Zitatkann das job center das geld rückwirkend anfordern`?
D.h. für die Jahre wo ich Hartz 4 bekommen habe?...
nein, das zuflussprinzip ist entscheidend!
Zitatkann das job center das geld rückwirkend anfordern`?
D.h. für die Jahre wo ich Hartz 4 bekommen habe?...
nein, das zuflussprinzip ist entscheidend!
wo ist das problem? 378 € ist in Berlin für einen Single angemessen. Alles was darüber ist, musst du selbst bezahlen. Und wenn bei der Mietabrechnung ein Guthaben rauskommt, dann musst du es an die Arge zurück zahlen.
in höhe von 0,00 euro!
der mitarbeiter hat recht. die steuerrückerstattung zählt als einkommen und es zählt das zuflußprinzip, also der zeitpunkt, in dem das geld aufs konto überwiesen wurde. demnach dürftet ihr für den entsprechenden monat keine hartz4-bezüge erhalten.
entscheidend sind nicht zwingend die anzahl der zimmer, sondern der preis der warmendmiete und die quadratmeterzahl.
eigentlich ist die warmendmiete vorrangig.
einen dreizeiler mit der bg-nummer ganz formlos recht aus.
eine derartige verfahrensweise der arge ist durchaus üblich. somit keine große erfolgsaussichten bei einspruch.
Zitatdass IHR NAME an der TÜRKLINGEL steht????????
ganz einfach: sie hat den beitrag am 19.06. um 21.11 Uhr geschrieben und am 22.06. um 00.24 Uhr den beitrag geändert. einfach gucken. da stand wirklich, dass ihr name an der türklingel steht!
ja, aber 3800 euro und 17 monate inkl. miete davon leben!? das wären ja nur 223 euro im monat. zudem musst du dich ja auch privat krankenversichern. hast du wirklich keine anderen einkünfte? von 3800 euro kann man maximal 5 monate leben, mit angemessener miete und privater kv.
also wiederspruch gegen die lange laufzeit einlegen.
ja, in der eu, aber nicht in australien.
in beiden fällen wirst du zurückzahlen mussen. da hilft auch kein "weggehen" vom Amt.
übrigens gibt es keine möglichkeit der behörden, vermögensverhältnisse in austrslien zu überprüfen.
ja, ist leider gängige praxis, obwohl ihr einen teil der miete selbst bezahlt.
eu-rente dient zum lebensunterhalt, ist keine sozialleistung und demnach als einkommen in der bedarfsgemeinschaft zu werten. pflegegeld dagegen nicht, das ist zweckgebunden.
klar ist eine eu-rente als einkommen zu berücksichtigen. und deine eltern leben doch zusammen, also sind sie eine bedarfsgemeinschaft.
die 165 euro-regelung ist nur für alg1-bezieher. und das unter 15 stunden die woche.
ZitatWir hatten uns das dann mit bis zu 100 qm ausgerechnet.
du glaubst doch nicht im ernst, dass man euch zwei knartz4-empfängern eine ein 100 m2 wohnung genehmigt. dieser ansruch ist als solches eine unverschämtheit der seines gleichen sucht. in den meisten argebezirken müssen6-köpfige familien mit ca. 100 m2 auskommen.
das ist deutschland 2010. man kann es übrigens auch mit arbeit versuchen.
Zitatich habe heute gehört, dass es eine geplante kürzung des h4 satzes geben soll iHv 20 oder 25%. ist das denn richtig?
totaler quatsch ist das!