ZitatWas können wir tun um das Einkommen zu erhöhen Ohne das die Arge etwas abzieht?
süsser die kassen klingeln.:D
eben, einfach arbeiten gehen!
schwarzarbeiten, wenn ihr das nicht schon machen tut, würde auch gehen.
ZitatWas können wir tun um das Einkommen zu erhöhen Ohne das die Arge etwas abzieht?
süsser die kassen klingeln.:D
eben, einfach arbeiten gehen!
schwarzarbeiten, wenn ihr das nicht schon machen tut, würde auch gehen.
dein hauptarbeitgeber muss dir eine nebentätigkeit genehmigen. erfahren kann er es nicht, weder vom finanzamt, noch von den sozialkassen.
Zitatdu eine weitere Lohnsteuerkarte
nee kitty, Steuerkarte hat sich auch erledigt,gibt es ab 2011 nicht mehr. geht alles elektronisch an die behörden. die einkünfte werden dann nit dem lohnsteuerjahresausgkeich verrechnet. der muss dann zwingend bis zum 31.05. des folgejahrs gemacht werden.
Zitat
ZitatLisalein hätte hinsichtlich ihrer Zinseinkünfte falsche Angaben gemacht
nein, hinsichtlich der zinsen doch nicht, sondern hinsichtlich des vermögens, welches im ersten halbjahr noch vorhanden war.
Zitatwenn ein SB meint, er könne einfach mal so Einsicht in Unterlagen nehmen, welche weit vor Leistungsbezug datiert sind
das meint nicht der SB, das sagt der gesetzgeber. vermögensverhältnisse können bis zu 10 jahren rückwirkend geprüft werden. beim antrag auf grundsicherung ist dass sogar zwingend vorgeschrieben.
Zitatdem SB rein garnichts angehen, was Lisalein mit diesen Einkünften 2009 gemacht hat.
falsch, deine ansichten, man darf sein vermögen nicht verschleiern, verschleudern oder verschenken. auch nicht spenden. (mir sind fälle untergekommen, da wurde versucht, 6 oder 7stellige Summen vor hartz4-Antrag zu verschieben.
ZitatEs geht hierbei werder um ...........noch um ein großes Vermögen, welches erst hätte aufgebraucht werden müssen
woher weist du denn das. weist du, wie hoch die zinseinkünfte im jahr 2009 waren? an hand der zinseinkünfte kann man das vermögen ja halbwegs gut schätzen. lisalein hätte mal schreiben sollen, wie hoch die gesamten zinsen in 2009 waren, aber alles und nicht die hälfte vergessen.
ZitatAus der Selbständigkeit kommend, hat Lisalein 2009 nicht wissen können, dass sie im November 2010 H4 beantragen muss
tut mir leid, bei aller naivität, aber hast du schon mal was von einem vorsätzlichem konkurs gehört. da geht es um andere summen, als nur das bisschen hartz4.
Zitatund konnte daher frei über ihre ZInseinkünfte verfügen.
nochmals, es geht um verschwiegenes vermögen, nicht um zinsen. jeder kann mit seinem vermögen und seinen zinsen machen, was er will. aber anspruch auf hartz4 verfällt dann aber nun mal.
Zitat
Scheinbar hat sie alle relevanten Unterlagen beigebracht, sonst hätte es ab November zu keinem Leistungsbezug kommen dürfen
na klar(die kontoauszüge der letzten drei monate), aber bis zum sommer 2009 hatte sie geld verschleiert, das sieht man halt an der höhe der gesamtzinsen für 2009.
ZitatSie ist somit ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und der SB war gehalten, diese Unterlagen vorab zu prüfen und ggf. den Leistungsbezug zu stoppen.
wi kann den ein SB vermögen von vor 6 monaten prüfen, wenn man nur kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen muss? im erstantrag wird nach evt. ehemaligen vermögen der letzten 10 jahre gefragt. wenn man die nicht angibt, kann ein SB zunächst auch nichts machen. ich kann ja auch mein auto verschweigen. erst die kontrollmitteilung vom kraftfahrzeugbundesamt, monate später, würde die wahrheit ans licht bringen.
