bei jungen eltern greift die U25-Reglung natürlich nicht. ihr habt demnach anspuch auf die entsprechenden leistungen des sgb2.
Beiträge von lacki
-
-
Sozialhilfe(ALG 2 bzw. Hartz IV) wird grundsätzlich nur an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Für bedürftige Deutsche im Ausland heisst das, dass sie Sozialhilfe nur dann erhalten, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Ausnahmen sind nur möglich bei:
- bei Müttern oder Vätern, deren Kind aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss.
- bei Menschen, die stationär behandelt bzw. gepflegt werden.
- bei Menschen, die in manchen Ländern unter zum Teil unvorstellbaren Bedingungen und manchmal auch unverschuldet inhaftiert sind. Hier müssen etwa. Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung gestellt werden. -
kabelanschluss gehört ohne wenn und aber zu kosten der unterkunft. wiederspruch einlegen, vorgesetzten verlangeen.
-
wenn kein weiteres einkommen da ist, dann bekommt ihr 2 mal 323 Euro plus miete, sofern angemessen.
-
Zitat
wenn du der halter bist also im brief dein name steht bist du auch automatisch der halter desweiteren musst du es ja der arge nicht auf die nase binden
lieber nicht, denn auch mit dem kraftfahrzeugbundesamt werden die daten ageglichen.
-
als ehepaar seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. daher wird ihr evt. einkommen, aber auch vermögen selbstverständlich mit einbezogen.
-
keep cool!
hartz4 wird grundsätzlich nicht an menschen gezahlt, die dem deutschen arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. es ist zudem ein wohnsitz und ein dauerhafter aufenthalt in deutschland voraussetzung für den bezug von hartz4.
-
Zitat
dass die ganzen Auslände rnur zum Amt rennen müssne, von wegen mit fehlt das etc & die kriegen alles in Hintern gesteckt
helo63 hat recht. die braut ist allerübelst!
-
klarer fall von sozialbetrug lese ich da raus.
-
nichts wird dir genommen. du hast lediglich bis auf weiteres keinen anspruch auf Hartz4-geld.
-
kleinere wohnung müssten sie dann nehmen.
-
Zitat
Auf dem Sparbuch ist letztes Jahr Geld eingegangen was ich belegen soll was ich nicht kann ,weil ich nicht weiß woher.
klar, das wird wohl der weihnachtsmann gewesen sein. übrigens ist das was du machst einfach nur sozialbetrug.
die arge handelt in diesem fall grundsätzlich richtig. -
armes deutschland! mit 40 Jahren eine ausbildung machen und mit 50 dann evt. anfangen zu studieren!
-
Zitat
Mittlererweile haben dir Kinder die Versicherungen auf Ihrenn Namen umgeschriebenn
das sieht nach verschleierung von vermögen aus. kaum chancen.
-
im ausland gibt es keine leistungen. dummerweise hast du es nur als mündliche zusage.
-
kein mensch, der nicht in der bundesrepublik lebt, hat anspruch auf alg1 oder2. dann würde unser sozialsystem ja die ganze welt alimentieren. nur beim kindergeld gibt es unter bestimmten voraussetzungen ausahmen.
-
Zitat
ende des Monats bekomme ich wieder ALG1 für den Monat 07/2010
geht nicht, weil alg1 niemals im vorraus ausbezahlt wird. immer erst zum Monatsende.
-
klar musst du es zurück zahlen. nächstes mal einfach mehr heizen. dann kann dir sowas nicht mehr passieren.
-
Hallo!
Klar, Du kannst dein Vermögen verschenken und Verschleiern. Aber da die Arge bereits davon weiss, werden sie Dir eine entsprechende Zeit, hängt ja von der Höhe der Summe ab, keine Leistungen zukommen lassen. Ist doch logisch, nicht wahr? Wenn alles so einfach und klar wäre, wie Dein Fall!
Lacki