Zitatich dachte, gut....bis ich ausziehe verdiene ich nicht mehr als 1200, passt perfekt
wieder mal typisch! nur das mindeste machen um maximal abzukassieren. nun haste eine schöne bauchlandung gemacht!:D:p
Zitatich dachte, gut....bis ich ausziehe verdiene ich nicht mehr als 1200, passt perfekt
wieder mal typisch! nur das mindeste machen um maximal abzukassieren. nun haste eine schöne bauchlandung gemacht!:D:p
einen eilantrag gibt es meines wissens nach nicht. wenn du zurück bist, musst du dich polizeilich anmelden und dann zum jobcenter deines wohnsitzes gehen und hartz4 beantragen. ob du eine chance auf erstausstattung hast, kann ich in deinem fall leider nicht sagen.
na wenn bei dir nichts zu holen ist, dann mach die steuererklärung und alles wird gut. der reguläre termin zur abgabe der 2009er steuererklärung wäre eigentlich der 31. mai gewesen. sicher hast du die jahre davor besser verdient, sodass die leute vom finanzamt annehmen, dass bei dir was zuholen ist.
ich lese aus deiner anfrage doch ein bisschen was heraus, dass mir sagt, dass du noch leichen im keller hast.
übrigens, wenn du keine machst, dann wird geschätzt und sicher wirst du dann was zahlen müssen. also besser ist es, der aufforderung folge zu leisten.
das kann ich pauschal so nicht beantworten. entscheidend ist die nachhaltigkeit deiner selbstständigkeit. dass wird von der arge entschieden. hast du nur einen auftraggeber, so sieht die sache doch eher nach scheinselbstständigkeit aus.
man hat als hartz4er nicht nur rechte, sondern vor allem hat man auch pflichten. und wenn die leute von der arge zweifel an der nachhaltigkeit deiner selbstständigkeit haben, dann erntest du ehedem das volle programm. hartz4 isz nun mal beileibe kein freizeitpark. du müsstest doch eigentlich eine auf dich zugeschittene eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben. falls nicht, werden die das sicherlich beim nächsten termin machen. bleib mal cool und schau dir mal an, was die nun genau von dir wollen.
tja, die wollen sehen, ob du über vernünftige bewerbungsunterlagen verfügst. andernfalls droht dir eine teilnahme an einem bewerbungstrainig.
Zitatich suche doch keine Arbeit, was nun, muss ich dahin?
wenn du keine arbeit suchst, dann hättest du theoretisch auch keinen anspruch auf hartz4. hartz4-empfänger müssen dem arbeitsmarkt zuur verfügung stehen. und selbstverständlich musst du allen von der arge angeordneten maßnahmen folge eisten. z.b. die bewerben u.s.w. sonst kein geld.
•für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
•bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
•Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
•zusätzlich können Sie nach der Formel "750 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen
na dann werden sich die vermieter um einen solchen mieter reißen.
Zitatauch nicht wenn er eine abgetrennte wohnung hat
auf derartigen schabernack fallen die argen nicht rein. wer u25 ist und im elternhaus wohnt sieht keinen pfennig von der arge.
deine eltern scheinen paranoia zu haben. dein bruder wird als 22jäh. der noch im elternhaus wohnt keine miete vom amt bekommen. ergänzend hartz4 kann er nur als bedarfsgemeinschaft mit den eltern stellen. du mit kind(ern) hingegen bildest eine eigene bedarfsgemeinschaft.
na dann ist ja alles gut. und du wirst dann weiter hartz4 bekommen und brauchst die letzten 11 monate nicht zurück zahlen.
50 euro im jahr ist der freibetrag.
Zitatwenn ich diese jedesmal mit der Versicherungspauschale verrechne so komme ich auf 360€ pro Jahr
du kannst verrechnen was und wie du willst, aber die arge lässt dir nur 50 euro. wenn du es nicht freiwillig angibst, dann bekommt es die arge spätestens im darauffolgenden jahr vom bundesamt für finanzen mitgeteilt, wie hoch deine zinseinnahmen waren.
erst wenn das vermögen verbraucht ist.
ich weiss, alles opfer! nur die meisten in diesem unserem Land gehen ordentlich arbeiten und brauchen sich nicht mit der arge rumzuärgern.
ich habe gelernt, das zu lesen, was in den fragen nicht geschrieben ist. zudem habe ich mir noch die mühe gemacht, die erste anfrage(vom 08.02.2010) von mausi zu lesen. dort steht u.a.:
Zitatda ich mich von niemanden abhängig machen will habe ich auf einen mietvertrag bestanden und er bekommt monatlich geld (miete)von mir überwiesen...
wie ist das denn wenn ich jetzt wirklich an ihn angerechnet werden würde....dann bekomm ich ja auch keine miete vom amt oder???da er ja ein haus besitz.....
daraus entnehme ich, dass es sich in der tat um unberechtigte erschleichnung von mietkosten handelt. sie hatte damals schon angst, dass bei der arge nichts zu holen ist.
und ganz ohne grund streicht die arge jemanden nicht einfach mal so die leistungen bzw. fordert fast ein jahr rückwirkend die gezahlten leistungen wieder ein. tja mausi, da wird dir wohl nur ein anwalt helfen können.
ihr könnt euch ja die hosen mit der kneifzange anziehen, ich bin jedenfalls nicht so naiv. sozialbetrug ist nun mal volksspoert in deutschland.
Zitatda wohl jemand dort angerufen hätte und meinte wir würden zusammen leben...
das hört sich aber mit diesem satz so an, als ob der arge das nicht bekannt sei! dann hätte die arge auch keine aussendienstmitarbeiter in die spur schicken müssen.
tja, du hast wohl der arge deinen freund und mitbewohner verschwiegen, nehme ich mal an. dann denke ich, dass du die volle miete von der arge kassiert hast, obwohl man deinem freund im rahmen einer hausgemeinschaft die häfte der miete anrechnen hätte müssen.
damit hast du zum einen deine mitwirkungspflicht nicht erfüllt und sozialbetug begangen. demzufolge ist die rückforderung der arge voll berechtigt. sei zufrieden, wenn es nicht noch eine anzeige von seitens der arge hagelt.
klar, alles opfer hier im forum. aber es handelt sich in diesem fall um eine subjektive darstellung von skarfield. wie es wirklich ist, werden wir nie erfahren.
aber leider erfährt man ja zu 99.9% nie, wie die sachen ausgegangen sind.
Zitathat nicht verstanden in welch unhaltbaren Zuständen Du im Moment wohnst
wetten dass die zuständigen behörden das auch nicht verstehen werden!
Zitathat nur eine 2 1/2 Zimmer Wohnung (Schlafzimmer, Wohnraum inkl. Küche, Bad) leisten kann, das ist für 2 Leute zu wenig.
ZitatIch bin noch Schüler (13. Klasse), verdiene also kein eigenes Geld. Außerdem habe ich um ehrlich zu seine noch garkeine Perspektive was ich nach der Schule machen will.
so ist das also. kein geld, kein plan aber ansprüche an den staat stellen!
das 2 1/2 zimmer für zwei personen zu wenig ist, werden die behörden sicher anders sehen.