ihr braucht ein psycho-soziales gutachten, dass ein weiteres zusammenleben mit dem sohn nicht mehr möglich ist.
dann könnte hartz4 beantragt werden.
oder den kerl mal richtig durchprügeln. irgendwas müsst ihr falsch gemacht haben.:(
ihr braucht ein psycho-soziales gutachten, dass ein weiteres zusammenleben mit dem sohn nicht mehr möglich ist.
dann könnte hartz4 beantragt werden.
oder den kerl mal richtig durchprügeln. irgendwas müsst ihr falsch gemacht haben.:(
jetzt:
ZitatEr hat doch mit mir eigentlich gar nichts zu tun
vorher:
ZitatIch habe einen jungen Mann kennengelernt und wir möchten gerne zusammen ziehen
klar auch, der hat mit dir doch eigentlich nichts zu tun. für wie blöd hälst du deine umwelt eigentlich?
ZitatKann ich ihn erst mal als Besucher oder so laufen lassen???
das wäre sozialbetrug und somit eine straftat, die zur folge haben kann, dass ihr zu 100 % sanktioniert werdet und strafrechtlich zur verantwortung gezogen werdet.
die 164 euro sind ergänzendes hartz4. also miete und lebensunterhaltskosten. dann könnt ihr nicht zusammen ziehen.
ZitatIch bin 37J ....zur Zeit in ein Zimmer bei meinen Eltern eingmietet......Da ich selbständig bin und meine Firma noch keine Gewinne abwirft....
man du hast es ja weit gebracht. das bisschen bis zur rente schaffst du auch noch!:o
wie gesagt, da du schon alleine wohnst, könntest du evt. die kosten für die unterkunft anerkannt bekommen(also eine einzelfallentscheidung). dann eben 359 euro regeltarif und die miete vom amt minus 240 euro, da dir dein arbeitgeber 400 euro überweist.
wenn keine kosten für die unterkunft anerkannt werden, dann zur wohngeldstelle.
vorbildlich, weil er als 61jähr. noch eine arbeit angenommen hat. dazu sind ja die unter 30jähr. in diesem land nicht in der lage. und mein -trotzdem- bezieht sich ja auch auf die schnelle absicht, wieder zu kündigen.
wenn die arge kosten für die unterkunft trotz deinen alters anerkennt, dann bekommst du 359 euro plus angemessene miete. bei einem 400 euro-job bleiben dir 160 euro anrechnungsfrei.
wenn die arge keine leistungen für die wohnung anerkennt, dann kannste wohngeld beantragen.
zufluss war im juni. demzufolge wird mit der hartz4-überweisung die ende mai getätigt wurde, gegengerechnet.
na 4 kinder ist über durchschnitt in deutschland, ausser bei den migranten natürlich. wenn man so viele kinder in die welt setzt, dann hat man sich auch eine entsprechende finanzielle verantwortung aufgeladen.
wäre eine einzelfallentscheidung, aber ich denke, du hättest in einem derartigen fall schlechte karten. müsstest wohl wieder zurück ins elternhaus.
Soll
Zitatder Beitragszahler und Steuerzahler für euch Aufkommen? Es wird Zeit das unser Sozialstaat endlich umgebaut wird so wie in Italien Spanien usw. dann gibt es nichts und wir würden weniger Steuern und GKV Beiträge bezahlen.Es muß für uns die wir Arbeiten endlich mehr Überbleiben und nicht für die Sozialehängematte.
danke, wie ich sehe bin ich in diesem forum nicht der einzige, der die sache kritisch sieht!;)
tut mir leid, aber sobald du aus dem bezug von alg1 oderalg2 raus bist, musst du dich um eine krankenversicherung inkl. der kinder selbst kümmern.
die gesetzeslage ist aber nun mal so. da hättest du dich halt vorher informieren müssen. es gibt keine andere lösung.
was ist denn mit dem oder den vätern der anderen drei kinder? nur bei denen könnten sie familienversichert werden. aber trotzdem müsstest du dich freiwillig versichern.
auch wenn es teuer wird, aber du musst dich und die drei anderen kinder freiwillig im grundtarif deiner oder besser gesagt eine gesetzlichen krankenkasse versichern lassen. für solche fälle ist kein wie du es nennst, leistungsträger vorgesehen.
ZitatMein Lebensgefährte verdient soviel, das ich kein Hartz 4 mehr bekomme.....das mein Lebensgefährte für mich zuständig ist
aber genau so ist es nun mal. wenn er nun schon für deinen kompletten lebensunterhalt sorgt, dann sollte er auch das geld für die krankenversicherung aufbringen., also füreinander einstehen.
am besten wäre, wenn du deinen neuen freund heiratest. bis dahin solltest du eine freiwillige versicherung abschließen.
eigentlich hartz4. bist du denn schon über 25 jahre akt?
ZitatAls was gilt den erwerbsminderungsrente als Rente oder als gehalt????
als einkommen natürlich. ist doch eine sozialleistung!
das sollte eine 3monatige kürzung von 30 % des regelsatzes zur folge haben.
ZitatIch habe am 25.8.10 einen Job bei einer Zeitarbeiterfirma angenommen....Ich bin 61 Jahre alt.
trotztdem sehr vorbildlich. da sollten sich mal die jüngeren faulen ein beispiel dran nehmen.
ZitatIch finde die Sprache von lacki schon fast beleidigend. Herr Sarrazin läßt grüßen.
stimmt, ich habe mich auch die ganze nacht über den Zotti geärgert. so einer auch!
danke für den beistand!;)
also hast du kein eigenes einkommen und willst vom amt leben?
um in deinem alter eine wohnung finanziert zubekommen, bräuchtest du ein psycho-soziales gutachten, dass ein weiteres einwohnen mit deiner familie eine schwerwiegende soziale härte für dich wäreund für deine weitere entwicklung nachhaltigen schaden nehmen würde.
einfach so aus einer laune heraus geht dass nicht.