Beiträge von lacki

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    Wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, die mir weiterhilft


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    dann kann er mit euch, also mutter und schwester, beschwichtigungsgeld beantragen


    habe ich doch so und richtig beantwortet. nur man sollte schon wissen, dass die oberklasse in diesem unserem land mit beschwichtigungsgeld ganz einfach die hartz-bezüge meint.:D
    und genau das ist es doch auch!

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    danke für die schnelle Antwort, aber was meinst du mit "bei deiner mangelnden Einstellung.."?


    dein fragenkatalog hätte auch die überschrift tragen können: was ist das mimimum das ich tun muss um an das maximum an geld und leistungen des sozialstaates zu kommen!
    zu den rentenbeiträgen: richtig, es ist noch nicht gesetz, aber bereits vom bundeskabinett verabschiedet und ins Gesetzgebungsverfahren gegeben worden.
    da fast alle haertz4er und viele mehr ehedem so wenig rente bekommen werden, haben sie dann ehedem anspruch auf ergänzende leistungen vom grundsicherungsamt. also kommt es auf die paar pfifferlinge ehedem nicht drauf an!


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    Durch ein Jahr ALG II erhöht sich Deine Rente pro Monat um derzeit 2,04 €.


    genau so ist es!

    da irrst du mal wieder! das was du da an beitragssätzen nennst ist das was arbeitnehmer und arbeitgeber im falle einer regulären beschaftigung oberhalb von 400 euro.
    hier geht es um die pausche abgabenhöhe, die ein arbeitgeber im rahmen einer geringfügigen beschäftigung bis zu 400 € zahlen muss.
    also: entweder richtig lesen oder besser noch die schna... halten, wenn man keine ahnung hat.

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    aber ich weiß, das ich schon viel gearbeitet habe


    na ob man mit 25 jahren oder ein bisschen mehr schon viel gearbeitet hat, das glaube ich ja nun weniger.
    aber alle arbeitsunwilligen behaupten ja einen derartigen schwachsinn von sich. du bist also nicht allein mit deiner leistungsunwilligkeit.

    da du sicher hartz4-empfängerin bist, musst du einen umzug bei der arge beantragen. umzug würde sicher erst nach der geburt des kindes genehmigt werden. aber das wird eine einzelfallentscheidung sein.


    maximal 97 qm darf die wohnung in HH für 5 personen groß sein.


    hier die maximalen höhen der nettokaltmieten in HH:


    http://www.hamburg.de/contentblob/1118022/data/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte-bis20090101.pdf




    auch hier bist du verpflichtet, uvg zubeantragen. wenn dieser auf grund deiner weigerung den namen des vaters zunennen abgelehnt wird, dann müsste die arge eigentlich den fehlbetrag als hartz4 auszahlen. aber genau weiss ich dass nun auch nicht, wie dass in solchen fällen ist.

    1. das sind in der regel 1,20 bis höchstens 1,80 euro
    2. ja, das überganggeld wird weiter bezahlt.
    3. ja, pflicht, keinerlei mitspracrecht. (wünsch dir was gabs mal vor 40 jahren im zdf)
    4. ja, man kann weiterhin dazu vierdienen, (nicht dass du dann noch millionär wirst)
    5. da du bei deiner mangelnden einstellung ehedem für den rest deines lebens hartz4er bleibst, bekommst du sicher später nochmals gelegenheit, einen 1-euro-job zu machen.
    6. wie es deinem sachbearbeiter gefällt, alle 3 monate aber sicher dann doch.
    7. es werden keine beiträge zur rentenversicherung eingezahlt. eine mindestrente aus der gesetzlichen rentenversicherung gibt es nicht. wenns zum leben nicht reichen sollte, dann hat der rentner anspruch auf ergänzendes geld vom grundsicherungsamt. bei die wird es garantiert so kommen,
    8. ja, das stimmt. aber füür altfälle wie dich wird es eine übergangsreglung geben. leider!
    9. es gibt auch für quartz4-empfänger eine niederlassungsfreiheit in deutschland. du brauchst nur eine wohnung, deren miete angemessen ist und schon kannst du umziehen, aber umzugskosten werden in derartigen fällen nicht erstattet,

    selber kündigen= 3 monate sperre, auch hartz4(alg1 sollte es für dich ehedem nicht oder ganz wenig geben)
    arbeitgeberkündigung=keine sperre
    wenn dich die chefin nicht kündigen will, dann braucht sie das auch nicht.
    das arbeitsamt kann jederzeit beim arbeitgeber nachfragen, warum! in der probezeit braucht man keinen grund für eine kündigung angeben.

    du kapierst es wie immer überhaupt nicht. die überwältigende mehrheit der arbeitenden bevölkerung arbeitet in gut bezahlten jobs und sind auf keine transferleistungen angewiesen. die, von denen du jetzt redest, sind meiner meinung nach nun mal die verlierer, aber auch die selbstverschuldeten versager in dieser gesellschaft.

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    1008€ aus Fondanteilen ......habe ich mir diese Summe auszahlen lassen.


    ganz klar als einkommen zubewerten. wenns die arge nicht mitbekommt, dann haste glück, wenn ja, musst du nachzahlen und könntest im rahmen deiner nichteingehaltenen mitwirkungspflicht eine wie auch immer geartete sanktion bekommen.