na dann lass dir ein gutachten vom behandelnden harzt geben, dass ein auszug psychisch-sozialen gründen im interesse der kinder zwingend notwendig ist. dann sollte die arge auch dem umzugsersuchen zustimmen.
Beiträge von lacki
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die steuererstattung gilt als einkommen. daher wird es in nächster zeit keine leistungen nach sgb2 für euch geben(auch die 1-euro-maßnahme). das ist eine unumstößliche tatsache. die arge kümmert sich , zurecht, herzlich wenig um eure pkw-probleme.
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na viel informationen sind dass ja nicht. aber zumindest musst du es wohl im interesse der kinder probieren. am besten wäre, wenn du eine anzeige wegen häusliche gewalt gegen den lebensgefährten vorlegen könntest oder einen richterlichen Spruch erwirken könntest, dass er ausziehen muss.
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ich bleibe dabei, dein alg1-anspruch ist verfallen. mehr kann ich dazu nun auch nicht schreiben. das nächste wäre eine klage deinerseits vor dem zuständigen sozialgericht mit wenig aussicht auf erfolg.
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Zitat
Und Du solltest Dich fragen, warum Du noch bei der Arge beschäftigt bist, mit Deinen Rechtschreib- und Grammatikfehlern.
edgar, für diese worte danke ich dir!
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hier mal ein kommentar dazu:
Zitatdie Anwartschaftszeit(alg1) haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.
Bei Entstehung des Anspruches nach dem 31.1.2006 gilt statt der Dreijahresfrist eine Zweijahresfrist.
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben.
Vorbezug ALG II ist aber keine Entgeltersatzleistung nach SGB III.
Somit wohl eher Anspruch auf ALG II.
Nach oben -
da hast du nun eine ewigkeit studiert und bist jetzt nicht mal in der lage, dir die paar einfachen fragen selbst aus dem internet zubeantworten.:o:o:o
warum gibt es an den universitäten keinen studienlehrgang zum thema Hartz4? wäre doch wichtig für unsere vermeindliche bildungselite!:D -
ich verstehe bloß immer nicht, warum die hartz4er immer den vermeindlich großen die schuld an ihrer existenz geben. selbst wenn es politiker und wirtschaftsbosse gibt, die nicht ohe fehl und tadel sind, so haben die nun aber wirklich nichts mit dem versagen eine gruppe von menschen zutum, die nichts aus dem knick kommt. fasf 40 millionen menschen in diesem land gehen arbeiten. jeder sollte sich selbst fragen, warum er zu einer minderheit gehört, die nicht in der lage ist, für sich selbst zu sorgen oder nicht selbst für sich sorgen will.
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der getroffene hund bellt und zieht seine frage, wie er am besten die zinseinkünfte vor der arge verschleinern kann zürück.:D
war wieder einer dieser abzocker, der sein vermögen auf seinen sohn übertragen hat. da ist ihn die arge aber auf die schliche gekommen und nun winselt er, wie er aus dem schlamassel wieder rauskommt. -
Zitat
das studio läuft im grunde nicht schlecht
ach so, der laden läuft also gut!
Zitaterziele aber im monat höchstens ein eigenes einkommen von ca. 350 euro......
das ist ja bombig! der laden in der tat nicht schlecht!:D
schön, dass es auch noch bescheidene meschen gibt.wach auf, mädel, das wird mit diesem plunder den du da veranstaltest alles nichts!
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da der entbindungstermin im neuen jahr ist, denke ich, dass es fürderartige fälle keine übergangsreglung geben wird. wenn du hartz4 beantrgst, dann ist dein lebensunterhalt nebstkind und die kosten für die wohnung ja abgedeckt.
die goldenen zeiten sind vorbei! -
ja, deine freundin muss ortsanwesend sein, auch im falle einer krankschreibung. ohne genehmigung der arge kann man nicht verreisen.
ZitatDarf die Sachbearbeiterin bei der Polizei Auskünfte über Verstorbene Freunde von eine einhollen wann und wo sie verstorben sind? - meiner Meinung nach darf sie dies auch nicht
warum denn nicht? habt ihr was zu verbergen. für mich hört sich das wie ein märchen von den gebrüdern Grimm an! ich tippe, dass ihr sicher schon öfters probleme mit der mitwirkungspflicht hattet.
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ich tippe mal, weil du die Rahmenfrist von 2 jahren schon lange überschritten hast, also dein letzter beitagspflichtiger arbeitstag länger als zwei jahre zurück liegt. bleibt nur noch hartz4, allerdings im rahmen einer bei dir vorhandenen bedarfsgemeinschaft, also kinder und evt. ein ehemann/lebenspartner.
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die kaution liegt doch beim vermieter und kann erst 6 monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zur auszahlung kommen. wie will er denn da rankommen.
auch nrenten und pensionen können gepfändet werden. hier ist eine tabelle mit den pfändungsfreibeträgen:
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13 % Krankenversicherungspauschale (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern)
15 % gesetzliche Rentenversicherungspauschale
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
0,6 % Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 1)
0,07 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 2)
0,10 % Umlage INSO (Insolvenzgeldumlage) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 358 - § 362)
= 30,77 % insgesamt (17,77 % bei privat krankenversicherten Minijobbern) -
was sollte dagen sprechen? ich sehe da nichts!
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also dann nur 359 euro und die angemessene miete von 355 euro.
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theoretisch kannst Du so viele Minijobs annehmen, wie Du möchtest - Du darfst nur nicht über 400,00 € kommen (alle Jobs zusammen gerechnet!). Von 400 - 800 € spricht man von einem Niedriglohn. Dazu sagt der Gestzgeber folgendes:
Falls dein monatlicher Bruttoverdienst von 400,01 bis 800 Euro liegt, arbeitest du in einem so genannten Niedriglohn-Job. Ab dem 1. April 2003 kannst du geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. I dein Beitragsanteil wächst nun schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage des Beitrages ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt allerdings stets den Beitragsanteil von ca. 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer kannst du selbstverständlich auch in diesem Fall Ihre Rentenbeiträge bis auf den vollen Beitrag aufstocken. Die Besteuerung erfolgt in diesem Bereich individuell. Mit der Schaffung der Gleitzone wird die so genannte Niedriglohnschwelle beseitigt, die durch das sprunghafte Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge entstand, wenn aufgrund des Überschreitens der Begrenzungen nach altem Recht aus einer geringfügigen Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige wurde.
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na zunächst erstmal alg1, sofern du anspruch hast und dann wahrscheinlich ergänzend hartz4. also 359 euro regelsatz plus eine angemessene miete, scheint bei 355 euro der fall) minus die summe vom alg1.
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Zitat
die leute dürfen sich auch gerne bei meinem chef bedanken, der der meinung ist, das 5 euro nettogehalt/stunde ausreichend sind
schön dass immer die anderen schuld sind am eigenen versagen. hättest du dich im leben mehr angestrengt und einen ordentlichen beruf erlernt wäre es mit dem einkommen auch besser!
ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und basta. da würden ja dann alle paare mit kinder auf die idee kommen und einen auf wohngemeinschaft machen und den staat und dessen leistungsträger, also die steuerzahler, so richtig abzocken.:o