ich sage mal nein, denn bei einem 165 euro-job dürfte es keine gehaltsumwandlung zu gunsten einer pensionskasse geben. es gibt ja auch keinen arbeitgeberanteil, der in die pensionskasse eingezahlt wird.
Beiträge von lacki
-
-
entweder hat er in der tat ein intellektuelles problem, oder er verhornballert euch!:D:D:D
-
Zitat
hattest somit keinen Grund, dieses Job-Angebot nicht wahrzunehmen.
man, nun sei doch nicht so naiv. ich kenne keinen, der ohne wie auch immer gearteten zwang freiwillig bei einer zeitarbeitsfirma arbeiten will.
zitat von peet:
Zitatund die vorläufige Zahlungseinstellung.
zudem sagt mir diese entscheidung der arge, dass da schon vorher was vorgefallen sein muss, denn so schnell stellen die argen die zahlungen eigentlich nicht ein.
aber wenn du meinst, sind ja wie immer alles opfer und die anderen haben dran schuld. -
du bildest ab dann eine hausgemeinschaft mit deiner mutter. deine mutter bekommt dann weiterhin die 359 euro sowie die hälfte der warmmiete.
-
Zitat
hat mir meine Vermittlerin angeblich einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma als Bürokaufmann zugesandt. Diesen habe ich jedoch nicht erhalten
Hallo Münchhausen!
diese ausrede ist so alt wie die existenz von post und kurierdiensten. also seit dem frühen mittelalter!
das kauft dir keiner ab. da wird es wohl eine sanktion geben.:p
die höhe der sanktion ist davon abhängig, ob es nun das erste mal ist, dass du dich um arbeit drückst oder zum wiederholten male.:o
brauchst hier doch keine märchen erzählen, wir sind hier doch unter uns.;):D -
359 € plus angemessene miete, für eine person wären dass etwa 360 €.
-
ja, aber dem antrag würde erst bei vorliegen einer entsprechenden bescheinigung der sozialbehörden stattgegeben. eine rückwirkende befreiung der rundfunkgebühren ist nicht möglich.
-
stimmt, aber vielleicht haben sie eine exorbitant hohe miete und bereits eine aufforderung zur minderung der kosten der unterkunft.
-
klar sind die eine bedarfsgemeinschaft. und wenn jetzt noch ein 400 eurjob dazu kommt, dann bleiben 160 euro übrig, dass heisst, es wird nur noch 190 euro ergänzend hartz4 gezahlt.
-
Zitat
Mich würde bloss interessieren ob so ein Mitarbeiter einfach ein Auge zu drücken könnte und z.B. die felenden Beiträge zur RV als besondere Härte sehen "könnte" und ihr damit den Freibetrag erhöht oder ob die Leute dort beim Arbeitsamt wirklich alles so knallhart durchziehen müssen
nein, da gibt es kein auge zudrücken, sondern da gelten die §§ des SGB2. auch werden die hartz4-bescheide immer noch von einem zweiten mitarbeiter gegengelesen.
ZitatSorry,,,aber schon irre wie da in DE mit den ALG 2 Empfängern umgegangen wird (u.a. was hier auch alles zu lesen ist)........als wären diese alle nur Abschaum....Irgendwer muss ja für die kranke Politik da oben herhalten.
da haben es die menschen in den 190 anderen ländern besser. da gibt es nämlich keinerlei derart großzügig bemessene sozialleistungen. die brauchen sich dann wenigstens nicht über den schlechten umgang der nicht vorhandenen sozialbehörden argern.
übrigens gehören deutschlands hartz4-empfänger zu den 20 prozent der reichsten menschen dieser welt. -
richtig, Kitty! solange es weder vom sozialamt, Grundsicherungsamt, bafögstelle oder von der arge keine bescheinigung vorliegt, gibt es auch keine gebührenbefreiung.
-
ehe du rechtlich was unternommen hast, ist die sache längst bearbeitet.
-
das ist derzeit für viele ein problem und wird sich in den nächsten jahren aufgrund allgemein steigender Mieten/Nebenkosten und besonders bei der nachfrage nach kleinen bisher preiswerten wohnungen weiter verschärfen. da kannst du nur hoffen, dass in deiner stadt/landkreis die sätze für für angemessene Wohnkosten demnächst erhöht. such dir eine billigere bleide, lass jemanden bei dir einziehen oder zahle halt die 50 euro von deinem regelsatz. eine andere möglichkeit sehe ich derzeit nicht.
-
Zitat
Schade das man hier keine normalen Antworten bekommt.
na wenn dir meine antworten nicht passen, o.k. aber Gawain hat doch ordentlich geantwortet. sinngemäß übrigens das gleiche wie ich.
-
das wird doch sicher nicht an 2 qm liegen, denn das würde ja bedeuten, dass du pro qm 25 euro bezahlst. wahrscheinlich liegt die gesamtwarmmiete mit 50 euro über dem, was in deiner Stadt/landkreis als angemessen gilt.
da bleibtt dir in der tat wirklich nur eins, nämlich eine billigere wohnung suchen oder jemanden mit einziehen lassen. -
stimmt, sven aus sachsen hat recht.
http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/hartz-iv-sozialamt-zahlt-kabelfernsehen.php
der mietvertrag ist das entscheidenden faktum.
-
grundsätzlich werden derartige immobiliengeschägte innerhalb einer familie von der arge stets mit argwohn betrachtet.
dass sich in diesem fall jemand mal wider arm rechnen will ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. letztendlich kann und wird hier nur ein gericht zu einer finalen entscheidung kommen. -
thats live!:D:p
aber als student hätteste eigentlich schlauer sein müssen. wie war das noch mit der pisa-studie?
-
ist wie zinsen, das heisst, 50 euro freibetrag im jahr, der rest wird angerechnet. wir wollen doch nicht, dass hartz4er aktien-millionäre werden ohne dafür einen beitrag für die allgemeinheit zu leisten!:)
-
internet und telefon wird nicht von der arge bezahlt. ist beim regelsatz von 359 euro eingerechnet.
kabelfernsehn zählt als kosten der unterkunft und wird deshalb übernommen.