Beiträge von lacki

    ja, das weihnachtsgeld müsstest du du der arge melden. ist nun mal einkommen. der november wird dann nachberechnet und du erhälst dann weniger geld mit dem Hartz4-zahlungen für januar. einen freibetrag kann man, muss man aber nicht einräumen, da das kein einkommen aus aktueller arbeit ist. solche fälle werden offensichtlich sehr unterschiedlich in den argen gehändelt.

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    Die Bagis rechnet immer noch die 129 Euro Unterhalt als Einkommen


    da wird denen wohl ein fehler unterlaufen sein. einfach mal hingehen oder schreiben, denn dein bafög (600 €) wird ja schon als einkommen angerechnet.

    vorschuss ist möglich, eigentlich unbar, also per überweisung oder per verrechnungsscheck.


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    oder habe ich recht auf eine ganze auszahlung der Leistung in bar? lg


    dazu müsste dein weiterbewilligungsantrag erstmal bewilligt werden. und barauszahlungen werden nur in extremen notfällen gemacht.

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    Ich bin 25 und leider noch auf der suche nach einer Ausbildung


    das kannste dir mittlerweile abschminken. keine firma stellt eine(n) 25jäh. als Lehrling ein. das hätte dir früher einfallen müssen. nun mit 25 Jahren hast du nun endlich anspruch auf hartz4 (359 €) und eine angemessene wohnung. Herzlichen glückwunsch, du hast es geschafft.
    nun musst du zur arge gehen, hartz4 beantragen und denen ein oder mehrere wohnungsangebote vzur genehmigung vorlegen. dann kannste noch einen erstausstattungsantrag stellen und den den rest deines lebens von hartz4 leben.

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    Möchte denen auf keinen Fall mein Intimstes offelegen.


    der begutachtende arzt hat eine schweigepflicht. er wird der arge ja nur ein resümee seiner untersuchungen mitteilen., dass heisst arbeitsfähig oder nicht.
    im rahmen deiner mitwirkungspflicht musst du dich an den arztlichen untersuchungen beteiligen.

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    Wie von einigen hier vorausgesagt


    hab ich doch gleich gesagt. solange du nichts von einem sozialträger in der hand hast, kannste dir das porto sparen. da ist nichts mit vorsorglich beantragen. da kann ja jeder kommen.

    enterprise1701 schrieb in diesem forum am 25.10.09 folgendes:


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    Kleiner Tip, damit ihr erst gar nicht in Erklärungsnot kommt, würde ich bei ibääh-Verkäufen versuchen, dass die Beträge auf Konten von Verwandten oder Bekannten landet. Somit haltet Ihr Eure Kontoauszüge sauber. Und das Geld lasst Ihr Euch in bar geben.


    nun spinne ich den fall mal weiter. wie auch immer, die arge hat einen anfangsverdacht und hat ein prüfungsverfahren eingeleitet. die chance das enterprise1701 des sozialbetruges überführt wird ist relativ groß. gerade bei ebay schauen finanzbehörden, sozialbehörden und kriminalpolizei genau hin.
    in der konsequenz heisst das nun, dass er für fast 4 jahre die hartz4-bezüge zurück zahlen muss, bis auf weiteres keine weiteren sozialleistungen beziehen kann, seine schwester wahrscheinlich eine anzeige wegen beihilfe erhält und wenn er nennenswerte umsätze bei ebay gemacht hat, wird das finanzamt auch noch ein stück vom kuchen ab haben wollen.


    fazit: sozialbetrug lohnt nicht, denn lügen haben kurze beine, enterprise1701 hat überhaupt keine!:D

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    muss er für mich und meine 2 jahre alte tochter aufkommen??


    na was denkst du denn? auch wenn er nicht der vater des kindes ist, wird sein einkommen im rahmen einer sogenannten bedarfsgemeinschaft angerechnet. nur wenn's nicht genug ist, könntet ihr ergänzeng hartz4 beantragen. wenn's genug ist, bist du und das kind nicht mehr krankenversichert. das kind könnte unter umständen beim leiblichen vater versichert werden, du aber musst dich dann privat versichern. also nach einer anderen lösung suchen.

    bei aller liebe, es ist üblich, dass bei derartigen arbeitsverhältnissen auch was BAT gezahlt wird. (BAT= bar auf die tatze)
    also nochmal genau rechnen und beschäftigung, sei es auch nur für einen monat, lohnt immer.

    na da bedarf es schon eines grundsatzurteils der bundessozialgerichtes. ich glaube aber kaum, dass das diesmal nicht wasserfest gemacht wurde. noch eine bauchlandung kann sich die bundesregierung nicht erlauben.
    von seitens der oppositionsparteien gab es zwar kritik über die streichung des elterngeldes, aber keinerlei rechtliche bedenken.

    sicher hat er zu diesem zeitpunkt schon hartz4 bezogen.(siehe alte beiträge) es geht auch nicht ums auto oder 7500 euro, es geht darum, dass in diesem fall wahrscheinlich vermögen, sei es aus einer erbschaft, schenkung oder ebay-handel innerfamiliär verschleiert wurde. kein hartz4-empfänger kann sich von seinen 359 euro unter normalen umständen ein auto von 8300 euro leisten, wenn man noch versicherung steuern und diverse unterhaltskosten dazu addiert.
    einfach mal zwischen den zeilen lesen. da steht das, was verschwiegen wird.
    innerfamiliär ist immer schlecht. hoffentlich gibt es entsprechende bankauszüge besonders über die rückzahlung. sollte ja in monatlichen raten per konto passiert sein. sollte angeblich alles bar abgewickelt wurde, dann hast du schlechte karten. mit der kneifzange ziehen sich die argemitarbeiter die hosen nun schon lange nicht mehr an.


    @Gaiwain


    einfach mal die alten beitäge lesen, dann weiiste mehr als der fragende!