Beiträge von lacki

    hier mal ein urteil des sozialgerichtes Hamburg. ich hoffe dass du nun verstehst:


    Zitat

    Hartz IV : Eine Erbschaft ist im Monat des Zuflusses anrechenbares Einkommen und wird im Folgemonat zu Vermögen
    SG Hamburg S 52 AS 1635/05 vom 23.07.2007


    1. Eine Erbschaft ist im Monat des Zuflusses anrechenbares Einkommen und wird im Folgemonat zum geschütztem Vermögen nach § 12 SGB II.
    2. Zur grundsätzlichen Abgrenzung von Einkommen und Vermögen wird regelmäßig auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem ein Vermögenswert dem Antragsteller zugeflossen ist. Nach einer gängigen Abgrenzungsformel werden unter Einkommen i.S.d. § 11 SGB II alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert verstanden, die ein Antragsteller in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist hingegen das, was er bereits hat .
    3. Von zentraler Bedeutung ist insoweit der Begriff der Bedarfszeit. Hierunter versteht die Kammer in Übereinstimmung mit dem BVerwG (Urteil vom 22.04.2004, Az. 5 C 68/03 zum Bundessozialhilfegesetz) den jeweiligen Kalendermonat (so auch Brühl in LPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 11 Rnr. 6).


    das ist mittlerweile bundesweite praxis. und deine bruchbude ist dann geschütztes vermögen, du nix verstehen?

    die höhe der unterhaltsleistungen an den sohn hängt von deinem nettoeinkommen und der düsseldorfer tabelle ab. auch ein zuerwartendes einkommen des sohnes würde in die berechnungen mit einfließen, nicht aber der kauf eines neuen autos auf der basis einer wie auch immer gearteten kreditfinanzierung.

    das wäre mir allerdings neu. hinzuverdienst ist hinzuverdienst, egal ob nun aus drogenhandel oder putzen oder wie bei dir irgendein internetplunder. eine derartige ausnahme kennt das gesetz eigentlich nicht.

    bei vermögen gibt es grundsätzlich kein zuflußprinzip. wenn du leistungen nach sgb2 beantragst, dann werden die vermögensverhältnisse grundsätzlich überprüft. und wenn da eine überdimensionierte immobilie ist, dann muss diese verwertet werden, egal ob gerade geerbt oder schon seit jahren im besitz. so schwer ist es doch nicht zu verstehen, oder?

    nur wenn man hartz4 bezieht, dann ist man auch krankenversichert. da du ja sichjer keinen anspruch auf alg1 hast, musst du zwingend hartz4 beantragen um mit den kindern versichert zu sein, wobei die kinder allerdings beim vater mitversichert werden könnten.

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    Da ich in ca 2-3 jahren heiraten will


    ja hast du denn schon eine braut? ich dachte immer man zieht vorher mit der braut zusammen und nicht zu den eltern zurück!:D


    aber du brauchst keine angst zu haben, wenn du zu mutti und vati in deinem alter zurück ziehen willst. lediglich 1/3 der miete, falls da nicht noch geschwister wohnen, wird deine eltern von ihren hartz-bezügen abgezogen. dieses eine drittel der miete musst du dann aufbringen. deinen eltern bist du nicht zu unterhalt verpflichtet. somit kannst du dann schön für die aussteuer sparen. alles gute wünsche ich dir!

    wenn es in deinem landkreis keine ermäßigten tickets für sozialschwache gibt, dann sehe ich eigentlich keine weitere möglichkeit. in berlin müssen die azubis auch den vollen preis fürs azubiticket zahlen. die ausgaben für verkehr sind in den hartz4-regelsätzen enthalten.

    wovon wurde denn die miete vor dem zivildienst bezahlt? vielleicht kannst du bafög beantragen und dazu wohngeld. da du wahrscheinlich unter 25 Jahre alt bist, werden deine eltern ganz sicher mit in deine zukünftige versorgung mit einbezogen.

    klar, immer sind die anderen schuld am eigenen beruflichen versagen. nur gut, dass nahezu 40 millionen menschen in diesem land arbeiten und ihre eigene existenz dadurch sichern, ohne auf soziale transfers angewiesen zu sein. frag dich mal selbst, warum gerade du zu den verlierern gehörst?

    mir gehen bestimmt nicht die argumente aus, aber dem sozialstaat geht nald das geld aus.


    und wenn die wohnfläche des hauses lediglich 90 qm beträgt, dann kannst du es ja mal versuchen. ich sprach ja auch deutlich von angemessener größe des hauses. bei 90 qm für eine person könnte da evt. eine möglichkeit bestehen. du hattest ja bis jetzt nicht erwähnt, dass das haus so klein ist.

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    Hätte ich am Tag der Erbschaft mal drei Tage Arbeit


    das ist unsinn. spätestens beim beantragen von leistungen nach sgb2 oder sgb12 wäre die frage nach ver verwertung des hauses wieder aufgekommen.
    hartz4 ist nun mal eine steuerfinanzierte leistung. da kann man nicht in für eine person überdimensionierte immobilie wohnen. der nächst hartz4-empfänger erbt dann ein großes jagdschloss und möchte dann auch die betriebskosten von 1500 euro monatlich neben dem regelatz von 359 euro finanziert bekommen haben. der sozialstaat hat nun mal seine grenzen. und diese grenzen vertiefen sich langsam.

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    Na Prima,dann habe ich auch noch Schulden bei der Arge


    die kannst du ja dann mit einem schlag abbezahlen, wenn du das haus verkauft hast. aber vielleicht hast du ja in der zwischenzeit auch wieder einen job gefunden und bist dann somit nicht mehr abhängig vom jobcenter/hartz4.

    wenn die größe der immobílie für die dan in dem haus wohnenden person(en)angemessen ist, sollte das kein problem sein.
    im ügrigen sehe ich nicht, dass die im falle eines falles das wohnrecht genommen wird. es kann lediglich dazu führen, dass leistungen gemäß sgb2 teilweise oder komplett gestrichen werden. keine behörde kann und wird dich zwingen, das haus zuverkaufen.
    also keine angst, das haus ist immer deins!

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    nicht mehr bereit, für den Sohn meines LG aufzukommen.


    du bist überhaupt nicht verpflichtet, den sohn in deiner wohnung aufzunehmen oder irgend einen unterhalt zuleisten. und da der kindesvater nur 700 euro verdient, ist der nun wiederum nicht unterhaltsfähig. also könnt ihr ihn beruhigt rausscheißen.