mit kindern im haushalt seid ihr sofort eine bedarfsgemeinschaft. da führt kein weg dran vorbei. das sollten kitty und bine eigentlich wissen.
Beiträge von lacki
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seid ihr denn überhaupt hartz4-empfänger? wenn ja, dann werdest ihr euch 60 euro stromkosten nicht leisten können. wird in dieser höhe auch nicht vom amt als heizkosten übermommen. ist unamgemessen. aber wenn ihr ausziehen solltet, müsst ihr euer hausanteil verkaufen, was aber sicher nicht möglich ist, denn es ist ja ein einfamilienhaus.
mir fällt da keine grundsätzliche lösing zu ein. -
es gilt ohne wenn und aber das zuflussprinzip:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zuflussprinzip19aeb1103501.php
aber eigentlich egal, denn wird dir das geld halt im nächsten monat angerechnet. es sei denn, du bist aus hartz4 raus. das sieht aber bei 500 euro brutto nicht danach aus. also nicht gleich alles versaufen, denn so oder so, zurückzahlen musst du sowieso.
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Zitat
Aber auch Kindergeld, Unterhalt der Kinder oder Wohngeld???
nein, nur dein evt. selbst erzieltes einkommen.
ZitatBesteht gegenüber mir weiterhin Unterhaltspflicht, wenn ich nicht auf mein Gehalt von vor der Geburt komme bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines 2. Kindes?
die pflicht besteht bis zum 3. lebensjahr des kindes. soweit die übliche rechtssprecchung es besagt, auch bei einem teilzeitjob der mutter.
aber warte mal ab, wir haben hier eine userin mit dem Namen sundown, die hat mehr ahnung davon. sch hier einfach morgen abend nochmals rein.
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dass er sein Gehalt so sehr schrumpfen lasse, dass ich keinen Cent mehr bekäme... Er würde sich sein Geld schon anders aus der Firma zuschanzen lassen.
das klappt niemals. dann wird ihm bei verdacht eines vorsatzes ein fiktives einkommen unterstellt. und zwar wird dann das gehalt zu grunde gelegt, was er zuletzt hatte, also wahrscheinlich das aus seiner gehaltsverdoppelung. so dumm kann ein rechtsanwalt doch nun wirklich nicht sein und derartige ratschläge geben.
Der betreueunde Elternteil kann den Unterhaltsanspruch alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen, oder auch zwischendurch, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Gibt es jedoch tatsächliche Hinweise darauf, dass sich das Einkommen wesentlich geändert hat, ist eine Auskunftsaufforderung auch früher möglich.
lass es vom jugendamt machen. es wird nicht sofort was neu berechnet sondern erstmal geschaut was seine einkommensnachweise "sagen"... diese muss der vater dir nicht aushändigen!!! warum auch! -
@Steppenwolf60
vielen dank für dein statement. das zeigt mir, dass ich hier nicht allein bin und oftmals zu unrecht gescholten werde!
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ich will dir doch nicht die hoffnung nehmen. meine zynischen texte sollen ansporn für jedermann sein!
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na wer's mit 27 nicht gebacken hat, der bekommt den kuchen nie fertig. das liest man hier im forum doch immer.
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also meiner meinung nach endet der spaß mit erreichen des 27. Lebensjahres. es gibt menschen die haben mit 50 lebensjahren keine gefestigte Lebensstellung. da sind die eltern doch schon betagte rentner oder schon verstorben.
da eine waisenrente auch nur bis zum 27. lebensjahr gezahlt wird, kann man im unterhaltsrecht auch davon ausgehen. -
tja, da die behörden in der tat von einem scheinarbeitsverhältnis ausgehen werden und ein fiktives einkommen unterstellen (so sieht es meiner meinung nach auch aus;)) bleibt ja ehedem nur der klageweg. wehe dein mann hat vorher zufälliferweise mehr verdient!:D dann wird euch auch kein anwalt helfen, dann bleibt es bei einem fiktiven einkommen.
