Ganz einfach: DU WILLST etwas, also passe Dich bitte an!
Die ARGE darf und kann Vermutungen haben und diese auch kontrollieren...! Bei deiner (eurer)
Situation ist es eben anzunehmen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Ganz einfach: DU WILLST etwas, also passe Dich bitte an!
Die ARGE darf und kann Vermutungen haben und diese auch kontrollieren...! Bei deiner (eurer)
Situation ist es eben anzunehmen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
mal langsam....
es ist nicht so, dass in Deutschland jemand obdachlos sein muss!!!!
Als ALGII Empfänger muss man lediglich etwas schriftkram in Kauf nehmen, weshalb habt ihr dies nicht getan?
Denn nur wegen einem vergessenen Schriftstück fliegt keiner irgendwo heraus.....
So wie ich las, habt ihr nochmals einen Termin, da kann noch einiges geradegebogen werden!
Reicht alle fehlenden Unterlagen nach, falls sich Eurer SB weigert, verlangt das persönliche Gespräch mit dem Referatsleiter!
Alles Gute
[quote='BineNRW','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=51549#post51549']Glaube ich nicht, das die NK gestrichen werden. Da der Stromabschlag aus deiner Regelleistung bezahlt werden muß und ebend NICHT in den NK bzw. den KdU enthalten ist.[/QUOTE
..sehr richtig! Dir kann und darf weder dein Mietzuschuss noch die RL gestrichen werden!
Habe von dieser Praktik, Stromnachweise zu verlangen, noch nichts gehört! Da du deinen Strom von deiner RL zahlen musst, haben Sie eigentlich auch garkeine Handhabe...manchmal muss man sich wundern...
Alles Gute!
Ja, die ARGE hat richtig gehandelt...
Auch wenn es Fehler in den Berechnungen gibt (dies ist sehr häufig der Fall) musst Du es ausbaden!
Sei froh, dass Sie dir dies gleich so verrechnen konnten,so musst Du eben "nur" 70€ nachzahlen!
Alles Gute!
Stromkosten werden nicht anteilig, wie z.B. Mietzuschuss bezahlt!!
Diese müssen vom Bedürftigen selbst aus dem Eigenbedarf erbracht werden!!!
Jedoch kann der Bezieher bei hoher Nachzahlung ein Darlehen oder die Übernahme beantragen!
....Sehr schwierig, da jedes Bundesland anders entscheidet...
Eigentlich müsste Sie Ihrem Vermieter erst auffordern, den Schimmel zu beseitigen, aber dies ist meist eh aussichtslos...
Sie sollte Photos des Schimmelbefalls machen, diese sind als Bewis bei der Arge immer gut. Ist die Wohnung mit Schwarzschimmel befallen, darf Sie sofort ausziehen, da dieser sehr gesundheitsgefährdend
ist.
So nun zum eigentlichen Fall:
Für Sie allein stehen 45 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, für ein
Kind sind es 12 oder 15 Quadratmeter...
Ich kenne Fälle, wo es übernommen wird, aber es gibt auch genügend Bedürftige, welche die Restsumme leider aus Ihrem Eigenbedarf decken müssen...!!
Auf lange Sicht sollte Sie sich aber eine "passende" Wohnung suchen, da die Arge Sie auch zwingen kann, sich entsprechenden Wohnraum zu suchen...
In dem Sinne, alles Gute!!!:)
Hallo cibo,
eine Nebenkostenrückerstattung ist im Sinne von ALG2 Einkommen!
Dies heisst für dich, dass Geld darfst Du nicht behalten, es wird dir in diesem Monat als zusätzliches Einkommen angerechnet!:(
mfg
Hey ho,
sehr viele Fragen sind in letzter Zeit auf mich eingeprasselt!
Eine Freundin von mir (21 Jahre,alleinstehend,Eltern wollen nichts von Ihr wissen, 2 Ausbildungen abgebrochen,in Reha durch die Arge, zu 20% behindert) möchte gern eine schulische Ausbildung zur med.
Bademeisterin machen!
Nun meine Fragen: Wie Verhält sich die Berechnung? Wird dabei auch das "Einkommen" der Eltern angerechnet (ALG2), auch wenn diese nichts mit ihr zu tun haben wollen? Sie hat seit einigen Jahren eine
eigene Wohnung!
Kann Sie zum Bafög noch weitere Leistungen beantragen,z.B. Fahrgeld oder ALG2??
Ich würde mich über baldige Antworten sehr freuen!