Beiträge von himmeldi

    Hallo,
    ich hoffe, mir kann jemand helfen!
    Ich arbeite als Tierarzthelferin, verdiene 490 uro netto. Habe ein Kleingewerbe angemeldet. Ich hatte die letzte Zeit mit selbstgemachten Artikeln auch Verkäufe. Ich verkaufe online. Nun meine Frage.
    Ich erhalte ALG2 aufstockend. Ich möchte mich aber nun gern ganz selbstständig machen von zuhaus aus mit dem onlineshop und meinen eigenen Sachen.
    In der Praxis kann und will ich nicht mehr länger arbeiten, da ich arge Probleme mit meinen Füßen habe.
    Ich möchte dort aufhören und mich selbstständig machen, so schnell wie möglich.
    Kann icjh diesen Gründungszuschuß beantragen?
    Wenn ich kündige und mich dann sofort selbstständig mache, geht das von der ARG aus? Oder krieg ich da trotzdem ne Sperre?
    Ich möchte mich voll und ganz auf meinen shop konzentrieren, damit ich endlich weiterkomme. Und wie gesagt, den job den ich jetzt habe, aufgeben.
    Ich hoffe, es kann mir jemand von euch weiterhelfen.
    lg