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komm alter, haste nicht mitbekommen, dass die anfrage 13 monate alt ist. macht nichts, du bist damit ja nicht allein!:p
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Ich beziehe HartzIV, gehöre aber zu den wirklich Arbeitssuchenden, bisher leider ohne Erfolg.
stimmt, das hat er am 07.12.10 so geschrieben. manchmal ist komisch. letzte aktivität: 07.12.2010
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nat Frau Leyen ja sehr raffiniert gemacht
@deluxxe
zeigt mir mal wieder, das du keine ahnung hast. sie spart zwar 5 euro pro Bedarfsgemeinschaft, aber das erziehungsgeld darf nun erstmal nicht angerechnet werden, rentenbeiträge müssen weiter überwiesen werden und auch das übergangsgeld von alg1 zu alg2 muss bis auf weiteres gezahlt werden. das sind alles in allem mehr kosten als einsparungen. also erst denken und dann schreiben.
schuld hat nicht das arbeitsministerium, sondern die spinner, die die hartz4-gesetze erfunden haben: die SPD und die Grünen.
die blockieren im bundesrat und nicht die derzeitige Bundesregierung. -
auweia! klar, der richter ist ein nazi, dutsche frauen sind schlangen und bringen es nicht im bett.
warum machst du dich denn nicht dahin fort, wo du hergekommen bist.ZitatIch habe heute bei ARGE eine Antrag gestellt, wegen kostenübernahme eine Lustreise nach Brasilien+Viagra. Bitte druck mir die Daum das ich Bezahlt bekomme.Danke dir.
ob dir kitty den segen gibt weis ich nicht, meinen segen hast du, aber nur, wenn das flugticket ein oneway-ticket ist.:D
ZitatWenn Sie beine breit macht hat Sie nur die gedanken "Kind+Unterhalt
aber bei dir armer wurst doch nicht, da ist doch nichts zuholen.
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hättest du eventuell erahnen können, dass es Gründe gibt, wieso aus meinem Plan von vor 2 Jahren nichts geworden ist.
ich habe deine texte schon richtig gelesen und erahnte recht schnell:
Zitatder oder die kriegt doch nichts, aber auch rein garnichts gebacken!
dabei bleibe ich auch!:D
ps. du bist 27 jahre alt und hast nichts, kein schulabschluss, kein geld, kein beruf, keine sinnvolle zukunft, ausser die, den rest deines lebens von hartz4 zuleben!
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toll, wenn du maverick_26 hier mal zitierst und gar antwortest, aber seine anfrage ist vom 13.11.2009 und seit diesem tage hat er sich in diesem forum auch nicht mehr blicken lassen.
jungejunge, wie manche leute hier das forum lesen, schlimmer als analphabeten!:o:o:o
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Nun haben wir einen Brief von der ARGE bekommen, dass er sich am Montag mit Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf zu melden hat. Sind heute erstmal zum Hausarzt, um ihn eine Woche krank zu schreiben
erzähl doch keinen mist, der will doch überhaupt nicht arbeiten!
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So langsam solltest du anfangen dein Leben auf die Reihe zu bringen.Alt genug bist du ja schließlich.
das wird doch ein schuss in den ofen!:D
du hast ihm vor gut anderthalb jahren schonmal einige ratschläge gegeben.
http://www.sozialleistungen.in…elaufen-was-nun-8830.html
der oder die kriegt doch nichts, aber auch rein garnichts gebacken!:(
daher mein rat: bleib doch noch ein paar jahre bei mutti und vati wohnen!:p
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nu issa eingeschnappt und hat seine anfrage gelöscht. auch sein profil existiert nicht mehr. böser junge!:D:D:D
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wer soll dir denn diese frage beantworten. :(
da musst du dich an die leistungsabteilung deiner arge wenden und denen erklären, dass es sich dabei wohl um ein missverständnis handeln müsste.