Beiträge von lacki
-
-
-
Für Warmwasser mit Strom gibt es etwas mehr als 9 € zusätzlich. Und wenn mit Strom geheizt wird, gibt es Geld, sofern angemessen!
-
das hätteste vorher klar machen müssen. wer bezahlt denn den Bildungsträger? Wobei ich gerade sehe, du bekommst Sozialhilfe, nicht Hartz4. Da musste dann wohl selbst finanzieren.
-
-
nur mal so: klickt ihr mal das Profil an. Hat sich scheinbar erledigt. Na was sind schon 3 Wochen. Andere Antworten hier schon mal auf 5 Jahre ale fragen.
-
Da gibt es glücklicherweise keinen Cent für dich! Wäre ja auch schlimm. Andere haben mit 22 Jahren schon was geleistet und gut verdient. Ich war in dem Alter schon Betriebsleiter mit 25 Angestellten. Da konnte ich mir auch eine Wohnung uvm. leisten. Du könntest ja nebenher Arbeiten gehen, aber das kommt dir sicher nicht in den Sinn!
-
wo ist das Problem. Du bekommst es doch auch mit einmal. Was willste denn bei der kleinen Summe noch in Raten abstottern?
-
Werde doch Buchautor. Dein Erstwerk könnte heißen: "Mein Leben auf der Standspur-Anatomie eines total verpfuschten Lebens"!
-
du Knallkopf brauchst hier nicht auf Fragen von vor 9 Jahren antworten!!
Zitat26.09.2006, 13:27
-
nee, kein Härtefall! Musste warten biste 25 Jahre alt bist. Gibt aber ein Zauberwort: Arbeiten gehen!
-
Zitat
eine Hochbegabung hingegen wurde bereits festgestellt
So? Aber zur Arbeitssuche hat's wohl nicht gereicht!
-
Zitat
....... seit fast zwei Jahren
Geh arbeiten, machen fast alle in Deutschland.
-
-
Na wenn das Jobcenter dich diesbezüglich nicht unterstützen will und die Kosten gering halten will, dann einfach mehr Heizen, gerne auch mal bei offenen Fenster. Ist zwar schlecht für die Umwelt aber gut fürs Bruttosozialprodukt.
-
Im Prinzip kann man alles machen, es muss nur transparent und nachvollziehbar sein. Nirgendwo steht, dass ein hartz4-Empfänger keine Vollmachten für Konten von Familienangehörigen haben darf. Oder dass er ein eigenes Konto haben muss.
-
da siehste einiges falsch. man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. genau das hast du aber vor. also vergiss es. und wenn du in nahezu 2 1/2 jahren keine arbeit gefunden hast, wird das auch die nächsten hundert jahre nichts.
-
die Frage ist, ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
-
im Rahmen einer automatisierten Abfrage, unter anderem auch beim Grundbuchamt, kommt es spätestens raus. Letztlich kommt nur Option 2 in Frage, du musst die Wohnung wirtschaftlich verwerten. Eine Auflage der Mutter zur weiteren Nutzung der Wohnung ist irrelevant.
-