Beiträge von lacki

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    erziele aber im monat höchstens ein eigenes einkommen von ca. 350 euro......


    ganz ehrlich, da hat dir wohl einer irgendwas aufgeschwatzt mit der fußpflege. in berlin sind in den letzten jahren tausend drartiger kleingewerbebetriebe entstanden und wieder verschwunden. das einzige was danach bleibt sind schulden.
    ist wohl so ein mist wie früher die ICH-AG's.
    ich würde dir raten, es mal mit richtiger arbeit zuprobieren.

    900 euro ist der selbstbehalt für einen berufstätigen. private schulden sind nicht anrechnungsfähig und dir und deinen kindern ist er in keiner art und weise unterhaltspflichtig, kann diesbezüglich also auch nichts geltend machen, sodass er wohl kräftig abdrücken muss für seine beiden kinder.

    ich wittere hier schon wieder trickserei. aber mal eine frage: habt ihr einen oder zwei mietverträge? wenn einer, dann kann brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren. ein wenn, aber und vielleicht gibt es im sgb2 übrigens nicht. die definition einer bedarfsgemeinschft ist dort eindeutig.

    na dann könnt ihr es auch nicht machen. da dein kind noch im dezember geboren wird und es meiner meinung nach für altfälle eine übergangslösung geben wird, werdet ihr wahrscheinlich noch eine kleinigkeit bekommen. details aus dem gestern vom kabinett beschlossenen sparpaket kenne ich bis jetzt auch nicht.

    da du verheiratet bist, entfällt die u25-reglung übrigens für dich. und ihr habt explizit keinen antrag auf kosten der unterkunft nach eurem einzug bei dem vater gestellt. fehler hin oder her, rückwirkend gibt es nichts. wenn dir die ablehnung des wiederspruchs missfällt, dann musst du eine klage vor dem zuständigen sozialgericht einreichen.

    ihr habt vergessen für dich und deinen mann kosten der unterkunft ab februar geltend zu machen. und rückwirkend gibt es nun mal kein geld von der arge. demzufolge ist die rückzahlungsforderung der arge sachlich richtig.

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    Und was dagegen spricht hilfen anzunehmen für die man jahrelang in die arbeitslosenversicherung einbezahlt hat


    die arbeitsförderungsgesetze sprechen dagegen!

    die miete ist für einen 3-personenhaushalt ehedem zu hoch.
    zu den 1400 netto kommen ja auch noch 184 euro kindergeld. also ich denke auch, dass ihr eigentlich nicht am sozialstaat partizipieren könnt und solltet. wohngeld könnte klappen.

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    es ist doch besser zu gehen und dort arbeit zu haben, als hier in hartz 4 zu fallen.


    na dann geh doch, kein mensch hält dich hier und das schöne ist: wieder ein sozialfall weniger.