Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Hier könntest du evt. eine Antwort finden.
Beiträge von lacki
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Die Tochter und das Kind haben ohne wenn und aber Anspruch auf Hartz4 abzüglich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Auch besteht zweifelsfrei ein Anspruch auf Übernahme der akteiligen Wohnkosten, sofern diese angemessen sind.
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Da musst du halt Aufstocken gehen.Müssten pi mal Daumen war bei rüberkommen.
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wenn es denn so wäre, dann aber nur bis zu 240 € im Monat.
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tja, sieht wohl so aus! hier kannste noch mal nachschauen, was bei euch so üblich ist:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html -
wenn du über der Aufstockungsgrenze liegst, dann gibt es kein zusätzliches Geld. Da gibt es ja auch keine Differenz zu dem Hartz4-Satz, sondern du liegst mit deiner Nettorente über den Hartz4-Anspruch.
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Zitat
Der aktuelle Rentenwert eines Entgeltpunktes (West) beträgt ab 1. Juli 2014 28,61 Euro und derjenige eines Entgeltpunktes (Ost) 26,39 Euro.
Also hättest du im Westen einen Anspruch auf 1136,00 Rente und im Osten 1048,- , wobei etwa 10,25 % für Beiträge von Kranken-und Pflegeversicherung abgezogen werden. Wird allerdings im Rahmen der Rentenanpassungsformel in den nächsten Jahren weniger. Wenn du ein Singlehaushalt bist und ich von angemessenen Wohnkosten ausgehe, in Berlin etwa 420 € warm, dann hat du wahrscheinlich keinen Anspruch auf Aufstockung durch Grundsicherung.
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Was soll damit sein. Du hast dann einen entsprechend geringeren Rentenanspruch und wirst wahrscheinlich zusätzlich beim Grundsicherungsamt aufstocken müssen. Wegnehmen tut dir da keiner was.
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Kannste nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass der den Vertrag auslaufen lässt und nicht verlängert? Damit wärst du auf der sicheren Seite.
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Ich sach mal so: der Thread heißt ja nicht umsonst "hoffnungsloser Fall"!
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Um 23.50 Uhr geschrieben und um 02.53 Uhr geändert. Da hat aber einer schlecht geschlafen! lol
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Jungen Junge, was ist das denn für ein Honk! Jetzt bekommt der Spruch "Typen schickt das Arbeitsamt" endlich einen Sinn!
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Laut dem Sozialgesetzbuch II bekommen EU-Ausländer auf Arbeitssuche in Deutschland in den ersten drei Monaten nach Einreise keine Sozialleistungen. Danach wird geprüft, ob sie eine Arbeit gefunden haben oder ob sie keinen Job suchen. Einreise würde in deinem Fall heißen, seit wann du bei deinem Freund gemeldet bist. Wobei ich allerdings denke, dass man in eurem Fall gleich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und somit das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird.
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Wenn ich das wieder höre, wieder so ein angebliches Opfer des Jobcenters. Krankschreibung, Sperre und so, das ist bestimmt nicht die erste Verfehlung!
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Nicht gleich einen Mietvertrag sondern ein schriftliches Mietangebot. Damit dann zum Jobcenter.
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Aus meiner Sicht hast du dann Anspruch auf Hartz4 mit derzeit 399 € und anteilig die Warmmiete, scheinbar durch 3 geteilt, sofern angemessen für eine Person!
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Im Gastgewerbe wird oft bar bezahlt, gerne mal ein bisschen mehr als auf den Quittungen steht.
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Ja, da ihr die Kosten der Unterkunft vom Amt bezahlt bekommt, müsst ihr eine evt. Gutschrift über die Nebenkosten ans Amt zurück zahlen. Umgekehrt, also bei Nachzahlungen, hätte das Amt die Kosten, sofern angemessen, auch übernommen.
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eigentlich schon, aber wohl eher als Darlehen bis das Haus wirtschaftlich verwertet wird.
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Das hier ist ein Sozialforum! Die meisten Leute haben andere Sorgen als Hypothekendarlehen. Geh mal zu diesem Forum hier: