Zitathabe werde ich mich verabschieden...
selbst wenn du hier hilfreiche tipps erhalten hättest, wie du dich um arbeit drücken könntest, verabschiedet hättest du dich doch sowieso recht bald. hab dir noch eine PN geschickt.
Zitathabe werde ich mich verabschieden...
selbst wenn du hier hilfreiche tipps erhalten hättest, wie du dich um arbeit drücken könntest, verabschiedet hättest du dich doch sowieso recht bald. hab dir noch eine PN geschickt.
Zitatmit Einschränkung(7 Kg tragen),
Zitatobwohl ich noch gar nichts arbeitsfähig war.
I
ZitatIch ließ mich vorerst von meinem Arzt wieder krank schreiben,
ZitatMich könnte niemand zwingen dort hin zu gehen
ZitatIch will da gar nicht hin
ZitatKann ich dazu gezwungen werden
Zitatnur 62 Euro Lohn bekommt....das ist doch ein Witz oder?
Zitatweil ich dort nicht hin will.
Zitatausdrücklich verboten der Arge mitzuteilen
Zitatwas für ein Mist raus kommt
all diese freundlichen und netten worte sagen mir, dass du absolut keinen bock hast. wenn du so hochmotiviert und qualifiziert bist, wie du hier vorgibts, dann hättest du dir all den kram ersparen können und einfach nur arbeiten gehen können.
ZitatIch brauche mich auch dir gegenüber nicht rechtfertigen
haste aber gemacht, nicht nur mir, sondern auch kitty gegenüber!:D
Zitatdenn ich will normal arbeiten, wie jeder andere auch.
dann mach es doch einfach!
Zitatschließlich habe ich ein Recht auf Freiheit meiner Berufswahl und was ich machen möchte.
ja, aber wer soll dich denn einstellen. jemand der sich mit händen und füssen gegen arbeit wehrt.
ZitatKann die Arge mich eigentlich sanktionieren, wenn ich dort nicht hingehe?
klar, volles programm, wie bei jeden arbeitsunwilligen auch!
aber so oder so, mit dir und geregelter arbeit wird dass ehedem nichts mehr, wenn ich mir dein phamphlet so durchlese.:o
ha, wieder mal einer erwischt!:D:p
wie lange genau, erfährst du beim entsprechenden sozialträger. krankenversichern musst du dich nun privat. es gilt: keine leistungen von einem sozialträger bedeuten auch keine zahlungen an die krankenkasse. das leben kann ganz schön hart sein!
es sieht so aus, als ob du absichtlich nicht arbeiten gehen willst. deine frau arbeitet nicht, besucht lediglich einen sprachlehrgang und du kannst wegen kinderbetreuung nicht mehr arbeiten. ist schon komisch.
tja, da musste dann klagen, eine andere möglichkeit gibt es nicht. vielleicht findest du ja einen richter, dem du das verhornballern kannst. ansonsten viel spass beim abkassieren des sozialstaates.
ich gehe sogar so weit zubehaupten, dass du eine scheinehe mit einer deutschen eingegangen bist, um aufenthaltpapiere zu bekommen. nun erreichung des ziels hast du die einst arglose frau mit kind sitzen lassen und deine wahrscheinlich langjährige partnerin aus deiner heimat nachgeholt. ein typischer vorgang. aber besser hat es deine ex nun nicht verdient. was war sie so blöd, sich mit dir einzulassen. aber trotzdem musst du nun unterhalt zahlen, so sind die gesetze nun mal in deutschland.
Zitatoder kann ich da Stress bekommen?
das hast du in deiner ersten nanfrage geschrieben.
Zitatwerden dahingehend auch nichts zu befürchten haben....
heute nun dass. dann weiss ich nicht, warum du diese anfrage überhaupt gestellt hast? dann ist doch alles klar, transparent und die arge wird sicher keine verfehlungen feststellen.
ZitatHmz, man sollte vl in betracht ziehen um welchen Betrag es sich handelt
das wird die delinquentin sicher nicht schreiben, oder nur die hälfte zugeben. jedenfalls so viel, das man in der familie schlecht schlafen kann. bei meinem ex-arbeitgeber war es damals ähnlich. die autos gehörten der bank, das haus und ein nenenswertes vermögen dem sohn. also haben sie hartz4 und angemesene mietkosten fürs wohnen beim erwachsenen sohn bekommen. die gläubiger, lieferanten, strom, teöefon, handwerker und vermieter sowie das einsatige personal warten heute noch aufs geld. selbst die kranken- und renten kassen gingen leer aus.
du weisst doch, wie dieses forum funktioniert. die chance, dass man jemals wieder was von einem fragendem hört, ist aüsserst gering.
