Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch wegen nicht, nicht richtig angegebener Zinseinkünfte und Vermögenswerte
Sehr geehrter...,
im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 (2) SGB 2 ist uns bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2009 Zinseinkünfte in Höhe von
XXX Euro bei der Sparkasse erzielt haben.
Diese Zinseinkünfte sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB 2 und lassen zusätzlich Vermögenswerte vermuten, die nach § 12 SGB 2 zu berücksichtigen sind.
Die genaue Höhe dieser Vermögenswerte ist uns bisher nicht bekannt. Wir bitten Sie daher, uns durch Vorlage der entsprechenden Nachweise die Höhe der Zinseinkünfte und der Vermögenswerte (Spareinlagen, Wertpapiere oder ähnlich) nachzuweisen.
Ihre Mitwirkung ergibt sich aus §§ 60 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 1). Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil wir ohne die erbetenen Unterlagen / Angaben nicht entscheiden können, ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen nach dem SGB 2 zustehen, bzw. zugestanden haben.
Eventuell wurden Ihnen Leistungen zuviel gezahlt, weil Sie nicht bzw nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, dass Sie über Zinseinkünfte und Vermögenswerte verfügen. Es liegt in Ihrem Interesse, die erforderlichen Unterlagen baldmöglichst einzureichen.