Beiträge von lacki

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    habe eine handwerkl. Ausbildung erfolgreich beendet


    damit endet dann auch die unterhaltspflicht deines vaters. wie lange soll erdenn nun noch für dich bezahlen? wahrscheinlich willst du im anschluss ans Gymnasium noch studieren, bis du nevt. 40 jahre alt bist. da soll dein vater dann wohl auch noch zahlen. Armer vater ist das, aber eigentlich selbst dran schuld, wenn er nicht in der lage war sein kind ordentlich zu einem fleissigen strebsamen bescheidenen menschen zuerziehen.

    wenn ihr sozialhilfe und hartz4 gleichzeitig bezogen habt, ist die rückforderung seitens des jobcenters sachlich richtig. beides geht nun mal nicht. das eine schliesst das andere grundsätzlich aus. da die stiefmutter nicht erwerbsfähig war, ist der bezug von sozialhilfe der richtige weg. daher muss nun das hartz4-geld zurück bezahlt werden.
    ihr habt schlicht und einfach doppelt kassiert.

    du kannst denen doch auserordentlich und fristlos kündigen, wenn auf grund technischer probleme und demzufolge ausbleibender lohnzahlungen ein weiter arbeiten nicht möglich ist.
    bei einem minijob ansprüche gegen einen arbeitgeber einzuklagen ist immer sehr schwer. dazu bräuchtest du sicher einen anwalt.

    naja, aber als hartz4-empfänger sollte er alles tun um auf dem ersten arbeitsmarkt wieder fußzufassen. dafür wird er finanziell unterstützt und dafür ist die arge mit seinen mitarbeitern ja da. er könnte qualifizierungsmaßnahmen verpassen oder gar den antritt eines festen arbeitsplatzes. durch den einjährigen auslandaufenthalt werden praktisch alle diese maßnahmen der arge unterlaufen. es gibt eine klare zielsetzung die man mit der einführung von des sgb2 vor hatte. so wird dass allerdings nichts. die arge kann also unmöglich eine zustimmung zu einem 12 monatigen wenn auch unbezahlten urlaub geben, weil er ja nach 12 monaten wieder bedürftig ist und somit einjahr zeit verschwendet wurde. aber so ist dass nun mal in deutschland.
    man hat als hartz4-empfänger nicht nur rechte, sondern auch pflichten, besonders sie der moralischen art.

    Zitat

    danach habe ich Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommen


    also hast du auch eine arbeitserlaubnis. lass dich mal von litia nicht verrückt machen, es sieht alles sehr gut aus.

    eher wohl nicht. und wenn doch, dann so wenig, dass du ehedem ergänzend hartz4 beantragen musst.


    (musste erstmal googlen, was das überhaupt ist. in berlin ist es bürgerarbeit und genauso sinnlos)

    du hast doch eine arbeitserlaubnis, oder? also wenn du arbeiten darfst, dann darfst du im falle einer bedürftigkeit auch die üblichen sozialleistungen bekommen.
    es ist ja kein asyl noch eine duldung oder so!


    ich habe in meinem bekanntenkreis ähnliche fälle, wie deiner. da gibt es überhaupt keine probleme.

    du brauchst nicht, aber eine andere lösung gibt es auch nicht. krankenversichert seid ihr durch die beiträge aus dem alg1 für den monat september ehedem.

    durch das deutsche kind hat sie automatisch eine unbefristete aufenthaltserlaubnis, sobald die befristete abgelaufen ist.
    und natürlich hat sie auch mit der derzeitigen 3-jährigen aufenthaltserlaubnis alle ansprüche wie hartz4, kindergeld u.s.w.

    ja, auch ohne scheidung. scheidungsverfahren dauern hier in der regel ehedem gut zwei jahre!
    aber sobald er einen job hat, muss er im rahmen seines einkommens für dich und dem kind unterhalt zahlen.

    trennt euch, so dass ihr zwei Bedarfsgemeinschaften seid. und wenn es mal wider besser laufen sollte, mit arbeit und der beziehung, dann könnt ihr auch wieder zusammen ziehen.

    quatsch, du hast doch ein kind, und dieses kind hat doch die deutsche staatsbürgerschaft, oder. nur wenn dir dass erziehungsrecht aberkannt würde und z,b, an deinen mann fällt, dann könnte es mit einer aufenthaltsgenehmigung eng werden,
    ihr musst auch getrennt wohnen, da ein jahr trennung eine grundvoraussetzung für eine scheidung ist.

    bei hartz4 musst du dem arbeitsmarkt permanent zur verfügung stehen. das geht als student ja nicht. wenn es keinen baföganspruch gibt, so sind deine eltern bis zum 27. lebensjahr unterhaltspflichtig.

    ja, auch auf 400 euro-basis kannst du arbeiten. allerdings werden dir dann deine hatzz4-bezüge um 240euro gekürzt, dass heisst, du hast ledigliich einen freibetrag von 160 euro.