theoretisch sehe ich das auch so wie berthold. zudem die tochter über 25 jahre alt ist und noch zwei kinder hat. damit bildet sie ihre eigene bedarfsgemeinschaft innerhalb des haushaltes. die miete kann man ja nicht durch alle mitbewohner teilen, da es sich anscheinend um wohneigentum der eltern handelt. folglich muss ein mietvertrag mit einer ortsüblichen angemessenen miete aufgesetzt werden. auch ein zahlungsnachweis, am bestern per kontoüberweisung, sollte vorhanden sein.
das problem bei vermietung/verpachtung innerhalb einer familie ist, dass die argen derartige fälle besonders argwönisch betrachten.
Beiträge von lacki
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wie alt ist denn die tochter?
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wenn man die regeln genau auslegt, dann sind die freibeträge die über die 100 euro gewährt eigentlich nur für leute gedacht, die einer steuer-und sozialversicherungspflichtigen tätigkeit nachgehen, also leute, die mehr als 400 euro verdienen. nun scheint die ganze kiste wohl eine auslegungssache der einzelnen argen zu sein. dein fall ist der erste überhaupt, von dem ich höre, dass im rahmen eines 400 eurojobs lediglich 100 euro als freibetrag angerechnet wurden.
kann ja sein, die sachbearbeiter mögen dich nicht, oder aber auch, dass im zuge von einsparungsmaßnahmen bald alle derartigen fälle so behandelt werden. -
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als Webseitenentwickler freiberuflich selbstständig zu machen
na dann mal meinen herzlichen glückwunsch! da haste ja eine richtige marktlücke entdeckt!:D
weisst du eigentlich, wieviele erbärmlicher existenzen es dieser art in deutschland gibt?:(
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du kannst zusammen mit deinen eltern als bedarfsgemeinschaft hartz4 beantragen. die werden sich darüber ganz doll freuen. sollten deine eltern allerdings über genügend einkommen verfügen oder gar über einiges an vermögen, dann gibt es nicht einen pfennig von vater staat.
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das mit den 160 euros dachte ich bisher auch. aber wenn man genau hinschauen tut, dann ist es richtig, dass es nur 100 euro sind:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a631004e45.php
es geht allso nur um die versicherungs-und steuerfreien arbeitsverhältnisse bis zu 400 euro. die arge hat also in diesem fall richtig entschieden.
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Lassen Sie sich scheiden und bilden Sie mit Ihrer Ex eine Wohngemeinschaft.
na so einfach ist dass ja nun wieder auch nicht. entscheident ist ja nicht der familienstand, sondern die dauer des gemeinsamen wohnens. da liegt die grenze nun mal bei einem jahr. ist also nichts mit wohngemeinschaft. ergo müsste man sich auch wohnlich trennen, was wieder ein haufen rennerei und kosten mit sich zieht. auch den aspekt des vorsätzlichen sozialbetruges sollte man nicht ausser acht lassen. ist also ein schlechter tipp.
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bravo, gute antwort. nun ist es aber leider so, dass fast die leute sich hier anmelden um ihre frage zustellen und sich ob nun eine antwort gegeben wird oder nicht, sofort aus dem forum zurück ziehen. man hört und liest dann nie wieder was von den leuten. so auch in diesem fall. seine letzte aktivität im forum war seine unkultivierte antwort von vor zwei tagen. einfach mal ins profli schauen. es gibt von den derzeit 13500 mitgliedern gerade mal ca. 10, die hier regelmäßig und über einen längeren zeitraum bei der stange bleiben und versuchen, anderen zu helfen.
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um einen lückenlosen Nachweis für die Rentenversicherung
was ihr auch immer mit hartz4 und rentenbeiträge habt! ein jahr hartz4 erhöht den rentenanspruch um ca. 2 euro. zudem oder gerade darum werden für hartz4-empfänger keine beiträge an den rententräger bezahlt.
und zum vermögen: es findet eine rückwirkende prüfung der vermögensverhältnisse um 3 jahre statt. damit hast du keine chance dein geld zu verstecken. wer vermögen verschenkt, verschleudert oder verschleiern versucht, hat mit sanktionen zu erwarten. -
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Ganz so einfach ist es nun doch nicht
na du bist ja naiv. seit wann ist denn sozialbetrug in diesem unserem land nicht einfach? und den ganzen quatsch von sanktionen und maßnahmen, was du da schreibst, dass mag zwar bei euch auf dem dorf und auf dem papier so sein, aber in den großstädten wie z.b. leben die leistungsbezieher nun bereits in der dritten generation und dass ohne Sperren maßnahmen. die wollen doch keinen neuen job auf dem silbertablett serviert bekommen. du solltest mal die realität in diesem land zur kenntnis nehmen.
