Beiträge von lacki

    da

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    haben ich denen schon gesagt


    nicht sagen, sondern alles schriftlich machen. nun sollte es zu spät sein. ob die nun auf guten willen machen, wage ich zu bezweifeln. aber probieren kannst du ja es mal.

    na dass hätte dir ja auch vorher auffallen müssen.
    eigentlich einspruch einlegen, aber:


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    Es besteht eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids muss der Widerspruch bei der Behörde eingegangen sein.


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    Fehlt dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, kann der Widerspruch auch noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden.


    wird aber bei dir nicht der fall sein! also pech gehabt!

    na dann ist ja alles klar. aber wie gaiwan schon schrieb, bei grundsicherung wird 10 jahre zurück geprüft.


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    Also wir sind keine "Faulen" Hartz IV Empfänger!!!



    das habe ich doch überhaupt nicht geschrieben! das nun aber von kommt von dir!:D
    da ich aber immer zwischen den zeilen lese ziehe ich folgende schlussfolgerung: ihr wollt kräftig abzocken, denn ansich gibt es keinen grund für euch, das haus derzeit an die tochter zu überschreiben: es sei denn, man plant zu einem späteren zeitpunkt einen generalangriff aus die sozialkassen des staates.;)



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    Also wir sind keine "Faulen" Hartz IV Empfänger!!!


    übrigens eine sehr interessante aussage, besonders in einem hartz4-forum. wenn ich dich richtig verstehe, sind also hartz4-empfänger faul. du stellst sie also unter generalverdacht!

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    Nur warum soll er nachzahlen


    na weil dir die arge dann die nachzahlung als einkommen anrechnet und du vorübergehend weniger oder keinen anspruch auf hartz4 hast.


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    Zudem kann ich sehr wohl einen Betrag mit meinem Ex-Partner aushandeln solange ich damit zufrieden bin


    klar, aber nicht wenn du transferleistungen beziehst! nun tu hier doch nicht einen auf blöd!

    nun ist die behörde dran. nun muss er wohl die 360 € bezahlen, damit du weniger von der arge bekommen kannst.
    es könnte ja auch die vermutung aufkommen, dass er dir was schwarz in die hand drückt. das wäre dann aber sozialbetrug. wenn ich mir deine anderen beiträge so ansehe, erhärtet sich der verdacht.
    man kann sich nicht einfach außergerichtlich auf eine bestimmte( zudem noch eine sehr niedrige) unterhaltssumme einigen und sich den rest vom staat zu buttern zulassen. da seit ihr jetzt wohl fällig. das wird teuer.

    bei einem 400 euro job zahlt der arbeitgeber ca 30 prozent pauschal an abgaben.
    wird der job versicherungapflichtig, sind es derzeit knapp 21 prozent. ist also keine weitere finanzielle belastung der arbeitgeber.

    Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Wird insgesamt der Betrag von 400 € überschritten, dann sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen.


    Das heisst, dass du dann nur ca. 635 € netto haben wirst. Etwa 224 € wären dann dein Freibetrag.

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    Kosten für die Umschulung ca 25000 Euro + Fernstudium um Fh zu ewerben ca 3000 Euro (nach Recherchen


    klar auch. du glaubst doch nicht, dass du eine umschulung für 28000 euro von der arge finanziert bekommst.
    klar auch, fachinformatiker werden gesucht. (nur dass es gerade hier viele arbeitslose gibt)
    du hast keinen rechtsanspruch auf finanzierung einer ausbildung durch die arge.


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    ich denke, dass ich das Potenzial noch dazu habe


    na wenn ich mir deinen bisherigen lebensweg so anschaue, dann habe ich erhebliche zweifel an dein potential. das hätte dir früher einfallen sollen.

    man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern.
    genau das würdet ihr machen, wenn ihr euer haus der tochter überschreibt.
    der trick von euch ist doch der, dass ihr dann an die tochter miete zahlen wollt, um diese dann von der arge zu kassieren. klappt aber nicht. darauf wette ich.

    die verfahrensweise der arge ist in deinem fall ganz einfach falsch. auch wenn du einen job in aussicht hättest, du bist derzeit hilfsbedürftig. also nichts mit auf darlehnsbasis. und gerade bei AKademikern kann so was ja auch mal Jahre dauern, bis die einen Job gefunden haben. Du bist also nicht allein!

    einige argen, die der stadt zahlen zu meiner überraschung einiges an übergangsgeld und umzugskosten. ich weiss aber auch warum: die sind froh über jeden, den sie los sind!

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    er druckst immer rum,hab ihm jetzt geraten hier selbst zu schreiben,,ach und noch ne Kleinigkeit,,er arbeitet,wann immer er Zeit hat


    sag ich doch! das wird nichts mehr mit ihm. hast ihm wahrscheinlich nicht mit der gebotenen strenge erzogen!