da du nur unter drei stunden am tag arbeiten kannst, ist das sozialamt für dich zuständig. und die haben nun in der tat nichts mit wie auch immer gearteten berufsfördernden maßnahmen zu tun. da kann dir in der tat kaum jemand helfen.
Beiträge von lacki
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Zitat
das wenn man Wohngeld bekommen würde, das man dann kein Hartz4 bekähme.
genau so ist es.
hier mal alle daten in einen hartz4-rechner eingeben und sehen was genau rauskommt.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
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152 €uro beiben.
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wird immer sehr kritisch und mit argwohn betrachtet, wenn es innerhalb der familie ist. aber wenn alles wasserdicht gemacht wird, dann können die auch nichts machen.
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nun der vater hat ja keine eigene wohnung. also müsste er zur mutter.
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wie jetzt, du möchtest mich in recklinghausen in einen puff einladen um dort mit den tanten tee zu trinken?
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es ist doch alles geschrieben und die wichtigsten antworten hast übrigens du gegeben. meiner einschätzung, die eigentlich in deinem sinne wäre, traust du ja nicht!:(
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ihr werdet spätestens nach einem jahr als bedarfsgemeinschaft gewertet, sofern keine kinder im haushalt leben. da spilelen die höhe der miete z.b. auch eine rolle.
du kannst ja mal einen alg2-rechner benutzen und die entsprechenden daten eingeben.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
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warum fragst du alles zwei mal?
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da muss er sehr wenig verdienen. und wenn er so wenig verdient, dass du ihm nicht auf der tasche sitzt, dann nehmen einen anderen.
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ja, dein gesamtes nettoeinkommen ist entsprechend düsseldorfer tabelle entscheident.
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in dem monat es zuflusses deines honorars ist es einkommen, danach wird es dem vermögen zugeschlagen und unterliegt demzufolge den vermögensfreibeträgen.
ZitatBin ich somit gezwungen, alle halbe Jahre innerhalb von wenigen Tagen viel Geld „auf den Kopf zu hauen
gezwungen wirst du erstmal zu nichts. du darfst dein vermögen weder verschleiern, verschleudern oder verschenken. aber mach dir mal keine sorge, die arge rechnet dir dann schon vor, wie lange du vom dann überschüssigen vermögen leben musst. sonst wären ja alle in wenigen tagen wieder arm!:o
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das sgb2 sieht in der tat für derartige fälle keine besondere hilfe vor. aber es gibt ja nothilfen des bundes und der länder für betroffene.
wende dich mit deiner anfrage aml an die da:http://www.bbk.bund.de/cln_007/DE/00__Home/homepage__node.html__nnn=true
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na dann solltet ihr euch intern einigen. ich glaube kaum, dass ein familiengericht sich mit den modalitäten der tilgung eines altkredites beschäftigt.
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Lies Dir die zuerst die ALG2-Verordnung ;speziell zu einmaligen Einnahmen ,durch.
dann lies die Durchführungsbestimmungen SGB2, speziell zu einmaligen
Einnahmen (Abfindungen,auch Erbschaften gehören dazu).
Du findest alles unter Durchführungsbestimmungen SGB2 11.10 bis bis 11.12 (einmalige Einnahmen)und zu Erbschaften(11.62)
Die Durchführungsbestimmungen kann Du bei Sozialgesetzbuch.de oder bei Harald thome.de ansehen
und auch runterladen. -
möglich ist das schon, wird aber in der regel von den berliner argen abgelehnt.
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Zitat
Das Wasser bzw. Schlamm stand bis fast unter die Decke
wann gab es denn in bonn eine derartige flutkatastrophe?
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ja, aber es gilt: nur selbstgenutzter grundbesitz(also wohnung oder haus) wird dem schonvermögen zugeschlagen. richte dich darauf ein, dass du deine länderein vekaufen musst.
Zitatdieses Land wird landwirtschaftlich vom Betrieb meines Vaters genutzt
und die konstruktion, die sache innerfamiliär an den vater zuverpachten klappt ehedem nicht. da sieht man auf den ersten blick, dass da was an vermögen verschleiert werden soll. so doof sind die von der arge nun auch nicht.
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gut, ich habe keine ahnung und du wirst dein haus los!:D:p
da du ja alles besser wissen tust, fage ich mich, warum du überhaupt gefagt hast.
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quatsch, die fdp hatte sich nach regierungsübernahme eine lösung a la hamburger urteil stark gemacht. es ist. wie ich schon schrieb, bundesweite praxis. wenn du natürlich bei der arge genauso einen großmäuligen auftritt hinlegst, wie hier im forum, dann können die argemitarbeiter schon mal einen auf stur machen und genau nach gesetzestext entscheiden.