ZitatAn Lisalein gerichtet, kann ich nur sagen: Lege die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Leistungsbezug vor und laß es damit gut sein.
sie muss di kontoauszüge vorlegen, auf denen ersichtlich ist, wann die zinsen gut geschrieben wurden, also jeweils am qatarlsende. dann kann man auch sehen, wieviel geld in den ersten beiden quartalen 2009 noch auf dem konto waren. das ist der zweck der übung.
fazit: sie muss die verlangten kontobelege nachweisen. anderfall wird der hartz4-bescheid vom herbst 2009
aufgehoben und sie muss die erhaltenen Hartz4-bezüge zurück zahlen. genau so ist es vom gesetzgeber vorgesehen.
die 83 qm sind völlig o.k. für eine person, konnte auch luxsus sein, aber mit 38 qm hinten dran also 121 qm muss verwertet werden. ist zu viel für eine person. also dann doch vermieten und keine leistungen vom amt. anders geht es nicht.
ZitatIch kann einfach nicht glauben, dass ich bestraft werdel dafür, dass ich mein Geld nicht verjubelt habe!
doch , genau so ist es nun mal. da werden sich dann die vielen riestersparer in vielen jahren auch die augen reiben, wenn sie merken, dass sie was für die sparquote des staates getan haben.
ZitatEr hätte diese Auskünfte VOR der Bewilligung von Leistungen einholen müssen.
wenn das mal so einfach wäre. ich habe doch geschrieben:
Zitatdie mühlen der bürokratie arbeiten mitunter sehr langsam.
wenn man bei jedem hartz4-antrag erst auf die auskunft des bundesamt für finanzen warten müsste, dann würden die anträge in etwa 4 monate bearbeitungsdauer haben.
darum ist die verfahrensweise so, dass die hartz4-bezieher beim beim bundesfinanzamt lediglich gemeldet werden und dann in intervallen von 3 monaten automatisch eine kontrollmitteilung versendet wird. einzelabfragen wären zu aufwendig und werden nur in dringenden verdachtsfällen durchgeführt.
grundsätzlich wird so jedes mitglied einer bedarfsgemeinschaft überprüft, vom kleinsten baby bis hin zum greis. darum dauert es manchmal auch sehr lange, bis die jemanden auf die schliche kommen.
wenn lisalein kooperativ wäre und sich nicht weigern würde, die fehlenden kontoauszüge vorzulegen, könnte das missverständnis natürlich sofort aus der welt geschaffen werden. natürlich ist sie unschuldig und wie alle hier lediglich ein opfer!:D
neben datenabgleichen mit dem bundesamt für finanzen werden regelmäßig mit dem sozialamt, grundbuchamt, rentenversicherungsanstalt, grundsicherungsamt, finanzamt und wohngeldstelle automatische datenabgleiche durchgeführt.
du kannst dir doch sicher vorstellen, dass einzelabfragen dann millionenfach erfolgen müssten und der bürokratieaufwand in keinem verhältnis zum nutzen stehen würde.
auf die mitwirkungspflicht des einzelnen kann sie die arge doch nun wirklich nicht verlassen.
sozialbetrug ist nun mal volksport, wird aber im zeitalter von computer und internet ein immer schwierigeres geschäft.
hier ist der paragraph dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__52.html
dachtet ihr wirklich, dass das alles ohne kontrolliert zu werden einfach so geht.
wahrscheinlich ist es zu groß, denk doch mal daran, dass da noch eine einliegerwohnung dazu gehört. vielleicht kann er uns ja noch die gasamt qm-wohnfläche inkl. einliegerwohnung angeben.
sagt mal, wie naiv seid ihr eigentlich? man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern, gerade auch in der zeit vor einem hartz4-antrag.
anhand der gemeldeten gesamtzinsen für 2009 scheint das vermögen offensichtlich doch recht hoch gewesen zu sein, vermutlich höher als im erstantrag angegeben. zunächst bleibt den arge-mitarbeitern ja nichts anderes übrig als den angeben des hilfesuchenden glauben zu schenken. wie sich aber nun im rahmen einer kontrollmitteilung herausgestellt hat, wurden üben überdurchschnittliche zinsen in 2009 eingenommen. die mühlen der bürokratie arbeiten mitunter sehr langsam.