oder aber besser ist es, wenn du weiter träumst. ist schöner mit geschlossenen augen durchs leben zu gehen. -
viel wirst du nicht erwarten können. kaution zahlt dir kein mensch, einen wbs wirst du bei deiner einkommenssituation nicht bekommen(falls doch, dann aber nur für eine person) und wenn die wohnung zu groß für dich sein sollte, dann gibt es auch kein wohngeld, weil nicht förderfähig. da kann sich ja dann jeder eine große wohnung nehmen und sagen: zahl mal vater staat.
dachtest du jetzt etwa vater staat finanziert dir nun eine luxuswohnung nur weil deine nicht bei dir lebende tochter alle jubeljahre mal bei dir übernachtet.
na dann träume mal weiter vom sozialparadies!
in berlin am potsdamer platz sind noch einige Loft's frei, so ab 3000 € warm! -
der ÖBS in berlin ist der größte mist, den der linke und unfähige senat erfunden hat. es ist doch mehr eine arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder wenn man so will, ein 1-eurojob. sei froh dass du dass wenigstens 2 jahre machen konntest und spass dabei hattest.
aber eine antwort auf deine problematik hast du ja selbst gegeben:ZitatKein Geld mehr dafür vorhanden!
so ist es nun mal. in zwei jahren redet kein mensch mehr in berlin über den ÖBS.
zudem ist es ja völlig folgerichtig, dass man dich entlassen hat, da du ja ehedem keinen anspruch auf Hartz4hast. jetzt sollten doch bitteschön bedürftige ran. wir haben doch genug hartz4-empfangende akademiker in berlin. -
die ersten drei monate nach dauerhafter einreise mit befristetem Visum(3 Jahre) gibt es keinerlei sozialleistungen.
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eine abfindung zählt als einkommen und muss verbraucht werden. da gibt es kein wenn und aber. auch wenn du wieder arbeitest, ihr aber im rahmen der bedarfsgemeinschaft weiterhin hartz4 bezieht, dann ist es ebenfalls einkommen und muss verbraucht werden. die netten damen und herren rechnen euch dann auch aus, wie lange ihr mit dem geld auskommen müsst.
auf das alg1 hat die angelegenheit keinen einfluss.
freibetrag und aufteilen ist nicht. aber ihr wollt doch für einander einstehen, oder nicht? -
innerhalb der familie werden derartige konstrukte von der arge grundsätzlich argwöhnisch betrachtet. wer kosten der unterkunft von der arge erstattet haben will, muss auch einen mietvertrag vorlegen. die arge reicht ja einen mietvertrag nicht ans finanzamt weiter.
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ohne vertrag und zahlungsnachweise per kontoauszüge gibt es auch keine kosten der unterkunft von der arge. und wenn du unter 25jahre alt bist, gibt es sowieso nichts!
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na da sind dann sicher auch die eltern in der pflicht, aber grundsätzlich ist es richtig, dass eine große anzahl von hartz4-empfängern lieber auf der faulen haut liegt statt arbeiten zugehen. da einem der staat derartigen sozialbetrug leicht macht, kann man dass auch als volkssport bezeichnen. wenn dein bekannter sich clever anstellt, dann braucht er nie wieder in seinem leben arbeiten gehen. damit ist er einer von vielen.
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Ich will ja schließlich Leben!!!
du bekommst doch 359 € und die miete! wieder eine dieser unverschämten anfragen!
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bezieht aufstockend ALG II seit 5 jahren....
Zitat....2 kinder 3 und 1 jahr alt
in einer derartigen situation sollte man auch mal seine eigene familienplanung überdenken. kinder in die welt setzen und dann nach vater staat schreien, was sind dass für tolle leistungsbezieher!
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keine leistungen von der arge, keine krankenversicherung/keine rentenbeiträge. abgesehen davon werden ab dem ersten Januar 2011 ehedem keine rentenbeiträge mehr für hartz4er gezahlt.