na dann musst du hat einen hart4-antrag stellen. probieren geht über studieren.
Beiträge von lacki
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da du hartz4 beziehst, gibt es keine sozialhilfe. sozialhilfe ist für menschen, die dem arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur verfügung stehen. im hartz4-bezug ist das existenzminimum voll abgedeckt.
und wenn du wieder gesund bist, dann kannst du aus hartz4 aussteigen und arbeiten. -
sollte gehen, als aufstocker gewissermaßen. anderseits stehst du ja dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. falls nicht, dann wäre wohngeld noch eine möglichkeit.
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Zitat
stell doch die Leute nicht immer alle so hin, als ob sie nur was umsonst haben wollen
na sozialleistungen sind doch umsonst!! darum sind sie ja so begehrt!:D
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Zitat
sprich ich arbeite für 160euro
diese aussage ist wieder typisch für einen bildungsfernen hartzer! wieso für 160 euro! was ist mit dem hartz4, dem kindergeld und den kindergeldzuschlag, den du jetzt haben willst. das ist dochwohl auch einkommen, für du keinen finger krum machst!
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na sag ich doch!:D
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in vielen schulen berlins wird ja den schülern der 10. klasse beigebracht, wie man hartz4 beantragt, wohlwissend, das diese bildungsmaßnahme nicht für die katz ist. warum sollte man einen derartigen lehrgang nicht auch an den universitäten anbieten? gerade im märz und im august, also zum der semesters häufen sich doch hier im forum die diesbezüglichen fragen frischgebackener hochschuleabsolventen.
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das ist ja so problematisch, da wird es hier sicher schwer jemanden geben, der darauf eine antwort hat.
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na sozialhilfe auf keinen fall, das ist nur was für leute, die dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, eigentlich wäre wohngeld möglich, bei ergänzendem hartz4 sehe ich probleme mit der wohnungsgröße von 65 qm. das ist, trotz günstiger miete, für einen single zu viel.
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tja, so ist nun mal das leben. da wird dir wohl nichts anderes bleiben, als durchzuhalten und den 1euro-job bis zum
6. oktober durchzuhalten oder dich permanent krankschreiben zulassen. -
keine chance, das ist ganz klar als unterhaltszahlung zuwerten und zählt daher als einkommen. also liegt die arge richtig mit dem zuerst verbrauchen.
p.s. 250 euro vermögen pro lebensjahr war einmal. das sind jetzt 750 euro, muss aber in einer alterssicherungsgeldanlage die erst mit eintritt ins rentenalter ausgezahlt wird, angelegt sein, das trifft bei dir ja nicht zu.
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Zitat
Wie gesagt, wenn bei 1400.- Euro NETTO zu Zweit ohne Kinder Anspruch besteht, dann fress ich ein Besen samt der Putzfrau
brauchst du nicht, das kann dann er mukkou machen, der solchen unsinn hier verbreitet.
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ich denke, dass die einnahmenseite korrekt ist. aber zwei autos, klar auch, der bube muss mit 19 auch gleich ein auto haben, und vor allem 120 euro strom für zwei personen, da müsste an der ausgabenseite wohl etwas gearbeitet werden.
wir sind ein sozialstaat, der den bedürftigen ein mindesteinkommen und somit ein auskommen garantiert. aber ein sozialparadies sind wir glücklicherweise nicht, auch wenn das gerade hier viele annehmen! -
also ich würde kooperativ sein und die leute in die wohnung lassen. du hast doch nichts zu befürchten. es geht doch alles redlich zu und von einem angeblichen sozialbetrung, dessen verdacht die mitarbeiter der arge nachgehen, ist doch sicher nicht auszugehen.
Ich
Zitatbin doch nicht gezwungen Leute in meine Wohnung zu lassen
na, oder etwa doch?:(
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ja, du hast anspruch auf hartz4 inklusive einer angemessenen wohnung, ab dem 25.lebensjahr.
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keep cool, sie hat die vollen ansprüche. das stand doch nun auch in dem link, den ich reingesetzt habe. was willst du denn noch erforschen.
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im prinzip hast du anspruch auf ergänzendes hartz4. hier mit einem hartz4-rechner kannst du es ja mal versuchen, es auszurechnen.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
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ich denke mal, das er sich mit seinen bisherigen antworten zu weit aus dem fenster gelehnt hat. jedenfalls ist er seit drei tagen nicht mehr hier im forum online gewesen. aber mehr als dass er sich mit seinen antworten vergaloppiert hat, kann er nun auch nicht schreiben. es ist 100% sicher, dass du wie jeder deutsche staatsbürger auch, die gleichen rechte und natürlich auch die gleichen pflichten hast.
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tja, so ist es. aber dass ein BWL-student so was nicht selber rausbekommen kann, spricht nicht gerade für die qualität unser universitäten.
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normalerweise das, was bei euch für 3 personen üblich ist. kannst ja hier mal schauen, ob euer landkreis hier mit aufgeführt ist.