scherzkeks! na wenn du eine luxuswohnung selbst bezahlen kannst, dann mal rein in die kartoffeln. der erste april war nun aber schon vor 5 monaten.:D
schloss schwanstein ist noch frei!;)
Beiträge von lacki
-
-
nein, das zuflussprinzip ist entscheidend. also wiederspruch einlegen.
-
ja, auch bei einem minijob kann es sanktionen geben. aber da dein arbeitgeber, bermutlich "netto" bei dir keinen kündigungsschutz einhalten brauch, würde ich an deiner stelle mal mit dem marktleiter sprechen, ob die dich nicht kündigen könnten.
-
du musst den 1-eurojob antreten, weil du keinen beitrags-und sozialpflichtigen arbeitsplatz hast.
als erste maßnahme bei weigerung würden dir 30 % der regelleisung entzogen. aber das würde sich dann weiter fortsetzen. -
hier die richtlinien für den landkreis börde:
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-B-rdekreis-Stand-10.11.2009.pdf
also 411 euro warm auf bis zu 60 qm für 2 personen.
-
in voller höhe, sofern diese angemessen sind.
-
nur mit zustimmung der arge geht das. wenn es heilbronner nicht erlauben hast du schlechte karten. eigentlich haben die ja auch recht, denn aus erfahrung wissen die argen, dass bei derartigen konstrukten ein finanzielles desaster vorprogrammiert ist und zukünftige mietschulden nur eine frage der zeit sind.
-
hartz4 steht eigentlich nur leuten zu, die ihren gewöhnlichen aufehthalt in deutschland haben. ist ja auch richtig so. du willst nach österreich, der nächste in die schweiz, dann spanien, die vielen türken möchten dann auf kosten des steuerzahlers zurück in die türkei und so würde das dann weltweit weiter gehen. wir hatten in diesem forum auch schon mal anfragen nach thailand und malaysia. da kann die arge ja gleich eine tourismusabteilung eröffnen!
-
Zitat
Leute das kann nicht mehr normal sein...
unnormal ist dein obengenannter foderungskatalog. was willste denn nich noch alles bezahlt haben. die bundesrepublik verfügt über ganz hervorragende sozialsysteme. wir sind ein vorbildlicher sozialstaat, aber glücklicherweise kein sozialparadies! "wünsch dir was" war früher mal eine fernsehshow im zdf!
-
du musst laut düsseldorfer tabelle zahlen, egal was die mutter verdient.
bei einen eigenbehat von 900 euro für einen erwerbstätigen denke ich, dass sas OK ist.
die hälfte des kindergeldes wird dir fiktiv zu deinen unterhaltsleistungen angerechnet. -
Zitat
25qm alleinstehend
war mal in der sommerpause eine kurze diskussion, aber eben nur ein sommerloch. es sind und bleiben 45 qm plus 15 pro weierer person.
-
eben, die frage ist doch überhaupt, ob ihr derzeit hartz4 bezieht?
wenn nicht, dann kann man zunächst hinziehen, wo man will. zudem gibt es keine zuständigkeit einer arge für dich, solange du mit deinem mann zusammen lebst. -
Zitat
Geld fürs Alter anzulegen als es "sinnlos" zu verleben.
also ich verlebe mein geld lieber, als es fürs alter anzulegen. denn wenn es im alter mit der gesetzlichen rente nicht reicht, und das wird vielen so gehen, kann man ja ergänzend grundsicherung beantragen. dieser anspruch vermindert sich oder erlischt nahezu wenn man dann eine wie auch immer geartete private altersvorsorge getroffen hat. also sparen für den staat heißt das im klartext. die meisten werden es aber erst erfahren, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, also mit dem eintritt ins rentenalter!;)
-
kaum, die mietkosten verringern sich nicht, die kosten für klamotten verringern sich nicht. die sachen für die schule verringern sich nicht.
dann könnte ja jeder bei einem krankenhausaufenthalt eines kindes den unterhalt kürzen. nun sei doch nicht so, es sind doch deine kinder!:p -
Zitat
falle ich ab Oktober in Harz4.
nee bine, wenn er ab oktober in hartz4 fällt, dann läuft sein alg1 wohl aus.
Zitatdas mir nach all den Jahren etwas mehr Zusteht.
wer soll dass bezahlen, wer hat soviel geld! vor dem sozialgesetzbuch 2 sind alle menschen gleich.
-
die ersten 100 euro die man verdient, werden grundsätzlich nicht mit den hartz4-bezügen verrechnet. von 100 bis 800 euro sind es 20 % , also 140 euro die nicht gegengerechnet werden. hier ist ein alg2-rechner. da kannst du alles mal fiktiv eingeben, auch eine angemessene miete. dann wirst du sehen, was bei dir in etwa rauskommt.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
-
359 € regelsatz zum leben und eine angemessene wohnung, ca 45-50 qm und etwa 360 euro warmmiete. da du arbeitest hast du noch einen freibetrag von deinem nettoeinkommen, also die ersten 100 euro sind frei und von 100 bis 800 euro werden dir 20 % als einkommensfreibetrag gelassen.
-
-
das sozialamt kümmert sich um menschen, die zwischern ex-erwerbstätigkeit und evt. rente, eu-rente u.s.w. sind.
normalerweise müssten die kosten für die unterkunft in deinem fall auch von der arge kommen.
eine derartige verfahrensweise wie bei dir ist in deuschland unüblich. -
du hättest dann einen anspruch auf 6 monate alg1. die höhe des arbeitslosengeldes hängt davon ab, wievlie du dort verdient hast, bzw, wie hoch das kurzarbeitergeld ist, sowie von deiner lohnsteuerklasse ab.