müßte. Es kann doch nicht sein, daß jemand nur darum zur Kasse gebeten wird, weil er hier in der BRD finanzielle Probleme hatte und nicht im Ausland. Ich denke, eine Klage beim Gerichtshof der europäischen Gemeinschaft in L-2925 Luxenburg wäre angebracht.