Zitatetwas schummrigeren Licht sehen
so sehe ich dass auch. denn im rahmen einer rückwirkenden vermögensprüfung deiner eltern im zusammenhang mit dem hartz4-antrag werden die 100% darauf kommen. fakt ist nun mal, das man sein vermögen nicht verschleiern, verschenken oder verschleudern darf.
aus meiner sicht ist es in deinem fall ein verschenken um es zuverschleiern.
die arge wird nichts zurückfordern, denn man kann ja mit seinem geld machen was man will, aber es wird sehr wahrscheinlich daraus hinauslaufen, dass deinen eltern hartz4-bezüge versagt werden. wie die banken reagieren, weiss ich nicht, aber das finanzamt wird mit einer keule kommen. die sind noch schlimmer als die arge, wenns um trickserei geht. die wahrheit ist doch, dass ihr durch die innerfamiliäre schenkung einiges an geld retten wolltet. nun solles die gläubiger und desweiteren die sozialbehörden zahlen. kann sein, dass es klappt, kann aber auch sein, dass ihr eine bauchlandung macht. aber so oder so brauch ihr ja keine existenzangst zu haben, denn geld habt ihr ja wahrscheinlich genug.
(wieder einer zwischen den zeilen lesen-fall)
der selbstbehalt ist übrigens bei nichterwerbstätigen nach wie vor 770 €.
ZitatDie frage ist hatte der Stattsanwaltschaft 1494€ als meine einkommen berechnet?
ich nehme mal an, dass dir unterstellt wird, absichtlich nicht arbeiten zugehen um keine unterhaltsleistungen erbringen zu müssen. das müssen gerichte entscheiden, da kann dir hier im forum kaum einer helfen.
Zitatwarum nur € 430 für Unterkunft und Heizung berechnet wurden.
wenn ich die 77 euro fürs behinderte kind mitrechen würde, komme ich auf 360 euro für wohnkosten. kann aber sein, dass das anrechnungsfrei ist. also evt. doch 430 euro für wohnung. wie ich schon schrieb, arbeitslosenverband oder caritas, oder evt. sitzt ja einer im bürgeramt, der da mal nachrechnen könnte. ich finde es zu wenig.
da er aber schon 6 monate bei der firma ist, kann er nicht innerhalb der probezeit gekündigt werden. also nur eine ausserordentliche kündigung= sperre
da wäre noch eine betriebsbedingte kündigung. aber dass wird die firma nicht machen.
Zitatda es ja nun Amtlich ist
ist nicht amtlich. muss noch durch den bundesrat. das kann dauern. wahrscheinlich wird es nichts mit der gehaltserhöhung zum 01.01.2011
also 666 € alg1 bei 1450 brutto passt. da muss er ergänzend hartz4 beim jobcenter beantragen und nicht bei der argentur für arbeit.
Zitat900 Euro brutto...geht doch
macht 713 netto, also weiterhin hartz4, egal ob single oder familienvater. zudem schließe ich mich der argumentation Gaiwain's an.
ZitatMit der Mutter eine gemeinsame BG begründen
niemals, sondern mit der tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.
ach so! aber ist doch alles anonym!
da muss ich dir zustimmen!
Haltet den Dieb!
ZitatDer Nutzer verpflichtet sich keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen (z.B. diffamierende Äußerungen
kannst du bitte diesen deinen vorwurf man konkretisieren! ich nix verstehen?
Zitatoder bleibt mir ein Resterhalt da ich ja monatlich selber draufzahle aus dem Regelsatz?
eigetlich ja, aber leider gibt es dazu kein bindendes urteil des bundessozialgerichtes.
Zitateinfach durch zwei Haushalte geteilt was aus dem Berechnungsbogen hervorgeht, obwohl er Flächenmäßig mehr m² Wohnraum hat .
Da kann doch die Rechnung auch nicht stimmen! Ich blicke nicht mehr durch.
das wiederum ist nicht angelegenheit der arge. da müsstest du schon juristisch gegen deinen vermieter vorgehen.