klar, aber alg1 hat sie für sechs monate. da das alg1 nicht zum leben ausreichen wird, müsste sie ergänzendes alg2 beantragen.
Zitat
Da sie ja dann aber schon eine längere Zeit eine eigene Wohnung hat kann die ARGE nicht verlangen das sie diese wieder aufgibt um zu Hause einzuziehen und die Eltern müssen sie auch nicht wieder aufnehmen
genau so aber verfahren die meisten argen. und wenn du sowas hier schreibst, dann bitte auch mit entsprechenden gesetzestext, wo steht, dass die arge das nicht verlangen kann oder dass die eltern sie nicht aufnehmen müssen.
ich kann nur mit dem entsprechenden gesetzestext dienen, in dem steht, dass unter 25jäh. grundsätzlich keinen anspruch auf erstattung der KdU haben, es sei denn, sie bereits vor dem stichtag 17.02.2006 eine eigene wohnung bezogen haben. also nochmals meine frage: wo steht das geschrieben?
mit einer derartig allgemein gehaltenen aussage, die arge kann nicht verlangen oder die eltern müssen sie nicht aufnehmen ist niemanden geholfen.