um deine frage nun mal abschliessend zubeantwotern:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
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da findest du alle antworten auf deine brennenden fragen!
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private schulden sind nicht relevant. oder sind es schulden, die mit deiner beruflichen slbstständigkeit zutun haben?
aber das ganze sieht mir alles in allem wieder mal nach abzocke aus. ist schon komisch, dass du nach abzug der schulden fast genau bei deinem vernögensfreibetrag landest. die von der arge sind ja nicht doof und haben einen unglaublichen erfahrungsschatz mit derartigen fällen.
nun, wenn du nichts anderes hast als diese versicherung, dann musst du sie in der tat auflösen, denn dein freibetrag ist 8700 euro in deinem alter. es geht also um die differenz von 4600 euro. die arge hat in ihrer argumentation entsprechend gesetzeslage recht.
man könnte natürlich auch großzügig und daherpositiv in diesem fall entscheiden, aber das wäre dann eine einzelfallentscheidung.
deine frage habe ich doch schon mit ja beantwortet. die argen entscheiden im wesentlichen pro hilfebedürftigen.
im monat des zuflusses ist es einkommen, dann wird es schonvermögen.
bei querulanten wie dich wird diese reglung natürlich nicht angewendet.:D:p
hier findest du alle erforderlichen antworten. viel spaß beim lesen:
ZitatAlles anzeigenHartz IV: Zwangsrente für ältere Erwerbslose
Auslaufen der sog. "58er Regelung": Statt dessen Zwangsverrentung für ältere Hartz IV Empfänger
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4952) hat die Bundesregierung in ihrer Antwort bestätigt, dass, mit dem Auslaufen der so genannten 58er-Regelung (nach § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs. 4 SGB I) zum Ende dieses Jahres, Langzeiterwerbslose zum frühest möglichen Zeitpunkt (teilweise schon ab 60 Jahren) zwangsverrentet werden. Dies betrifft alle, die nach dem 31. Dezember 2007 erwerbslos oder 58 Jahre alt werden, länger als 18 Monate erwerbslos sind und Anspruch auf eine Altersrente – auch mit Abschlägen – haben. Die Abschläge belaufen sich je nach Fall auf bis zu 18 Prozent. Auch bestreitet die Bundesregierung in der Antwort nicht, dass diese Zwangsverrentungen dem erklärten Ziel der Rente mit 67, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, entgegen laufen.
Mehr noch, die Bundesregierung fordert im Rahmen der Initiative "50Plus" von der Wirtschaft und Gesellschaft ein Umdenken, was die Beschäftigung älterer Menschen betrifft. Im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist diese Forderung jedoch nicht verankert. Das heißt, durch die Rente ab 67 sowie die Regeln zur Zwangsverrentung werden Langzeiterwerbslose und ihre Partnerinnen und Partner vom Arbeitsmarkt in die Rente gezwungen. Und dies teilweise schon im Alter von 60 Jahren (z. B. Frauen und Schwerbehinderte der Jahrgänge 1950/1951). Damit verlieren ältere Erwerbslosen auch jeden Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und damit einhergehende Chancen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. (28.06.07)
sollte aber bei den meisten egal sein, denn die haben ob nun mit 63 oder mit 67 jahren ehedem anspruch auf ergäntende leistungen nach sgb12, also grundsicherung.:(
alle beide als bedarfsgemeinschaft müsst ihr hartz4 beantragen. anders geht es übrigens auch nicht.
wenn dein vater auf grund seiner finanziellen und familiären situation nicht unterhaltsfähig ist, dann braucht er auch nichts an unterhalt zahlen.
die miete für zwei personen ist absolut im rahmen, der richtwert wäre etwa bei 450 € für zwei personen. (in berlin sind es genau 444 €) also aus meiner sicht solltet ihr euch schnelstmöglich auf die beine machen und die anträge für hartz4 bei der arge holen. rückwirkend wird grundsätzlich nicht bezahlt. also nicht erst lange warten.
na wenn ihr zwei nur 800 euro netto plus 184 € kindergeld habt,(zahlt da noch jemand unterhalt für dich?) dann könnt ihr bei der für euren wohnsitz zuständigen arge einen antrag auf hartz4 stellen. wollen wir mal nicht hoffen , dass die miete unangemessen hoch ist. private schulden werden allerdings nicht bei der berechnung von hartz4 berücksichtigt.
