Beiträge von lacki

    das du nicht viel ahnung hast weiss ich.


    Zitat

    Nein, auch das wäre nicht der Fall, weil Du dann ja schon ausgezogen warst. Ein "Rückzug" wird nicht verlangt,


    dann zeig mir hierzu mal bitte einen rechtsgültigen paragraphen, der die stichtagsreglung -17. februar 2006- aufhebt!

    ist richtig so. es zählt das zuflußprinzip. da du am 31.06. 500 euro aufs konto bekommen hast, zählt das als einkommen für den monat juni. und ende mai hat du ja von der arge 640 euro im voraus für juni bekommen.
    übrigens ist es abwegig, dass du hartz4-leistungen jeweils vom 15, eines monats bis zum 15. des nächsten monats bekommen hast.

    vorsicht ist geboten. so einfach ist dass nun wieder auch nicht. der vermieter kann seine wohnung an wen auch immer vermieten. das ist fakt.ob er sich den arbeitsvertrag nun genauer anschaut ist sein bier.


    aber:


    Zitat

    ob Du dann zurück zu Deinen Eltern müsstest . Nein, auch das wäre nicht der Fall, weil Du dann ja schon ausgezogen warst. Ein "Rückzug" wird nicht verlangt


    das ist so nicht korrekt, denn im gesetzestext heisst es dazu nämlich:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    also kann die arge die kostenerstattung für die eigene wohnung durchaus verweigern, nirgendwo steht geschrieben, dass man als unter25jähriger im falle einer bedürftigkeit die wohnung behalten kann. das sind immer und grundsätzlich einzelfallentscheidungen. einen gesetzlichen auspruch darauf gibt es definitiv nicht, es sei denn, du wärest vor dem 17. Februar 2006 in die eigene wohnung gezogen.

    Zitat

    der Anspruch Deines Partners endet mit dem Tag, an dem der 1. Lohn auf dem Konto ist (Zuflußprinzip).


    der anspruch endet nicht mit dem tag, an dem der erste Lohn auf dem konto ist, sondern in dem monat, in dem das erste gehalt überwiesen würde. und wenn es am 30./31. überwiesen wurde. Es zählt das zuflussprinzip.

    man darf sein vermögen weder verschenken, verschleudern oder verschleiern. genau das( verschleiern) wollt ihr machen. geht aber nicht, da die bedürftigkeit der mutter bereits besteht. man würde also den wert der immobilie schätzen und deine schwiefermutter könnte maximal laufende hilfe zum lebensunterhalt als darlehen bekommen. das auch nur über einen bestimmten zeitraum.

    hast du den beitrag von brain eigentlich richtig gelesen?


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    warum man mir jetzt auch noch die Geburtstagsgeschenke wegnimmt und mir nicht meine Stromrechnung zahlen lässt.


    da steht doch nun eindeutig, dass es geburtstagsgeschenke sind!

    klar kannst du oder andere den leuten dämliche tipps geben, von pontius nach pilatus zu rennen. aber dieser hier vorliegende fall ist klar und eindeutig.
    der oder die "spenderin" kann die 200 euro nicht von der steuer absetzen, weil ein hartz4-empfänger nun mal keine gemeinnützige institution ist.
    mein tppp für das nächste mal: nur bares ist wares!

    das ist keine spemde, sondern das ist ein geschenk. somit ist es von der arge richtig, selbiges als einkommen anzusehen. der jährliche freibetrag für derartige nebeneinkünfte beträgt allerdings nur 50 euro. die arge darf also in der tat 150 euro mit dem hartz4-geld verrechen. da gibt es auch kein verteilen über 2 monate.

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    Ich frage mich auch wenn du so eine tolle Bildung hast und mehrere Firmen aufgebaut und geleitet hast wieso hast du nun keine Arbeit


    ganz klare antwort: das ist eine frage des alters und auch schon beantwortet:


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    Mit 58 Jahren auf dem freien Markt eine Arbeit zu finden ist mir bisher nicht gelungen.

    ganz klar betrug. wie du schon richtig schreibst, mit kindern im haushalt gibt es kein einjähriges probejahr. (SvenSZ hat ehedem keine ahnung)und selbst wenn keine kinder im haushalt leben, allein die tatsche den mitbewohner zuverschweigen würde unverzüglich sanktionen mit sich ziehen. aber keine angst, im rahmen der alle drei monate stattfindenden datenabgleiche mit anderen behörden kommt das sowieso raus.


    und meine persönliche meinung, wenn ich zwischen den zeilen lese ist: es ist nicht deine bekannte, du selbst bist es, der hier den sozialbetrug begeht!;)
    also musst du dir in der tat einen kopp machen, wie du da wieder rauskommst!

    wer soll dir denn eine wohnung vermieten, ohne einkommen? und da du wahrscheinlich unter 25 jahre alt bist wirds auch nichts mit staatlicher unterstützung. bleib mal wo du bist. Nassauer wie dich haben wir in berlin nun schon wirklich genug.

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    Ich könnte auch mir ne Wohnung nehmen und von Harz 4 leben! Dann wäre deine Ausage wohl richtig.


    was anderes wird dir taugenichts auch nicht übrig bleiben.


    ich selbst habe bis jetzt 34 Jahre gearbeitet, ohne auch nur einen tag krank gewesen zu sein und sozialleistungen habe ich bis dato auch nicht erhalten.

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    also werde ich vom Staat gezwungen meine Ausbildung abzubrechen wenn meine freundin nicht zahlt ?
    Das kann doch wohl nicht sein oder ?


    sowas kotzt mich an. 25 jahre alt, nichts geleistet und nun nach vater staat schreien. wie immer in solchen fällen sind die anderen dran schuld.
    nur gut dass fast alle 25jährigen in diesem land vollwertige mitglieder dieser gesellschaft sind und der da eine bedauernswerte außnahme.:o