ist wahrscheinlich kein guter grund. du musst es halt probieren oder dir was anderes ausdenken.
Beiträge von lacki
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na nun ist es zuspät. ihr müsst es dem amt ja ehedem melden. wenn die miete für eure gegend unangemessen hoch ist, dann werdet ihr einen teil selbst tragen müssen.
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klar, du hast augenscheinlich anspruch auf ergänzendes hartz4. also geh zur arge und stell einen entsprechenden antrag.
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in dem alter gibt es vom staat keinen unterhaltsvorschuss mehr. du als hartz4-bezieher bist nicht mehr unterhaltsfähig. somit besteht für die mutter nach wegfalll deiner unterhaltsleistung nur die möglichkeit selbst hartz4 für sich und die kinder zubeantragen, falls das eigene einkommen nicht ausreicht. ggf. wohngeld.
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wenn du einen guten grund hast und derzeit in keiner maßnahme bist und du nicht ellenlang wegfahren willst, dann sollte, wenn es nur eine woche ist, nichts dagegen sprechen. das hartz4-geld läuft natürlich auch weiter.
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der freund und kindesvater bildet natürlich mit dir und dem kind eine bedarfsgemeinschaft. sein einkommen wird komplett mit angerechnet, da ist nichts mit nur ein drittel der miete zahlen.
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Zitat
je nachdem wie hoch Eure Miete ist (angemessen) und wieviel Du mtl. fürs Auto ausgeben musst (angemessen), habt Ihr sehr wohl Anspruch.
klar auch, 1400 netto und der staat buttert bei zwei personen zu. träumt mal weiter vom sozialparadies.
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Zitat
aber ich hätte doch Anspruch auf die Grundsicherung ALG 2 für eine volljährige Person von 359 Euro + Zuschlag von 160 Euro - Übergang von ALG 1 in ALG 2??
kaum! und die 160 euro übergang von alg1 zu alg2 ist schon der höchstsatz! da musst du aber eine menge ald1 bekommen haben.
da du wie gesagt unter 25 jahre alt bist, wird in der realität etwas anders aussehen, als in deinen träumen vom sozialparadies. so wie ihr es euch vorstellt, mit schnellem und vor allem viel geld, ist es nun wirklich nicht. -
das unter 25jäh. grundsätzlich keinen anspruch auf eine wohnung haben. dafür sind die eltern bis zum 25. lebensjahr zuständig. das passt doch bei euch ganz ideal, wohnt ihr doch ehedem im elternhaus!
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ist der bruder auch unter 25 jahre alt? hat der bruder einen mietvertrag? ich würde mal einfach sagen, vergesst die sache.
die arge wird einem derartigen konstrukt nie zustimmen, zumal die vermeindlichen vermieter die eigenen eltern sind. das richt geradezu nach abzocke. aber so oder so, es greift die u25-reglung, wahrscheinlich beim bruder auch. -
die aussage ist so richtig. aber da steht ja auch, dass es übernommen werden kann, nicht muß. entscheident sind ja eigentlich die gründe für den umzug. einfach so,also soziale oder aus beruflichen gründen, kann man nicht umziehen.
hier steht eigentlich alles relevante : -
Zitat
wieso wird dann nicht auch eine größere bezahlt?
weil es keinen grund gibt, derzeit umzuziehen, wenn du eine lehrstelle weiter weg gefunden hast, dann kannst sicher nochmals nachfragen, wenn der anfahrtsweg in der tat unzumutbar wäre. auch dann muss die wohnung in Größe und Kosten angemessen sein.
Zitatoder bezahlen die dann nicht die alte miete und den rest muss ich azugeben ? geht das nicht ?
sie werden dir einen umzug grundsätzlich nicht gewähren, solange kein grund dazu besteht.
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egal, bei dir greift die u25-regel. es gibt weder einen schwerwiegenden sozialen grund, noch musst du aus beruflichen gründen eine eigene, geschweige denn, größere wohnung haben. keine chance zwecks kostenübernahme einer größeren wohnnung durch die arge.
gib dich mit dem zufrieden, was du hast. -
er hat aber keinen mietvertrag und kann nichts dergleichen vorweisen, dass er bereits alleine lebt, weil die eltern ja ein paar euro schwarz kassieren wollten. pech gehabt, es greift die u25-reglung.
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Zitat
wie lange sind Eltern unterhaltspflichtig?
man, du hast doch 4 jahre studiert. solch einfache fragen kann sich doch jeder hauptschüler in 30 sekunden ergogglen!:o
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also als 18jäh. sieht es ganz schlecht aus. da sind in erster linie deine eltern zuständig.
unglaublich, keinen job, kein einkommen , aber eine größere wohnung sollte es dann schon sein, natürlich vom staat bezahlt! -
Zitat
Bilde ich irgendwie mit meiner Mutter und deren Mann eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft und muss mein Stiefvater sein Einkommen angeben?
da du unter 25 Jahre alt bist kannst du nur im rahmen einer bedarfsgemeinschaft hartz4 beantragen. eine 90 qm wohnung wird dir unter keinen umständen finanziert und selbst auf die kellerwohnung hast du keinen anspruch.
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lieber bezahlen, ggf. auf tellzahlung mit der gez einigen, andernfalls hast du bald eine inkassofirma am Ar.... da werden dann schnell mal aus 112 euro ein paar hunderter.
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wenn du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, dann gibt es auchkein alg2. bafög wäre eine möglichkeit, aber nur sofern diese bildungsmaßnahme bafögfähig ist.
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nein, wenn deine mutter kein ausreichendes einkommen hat, braucht sie für dich nichts bezahlen, die einkünfte des neuen ehemanns sindm in diesem fall nicht relevant.