Beiträge von lacki

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    So wie ich es lese, haben die beiden kein jahr auf probe angegeben. Demnach werden sie zusammen veranlagt.


    man ist eine bedarfsgemeinschaft, wenn kind(er) mit im haushalt leben. egal ob nur einer oder gar keiner der erwachsenen elternteil der /des kindes ist. es gibt hier also keine möglichkeit ein jahr auf probe zu leben.

    um solche ausbildungsplätze muss man sich nicht bewerben, sowas bekommt man von der arge als zwangsmaßnahme aufgedrückt. ich habe z.b. eine 50jährige in meinem bekanntenkreis, die das in diesem jahr auch erst gemacht. mit 50 jahren!!

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    wobei dessen Einkommen auch nicht mehr angerechnet werden darf.


    ja, aber doch nur einkommen aus eigener arbeit. wie kann denn eine 10jäh. ihre eigene hausgemeinschaft bilden?

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    Zum Ende meines Praktikums konnte ich nur noch unter enormen Schmerzen arbeiten bzw. ließ mich dann krankschreiben, weil es einfach nicht mehr ging.


    Du hast aber auch ein pech!:o oder gefällt dir der job einfach nicht?!
    was haste denn eigentlich zu verbergen, ausser dass du keine lust hast, für wenig geld einen solchen vom arbeitsamt angeordneten job(zunächst mal die ausbildung) zumachen. würde mir auch nicht passen, wenn ich vorher bankkauffrau gewesen wäre.
    die können dich auch zum amtsarzt schicken.

    1. bis zu 50 euro im jahr sind anrechnungsfrei.
    2. als 35jäh. hast du 6000 € vermögensfreibetrag (35 lebensjahre mal 150 € plus einmalig 750 € für Notfälle, das gilt auch für frau und kinder. bei kinder mindestens 3100 euro pro person)
    3. die banken sind verpflichtet, unterlagen für 10 jahre aufzubewahren. die arge kann bei verdacht auf ein hohes vermögen durchaus verlangen, dass du bis zu10 jahre alte bankunterlagen einreichen musst. du muss also nicht zwingend dein kapital nachweisen, aber wenn du die herkunft der zinsen nachweisen musst, dann sehen die auf den kontoauszügen natürlich auch, wie hoch das vermögen war.
    ich tippe mal dass das bundesamt für finanzen eine größere summe an zinsen für 2009 für dich gemeldet hat. nun wollen sie die kontoauszüge sehen. sie vermuten, dass da wesentlich mehr vermögen vorhanden war, als du bei antragstellung angegeben hast. das wollen sie nun genau wissen. man darf doch sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern. du könntest jetzt allerdings vor grossen problemen stehen.
    aber ich vermute mal deine unschuld und dass da einige übereifrige Argemitarbeiter am werken sind.:D:p;)

    aber eine kontrollmitteilung der arge ans finanzamt kann gemacht werden. jeder bürger kann dem finanzamt mitteilen, wenn der der meinung ist, dass irgendwas schief läuft. gegebenenfalls anonym.

    na ich weiss nicht, die behörden sind dermaßen verzahnt und heute ist es doch nur ein mausklick, um an die daten zukommen. und irgendwas muss ja vorgefallen sein, dass die arge auf einmal mietzahlungsnachweise sehen will. aber wenn alles seine richtigkeit hat und die mieteinnahmen deklariert wurden, dann kann ja nichts schief gehen.

    tja, da haste halt pech gehabt. bei dem netto sind 700 € nicht unrealistisch. ihr werdet ja in absehbarer zeit die steuerklassen ändern, dann reduziert sich die unterhaltsleistung automatisch. und dass die wohnung 650 € kostet interessiert nicht. du kannst dir ja unverzüglich eine kleinere und preiswertere wohnung nehmen.
    wenn deine ex es geschickt anstellt, dann nimmt die dich die nächsten jahre aus wie eine weihnachtsgans!

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    Da sagte sie er dürfte erst ab den Tag bei mir schlafen , ab den tag wo er wirklich bei mir angemeldet ist.


    das ist ja schon faschistischer terror!


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    Aber es gibt doch auch eine Regelung wie lange ein Freund so in der Wohnung übernachten darf , wieviel Tage?


    nein, es gibt glücklicherweise keine reglungen oder gar paragraphen dafür. aus meiner sicht kann er ab sofort bei dir schlafen.

    grundsätzlich werden derartige Inderfamiliären immobiliengeschäfte mit viel argwohn betrachtet. da wird halt viel schindluder getrieben, das heisst sozialbetrug. das arbeitsamt fragt auch schon mal beim finanzamt nach.
    wichtig ist natürlich, dass die eltern die mieteinnahmen beim finanzamt angegeben haben. sollte das nicht der fall sein, sehe ich große probleme auf euch zukommen. sozial und steuerbetrug.