So, jetzt habe ich Zeit gefunden um einen entsprechenden Link dafür zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/Materialien-Kindergeld-f-r-Kinder-im-Ausland-10-2012.pdf
So, jetzt habe ich Zeit gefunden um einen entsprechenden Link dafür zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/Materialien-Kindergeld-f-r-Kinder-im-Ausland-10-2012.pdf
Aber wenn die Mutter ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat, gibt es Kindergeld.
wie wäre es denn mit dem Arbeitgeber?
Das hängt doch von deren Einkommenssituation ab.
Hallo!
Ich habe auch einen Hartz4-Rechner mit deinen Angaben gefüttert. Auch da kommt kein Anspruch auf Hartz4 zustande. Ich habe als Nettolohn 780 € all Mittelwert angegeben.
Zur Krankenversicherung ist es so wie du sagst, keine Familienversicherung möglich, da ihr nicht verheiratet seit.
Noch viel wichtiger ist für dich, dass du nun ohne Krankenversicherung dastehst.
ZitatRegistriert seit 15.11.2015
Letzte Aktivität 15.11.2015 23:33
Die wird deine Antwort wahrscheinlich nicht mehr lesen!
Alkohol, Drogen oder einfach nur Frust!
Man muss ja nun nicht alles dem Jobcenter unter die Nase binden. Egal ob Führerschein oder ein paar neuer Möbel. Schließlich geht geht die Bezahlung ja nicht über euer Girokonto.
ZitatMacht es nicht besser. Antworten hast du andernorts bekommen. Gib Ruhe, erwischt ist erwischt.
ha ha ha, so sehe ich das auch!
Ja es ist rechtlich legal rückwirkend die Betriebskostenabrechnung der letzten zwei Jahre anzufordern und ein evt. Guthaben mit deiner Grundsicherung zu verrechnen. Umgekehrt hättest du auch einen Anspruch auf Erstattung einer evt. Nachzahlungsforderung durch das Grundsicherungsamt. Strom hingegen bleibt unberücksichtigt, es sei denn du heizt mit Strom. Du kannst dir das Gesetz nicht einfach so auslegen indem du sagst, dass die Warmmiete von deiner Rente bezahlt wird und das Amt dir einen Zuschuß zum Lebensunterhalt gibt. Da wird ganz klar nicht differenziert.
Mach dir keine Sorgen, es gibt mit fast allen Behörden(Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Bundesamt für Finanzen) so auch mit dem Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg alle drei Monate im Rahmen einer Regelabfrage einen Datenaustauch. Du brauchst das AUto also nicht angeben, die kommen von allein drauf. Der Wert des Wagens wird über die Schwacke-Liste ermittelt.
Die 50k werden als Einkommen angerechnet und es entfällt für einen längeren Zeitraum Hartz4 komplett. Vorsicht, denn du musst dich auch privat Krankenversicherern.
nee, laut Hartz4-Rechner seid ihr über dem Satz. Sind ja immerhin 2168 € Netto mit Kindergeld, das sollte wohl reichen.
na in Berlin müssen die Hartz4er auch 35 € im Monat für ein Ticket berappen, vom Regelsatz.
die können einziehen und vermieten an wen die wollen, sofern alle Voraussetzungen vorhanden sind. Überbelegung in dem Sinne gibt es nicht!
ist richtig!
na dann eben zum Sozialamt, das Geld ist das gleiche!
388 € etwa. da könnten noch 9 € hinzu kommen, sofern Warmwasser mit Strom/Gas produziert werden.