ZitatDer SB hat in diesem Fall wohl tief geschlafen und nu hat er Pech gehabt!
wieso der SB? hellseherische fähigkeiten haben die argemitarbeiter nun beileibe nicht. und pech hat nur lisalein, wenn im ersten halbjahr 2009 doch mehr geld auf den konten war als im novenber angegeben. wer das geld jetzt hat oder wo das geld jetzt ist, spielt keine rolle. man kann damit machen was man will. aber hartz4 wird trotzdem gestrichen.
allgemein mal ein tipp: ihr gebt den fragenden hier im forum recht oft den ratschlag, sich quer zustellen und zu mauern und gegenzuhalten und zu verzögern und und wiederspruch einzulegen und ähnliches mehr.
grundsätzlich wäre es aber besser, man kooperiert mit der arge oder den anderen behörden, ist stets freundlich und verbindlich, gerade dann, wenn man nichts zuverbergen hat und nur ein opfer ist.
so wie es in den wald hineinschallt, so kommt es in der regel auch wieder raus.;)
ZitatDas Denkvermögen Deines Sachbearbeiters scheint sehr eingeschränkt zu sein. Ich darf wohl davon ausgehen, dass Du an Deinem Wohnort keine Wohnung für eine Netto-Kaltmiete von nur € 180 finden würdest
das denkvermögen des sachbearbeiters ist völlig richtig. er muss n das haus nämlich verkaufen und vom erlös sicher eine längere zeit leben und kostet demzufolge der arge auf absehbare zeit keinen cent. zudem: das haus scheint unangemessen groß für eine person und ist so oder so nicht förderfahig. mich würde mal die gesamte qm-zahl interessieren.
ZitatMan hat mir gesagt, dass es nicht zu groß ist
wer hat das gesagt? jemand von der arge oder jemand vom stammsisch? als richtwert sind für eine einzelperson 80 qm angesetzt. wenn dann noch die einliegerwohnung dazu kommt, denke ich schon, dass die arge das nicht finanzieren kann.
nee, so habe ich es mir schon gedacht, denn du schriebst ja, dass es sich um eine einliegerwohnung handelt. das ganze haus scheint für dich und/oder deine bedarfsgemeinschaft zu groß zu sein und ist daher seitens der arge nicht förderungsfähig zu sein. es geht halt nicht, dass da nun ein jeder daher kommt und sagt: nun zahlt mal für meine überdimensionierte immobilie. nicht dass du da als hartz4-empfänger noch vermögen aufbauen tust.
wie kitty schon schrieb, gibt es für bafög feste sätze. wenn du davon dein studium und wohnung nicht bezahlen kannst, solltest du einen Nebenjob annehmen. eine verpflichtung dazu gibt es natürlich nicht. nicht dass du am ende auf die idee kommst, man finanziert dir am ende noch ein Luxusanwesen am starnberger see!
ja, bei einer nicht selbstgenutzten immobilie (egal ob leerstehend oder vermietet) werden keinerlei kosten durch die entsprechenden sozialträger übernommen. kosten der unterkunft gemäß sgb2 heisst: da wo man als hilfsbedürftiger wohnt.
