Beiträge von lacki

    da könnte durchaus hartz4 für euch möglich sein. wohngeld wäre auch in betracht zuziehen. aber hartz4 gilt als sicher bei einem netto von 1035. bei wohngeld wärst du auch nicht krankenversichert.

    unter Legasthenie scheinst du aber auch zuleiden!


    alles hängt vom einkommen deiner freundin ab. sollte sie ca. 1100 euro oder mehr verdienen, so ist die wahrscheinlichkeit hartz4-ansprüche zu haben sehr gering. dann denke aber auch daran, dass du die privat krankenversichern müsstest.

    die qm-zahl ist zweitrangig. die arge würde die wohnung maximal 6 monate voll finanzieren. zeitgleich bekommst du eine aufforderung, die kosten der unterkunft zusenken.
    die Differenz kannst du schon selbst zuzahlen, aber die arge wird sich fragen, woher du das geld nehmen willst, bei 359 euro regelsatz und drei hunden?

    Zitat

    Als erstes solltest du dir wohl eine Umzugserlaubnis deiner jetzigen ARGE holen


    falsch. es gibt auch für hartz4-empfänger niederlassungsfreiheit in deutschland. die neue wohnung am neuen wohnungsort muss nur den dort geltenden richtlinien für hartz4-empfänger entsprechen.

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    Ich werd wohl mit der Ausage richtig liegen das ihr das Amt die 2000 nicht abzieht, oder ???


    richtig, denn das sind private schulden und die sind nun mal nicht anrechnungsfähig.


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    Ebenso interessiert es wohl das Amt auch nicht wenn nur als Beispiel nächste Woche wieder eine Krise ausbricht und die Aktien wieder fallen.
    Dann hat sie einfach nur Pech gehabt das sie eine Woche zu früh den Antrag gestellt hat, oder ??


    das vermögen wird ja zu einem stichtag festgestellt. daran richtet sich dann die entscheidung der arge. egal wie die entwickung am aktienmarkt ist.
    zu früh oder nicht, dass ist egal, denn die vermögensverhältnisse werden drei jahre rückwirkend überprüft.


    deine schwester ist 36 jahre alt. also 36 x 150 ist 5400 plus einen pauschalbetrag von 750 macht 6150 Euro freibetrag.also muss sie zunächst 4850 euro in einem angemessenen zeitraum verbrauchen. und man ist in der zeit auch nicht krankenversichert. also die pkv muss davon auch noch bezahlt werden.

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    Ihnen haben wir die aktuellen Sparmassnahmen zu verdanken,


    das ist quatsch, auch ohne die griechen, bei aller Kritik an deren früheres und jetziges verhalten, wären die sparmaßnahmen so gekommen, wie sie jetzt sind.

    auch ein hartz4er hat niederlassungsfreiheit. sofern die kosten für die neue wohnung angemessen sind, kannst du hinziehen, wo du willst. da du ohne genehmigung und ohne sichtbaren grund umziehen willst, gibt es von der arge keinerlei unterstützung, wie kaution, maklergebühr, umzugskosten oder erstausstattung.

    die arge wird weder die kosten fürs gutachten übernehmen, noch einen umzug bezahlen. sie werden dir sagen, dass du deinen vermieter in die pflicht nehmen sollst, den schimmelbefall zubeseitigen.

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    Gibt es in diesem Fall eine Art Vermögensumwandlung das den Freibetrag durch das nicht besitzende KFZ erhöht.


    ganz klar: nein!


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    wenig in die Rentenversicherung eingezahlt und benötigt daher einen Teil der Aktien (insbesondere die Sparfonds)für die Altersvorsorge.
    Würde es in diesem Fall eine besondere Härte vor liegen ?


    interessiert keinen menschen. das aktuelle vermögen ist ausschlaggebend und muss in einem angemessenen zeitraum verbraucht werden.

    nein es gibt kein gerichtsurteil. aber wenn du dich mal da durchklickst, wirst du sehen, dass es in allen städten/landkreisen nur um die höhe der miete geht, nicht aber um die qm-zahl.