Beiträge von lacki

    eigentlich hättest du nach der 6wöchigen lohnfortzahlung krankengeld von der krankenkasse bekommen müssen. wenn nicht, dann warst du danach werder kranken-und rentenversichert, auch nicht arbeitsloenversichert. damit wurden keine beiträge eingezahlt und du hättest keinen anspruch auf alg1. aber wovon hast du denn gelebt?
    wenn du aber krankengeld bekommen hast, dann haben die auch bei der arbeitslosenversicherung eingezahlt.

    gezahlt werden sie nicht mehr, aber:


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    Für sie wird kein Rentenbeitrag mehr gezahlt. Zuvor lag dieser Beitrag bei 40 Euro. Die Zeit als Hartz-IV Empfänger wird nun nur noch als Anrechnungszeit gesehen, nicht mehr als Pflichtbeitragszeit.


    das heisst in deinem fall, die wartezeit wird erfüllt und die rente kann wie geplant beantragt werden.

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    hm was soll meine SB da schon groß wissen... auf meinen kontoauszügen sind mehr ausgaben wie einnahmen


    nun triumphiere mal nicht so laut. der SB weiss viel mehr als das, was auf deinen kontoauszügen steht.

    den umzug und den zusammenzug mit dem kindesvater musst du dem amt sofort melden. ihr bildet dann eine bedrfsbemeinschaft. sein einkommen wird berücksichtigt. was die 150qm-wohnung angeht, das wird das amt zu der einschätzung kommen, das diese wohnung zu groß und zu teuer für drei personen ist. ihr werdet dann aufgefordert die wohnkosten zu senken. man wird euch die leistungen so weit runter kürzen, als ob ihr in einer für euren landkreis angemessenen wohnung für 3 personen wohnen würdet. das wären so etwa 500 bis 550 euro warmendmiete. den rest müsstet ihr dann von den regelleistungen/einkommen selbst bezahlen.

    jedenfalls sollte sausi damit rechen, nach wihnachten/neues jahr ein aufhebungsbescheid zubekommen. ich rate dann zu einem anwalt.


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    allein auf einen Verdacht hin die Leistungen zurückfordern.


    ich habe doch geschrieben, dass der an hand von bank/finanzamtunterlagen schon viel mehr weiß. nun muss er formalrechtlich dem betroffenen einen anhörungsbogen zuschicken. sie muss und kann natürlich nochmals stellung beziehen. wir leben doch in einem rechtsstaat. aber sie selbst schreibt ja, dass alles ordentlich gezahlt und abgerechnet wurde.
    und ebayverkauf?! da ist schon das nächste problem am aufkochen.!

    gawein, in diesem fall scheint wohl doch einiges mehr geschummelt worden sein als aus der anfragehervor geht. nicht nur, dass die mietzahlungen angezweifelt werden, auch vermögen scheint auf ungeklärte weise weg zu sein. wir wissen ja nicht welche ihformationen von seiten der banken/finanzamt bei der arge vorliegt. aber sich immer so einfach als opfer hinzustelen, fällt mir schwer zuglauben. wenn die arge in dieser richtung ermitteln, dann ist da noch eine leiche im keller.
    wie gesagt, innerfamiliär sollte man so was nie machen.

    tja, habe ich doch gesagt, dass das nicht gut geht. nun werset ihr zurückzahlen müssen. die passen tierisch auf. vermögensdispositionen heisst, ob ihr geld verschwinden lassen habt, weliches einstmal dir gehört hat.


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    werden dahingehend auch nichts zu befürchten haben....


    das haste ja am 08.12. geschrieben. die arge scheint es anders zu sehen.

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    Jetzt hab ich alles in einen Brief gepackt und abgeschickt


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    Die ganzen Antworten der Arbeitgeber sind weg, wenn die mein Brief nicht erhalten haben


    ob der papst unfehlbar ist weiss ich nicht. ich weiss allerdings, das die deutsche post nahezu unfehlbar arbeitet.
    das nun ausgerechnet von dir diverse postsendungen nicht ankommen, glaube ich dir sofort!:o


    du hast aber auch immer ein pech!:rolleyes:

    nein, geht nicht. die aktuelle hartz4-reform wurde separiert. die änderung zum befristeten zuschlag von alg1 zu alg2 zählt nicht zu der zustimmungspflichtigen gesetzesänderung des bundesrates. somit ist der aktuelle bescheid für deinen freund korrekt.

    nein, es gibt auch für hartz4-empfänger eine niederlassungsfreiheit. nur die kosten für unterkunft müssen passen.

    du bist also ein berliner und ein beispiel dafür, das der ÖBS (öffentliche beschäftigungssektor)der größte scheiss ist, den die roten und linken in berlin verzapft haben.
    du arbeitest also nur bis zum 18.01.11. also bekommst du nur für den halben monat gehalt, welches im februar überwiesen wird. sofern dieses gehalt existenzsichernd ist, ergibt sich ein hartz4-anspruch in der tat erst ab 01. märz, weil das zuflussprinzip zählt. das heisst: da dir das gehalt im februar zufliessen wird, zählt es auch als einkommen für den monat februar.
    übrigens, als du die maßnahme begonnen hast, hast du ganz sicher auch noch für den monat hartz4 bekommen, als du die maßnahme begonnen hast. damit gleicht sich die sache ja wieder aus.