ZitatWenn wieder vermietet ist, wie werden die Mieteinnahmen verrechnet?
na als einkommen werden sie gerechnet. aber eine nicht selbst genutzte immobilie muss zwingend verwertet werden um damit den lebensunterhalt zu bestreiten.
mit kindern im haushalt gibt es kein jahr auf probe. ihr seid gleich eine bedarfsgemeinschaft.
mensch kitty, du solltest aber doch wissen, was unter punkt 8 der anlage Vermögen beim Hartz4-Erstantrag steht:
Zitat. Schenkung/Spende/Übertragung
Wurde Vermögen einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in den letzten 10 Jahren im In- oder Ausland verschenkt, gespendet oder auf eine andere Person übertragen.
selbst für die Erdbebenopfer in Haiti dürfte man nicht spenden. die rede ist von 10 jahren. darum gehts in diesem fal. zudem dürfte es sich ein eine größere summe handeln, als z.b. 500 oder 1000 euro.
fakt ist, dass die arge die genauen zahlen schon kennt und daher interveniert. aber offiziell meldet das bundesamt für finanzen lediglich die genauen zinserträge. in dem von gawein zitiertem urteil steht, dass die kontoauszüge zwingend vorgelegt werden müssen, lediglich können zahlungsausgänge an parteien oder gewerkschaften geschwärtzt werden. nun frage ich mich, worauf sich das lisalein denn eigentlich berufen will. falt ist, kommt sie der aufforderung nicht nach, gibt es eine rückzahlungszahlungaaufforderung für die beiden monate. aber egal, die warheit werden wir ehedem nicht erfahren.
schade, ich dachte dass ich eine antwort darauf bekomme, was denn nun eigentlich dagegen spricht, die verlangten kontoauszüge vorzulegen. zumal ich natürlich davon ausgehe, dass im hartz4-antrag zu den vermögensverhältnissen korrekte angaben gemacht wurden. da könnte man der arge doch mal glatt eins auswischen. die immer, die aales sehen wollen und hinter jedem ding sozialbetrug ahnen. die würden sich aber ärgern, wenn lisalein die kontoauszüge vorlegt und es nichts zubeanstanden gibt. (bis jetzt wars ironie)
es wird aber so kommen wie ich schon schrieb: wer sich so dagengen wehrt, kontoauszüge vorzulegen, der hat was auf dem kerbholz und wird einen bauchklatscher machen!:D
die wahrheit ist nun mal im zeitalter von internet und computer einen mausklick entfernt.;)
na denn wollen wir mal hoffen, dass es bei 10 prozent bleibt. das ist nach meiner lesart schwarzarbeit und hat nicht nur eine sperre, sondern auch die völlige rückzahlung der hartz4-bezüge zur folge. wo soll man denn die grenze ziehen? bei 100 euro. 355 euro oder bei 1000 euro?
ZitatUnd nen Teil vom Haus kann man ja auch nicht verkaufen...
richtig, an fremde geht das nicht. aber die schwiegermutter und ihr freund könnten es euch abkaufen. vom erlös müsstet ihr dann erstmal leben. eine andere möglichkeit sehe ich nicht. bis das haus übereignet wäre, könntet ihr hartz4 als darlehen bekommen.
Zitatsoll es wohl auch so sein das einem Auszubildenden nichts vom Amt abgezogen werden kann aufgrund des Ausbildungsschutzes?!
quatsch, das gibt es definitiv nicht. da ihr ein kind im haushalt haben werdet, seid ihr eine bedarfsgemeinschaft. alle einkommen werden zusammen addiert.
ZitatDarf das Amt, obwohl ich nur 2 Monate ALG2 bezogen habe, die Auszüge für das ganze Jahr verlangen?
ja, das amt darf das. anhand der höhe der zinsen scheint sich der verdacht eingestellt zu haben, dass das angegebene vermögen wahrscheinlich höher ist, als im hartz4-antrag angegeben. anders ausgedrückt, die wissen es schon. nun musst du die kompletten auszüge vorlegen und man wird dir dann nachweisen, dass du falsche angaben gemacht hast und du musst die hartz4-bezüge der beiden monate zurück zahlen.
wenn alles o.k. dann brauchst du dir ja keinen kopf machen und die papiere ohne wenn und aber vorlegen.
aber: die tatsche dass du hier diese frage stellst, zeigt mir, dass du was zuverbergen hast, so mal zwischen den zeilen gelesen.;)