Zitatschon ein paar "Mordversuche"
du meinst hoffentlich "selbstmordversuche"?
in dem alter wird das wohl nichts mit einer eigenen wohnung und vollen unterhalt. dafür sind nach wie vor deine eltern zuständig. geh mal zum jugendamt und lass dich beraten. die können dich evt. in eine einrichtung für betreutes wohnen für sozialgeschädigte jugendliche unterbringen. berlin ist voll davon.
na so richtig ausgelastet bist du aber auf arbeit nicht. oder warum machst du hier freiwillig und unbezahlt urlaub?
wenn dir der intellekt fehlt, den rechner zu verstehen, kann ich die auch nicht weiter helfen.
da ihr nun mal 1300 netto und 184 €kindergeld habt, wird es für euch wohl nur die möglichkeit geben, wohngeld zubeantragen.
Zitatdann frage ich mich warum mein aufstockender nachbar kinderwohngeld beantragen soll wenn das deinermeinung nicht geht?
ich habe doch nicht geasgt, dass es nicht geht, sondern dass sie mit wohngeld, ob nun allgemeines wohngeld oder kinderwohngeld, auf grund des nettoeinkommens plus kindergeld plus dieses wohngeld derzeit genug haben. auch wenn denen das zuwenig ist. die tussi vom amt sagt es, der hartz4-rechner sagt es und ich sage es.
wenn dein nachbar halt nur ein apfel und ein ei als nettolohn verdient, dann ist es sicher anders mit den ansprüchen von hartz4.
nein, ihm wird keine 323 euro bezahlt, er verdient doch 1300 euro netto!
Zitatsoll das also heißen das wir die 215 + 323 euro noch dazubekommen?
nein, schlaraffenland war ein märchen! es ist eher so, dass ihr vom amt nichts bekommen werdet und evt. einen wohngeldanspruch habt.
als alg1-bezieher darfst du 165 € per monat verdienen und manximal 15 stunden in der woche arbeiten. wann und mit wem die irgendwelche arbeitsverträge abgeschlossen hat, ist nicht relevant.
Zitatweil er stellt ja keinen antrag...
ihr könnt, da ihr ein kind habt, nur gemeinsam als sogenannte bedarfsgemeinschaft gemeinsam einen hartz4-antrag stellen.
sein einkommen wird zwingend angerechnet.
gut, auch wenn die arge weiterhin für dich zuständig sein sollte, kann man diese behörde nicht dazu zwingen, berufsfördernde maßnahmen nach gut dünken und neigung des einzelnen zu finanzieren. hartz4 ist nun mal kein wunschkonzert. der nächste der kommt will dann vielleicht astronaut werden. das dürfte ja dann nur 2 millionen kosten.
eben, wenn er kinderwohngeld bekommt, wirds nichts mit hartz4! was sollen die denn noch alles bezahlt bekommen.
ZitatTja, nach dem Rechner haben wir genug Geld.
so ist es nun mal, der rechner irrt nicht!
also mit kindergeld knapp 1500 euro netto. viel wirds vom amt daher nicht geben, vielmehr werden die euch zum wohnungsamt schicken, zwecks prüfung von wohngeldansprüchen. aber kannst ja mal alles in einen hartz4-rechner eingeben und dann weiter sehen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
ZitatWas ist das hier für ein Sozialstaat?
na wenns dir nicht passt, dann geh doch einfach arbeiten. die anderen tuns doch auch.