Beiträge von lacki

    so einfach ist es nun wieder auch nicht. entscheident ist, ob du das überschüssige vermögen auch in einer angemessenen zeit verbraucht hast. nicht dass du in den letzten 6 monaten 20000 euro versemmelt hast. man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern.
    wenn aber alles in ordnung ist, dann könntest du hartz4-leistungen ab dem tag an dem du den hartz4-antrag abgibst bekommen.

    ja, wohngeld würde gehen. hartz4 ergänzend wohl kaum, weil keine soziale härte vorliegt und deine eltern eigentlich bis zum 25. lebensjahr für dich verantwortlich sind.

    bitte, erzählt dem mann doch keine scheiße. der geht mit euren antworten zur arge und läuft dort voll gegen die wand und darf weitere 4 wochen auf sein geld warten. wie ich schon schrieb, gab es hier in berlin mal einen fall, wo der hauptmieter 350 euro warm zahlte und bei der arge wurde von seiner freundin, sie wollten ein jahr auf probe machen, ein untermietvertrag über 378 euro vorgelegt wurde. sie würden daraufhin sofort als bedarfsgemeinschaft eingestuft, (wer versucht gemeinsam zu betrügen, der gehört auch zusammen).
    es gilt in solchem fall aber, dass nur maximal 50 prozent der miete geltend gemacht werden können. es ist gängige praxis, dass die haptmietverträge vorgelegt werden müssen um mißbrauch im interesse unser aller zu vermeiden.
    gawain, auch dir fehlt mitunter die vorstellungskraft, wie in wirklichkeit bei der arge abgezockt wird. du musst immer die andere seite sehen und hinterfragen, warum die das machen und was genau in den dienstanweisungen steht/stehen könnte!

    ja sven, aber es ist wie immer, den armen beissen die hunde. also ich kenne jemanden der in 2009 ein sabbathjahr mit staatlicher ünterstützung einlegte, (burnout) der war dreimal für je einen monat in südostasien und einmal für 2 1/2 wochen in los angeles und las vegas. man kann alles machen, sollte sich aber nicht erwischen lassen.;)


    temp


    ist doch keine behauptung von mir, sondern nur eine annahme. bitte vielmals um entschuldigung, wenn es mißverständlich rübergekommen ist.
    aber wie dem auch sei, leistungen rückwirkend gibt es für dich nicht.:D

    Kitty, erst schreibst du:


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    Wohnung ist viel zu groß und die Nebenkosten wären mir etwas zu gering angesetzt


    dann:


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    Für 150 qm ist die Wohnung trotzdem recht günstig


    das ist in der tat eine große falle!


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    Das Amt berücksichtigt dann eben nicht die gesamten Kosten.


    angemessen für wohngeldbezug bei drei personen ist wie bei hartz4 nun mal eine wohnungsgröße von ca. 75 qm. das heisst, dass die familie im falle eines wohngeldantrages lediglich knapp 400 euro als miete berücksichtigt bekommen werden. also dürfte sich daraus ein sehr geringer anspruch auf wohngeld errechnen. also eng wirds allemale. hartz4 wird nicht zahlen, weil die arge einen umzug in eine 150 qm wohnung niemals zustimmen würde. aber da sie ja ab juli wieder arbeiten geht, können sie die miete dann ja erstmal mit dem überziehungskredit, falls überhaupt vorhanden, bezahlen.

    die antwort von juli ist zwar nett und schön, aber:


    ich bleibe dabei, sei freundlich und kooperativ. fang nicht mit einer sinnlosen paragraphenreiterei an. damit kommst du nicht weiter.


    Zitat

    Wenn ein wirksamer schriftlicher Untermietvertrag besteht, gibt es meiner Meinung nach, überhaupt keine Notwendigkeit für die Arge, den Hauptmietvertrag zu prüfen


    so ein quatsch auch. allein zur feststellung der tatsächlichen wohnkosten muss der hauptmietvertrag vorgelegt werden. nicht dass der hauptmietvertrag evt. 350 € ist und und der untermietvertrag 378 € ( z.b. in Berlin für eine person). alles schon dagewesen, derartige trickserei.


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    Ein Bürger ist, wenn er keine Sozialleistungen benötigt, so einer Behörde keinerlei Rechenschaft pflichtig.


    wieder so ein quatsch! sofern er mit einem bedürftigen in einer haus- oder bedarfsgemeinschaft lebt, ist er dazu verpflichtet.



    "

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    Widerlegung Bedarfsgemeinschaft" ausschließen. Darin muss nur angekreuzt werden, dass keine eheähnliche Gemeinschaft, keine gemeinsamen Konten u.s.w bestehen und mit Unterschrift bestätigt werden.


    blanke theorie. in der praxis wird von den argen zu 99,90 prozent anders entschieden. auch sozialgerichte haben entsprechend so entschieden.


    und der tipp, sich einen anwalt zunehmen, dazu hat opa61 nicht die kraft, nerven und ausdauer.


    also besser man arbeitet mit der arge an der lösung der probleme, als gegen die arge für noch mehr probleme.

    Hallo!


    Sicherlich gibt es nun ein Zeitproblem bei dir, wegen der Feiertage, alle Papiere zu besorgen. Aber so ist es nun einmal. Gerade wenn man als Mann zu einer Frau zieht und einen auf Untermieter macht, wird nun mal genau geprüft. Spätestens in einem Jahr werden die dich und deine Vermieterin ehedem als Bedarfsgemeinschaft werten. Das hat nichts mit Stasi zu tun, das erfordert die Gesetzeslage.
    Ich würde mich dem Amt gegenüber kooperativ und freundlich verhalten und die geforderten Unterlagen zeitnahe einbringen. Was anderes bleibt dir ja ehedem nicht übrig.
    Und wenn es dir möglich ist, auch mal freundlich zusein, dann geh am Montag gleich mal hin, und frage nach einem Darlehen. Wenn man dass vernünftig rüberbringt, sollte es eigentlich klappen. Über den entsprechenden Spielraum verfügen die Sachbearbeiter ja.


    Lacki

    Ach Svenchen!


    Ich weiß dass du ein Naivchen bist und fehlende Vorstellungskraft hast. Aber die Welt ist nun mal böse. Uns selbst hier im Forum gibt es immer wieder mal Fragen von Bedürftigen, die gerne mal einen längeren Auslandsaufenthalt machen würden, egal ob zur Erholung oder als Geschäftsleute. Ich sage dir, es sind zehntausende wohlhabende Hartz4-Empfänger auf der ganzen Welt unterwegs. Aber ich will dir gerade zu Weihnachten den Glauben an dass gute im Menschen nicht nehmen.


    Lacki

    Zitat

    Meine Frau hat ihren FLug erst in 7 Wochen


    aua, du meinst den rückflug? dann gibt es 100 % sanktion. geh hin und sei ehrlich und kooperativ. versuche den ernst der situation als grund für die reise zu erklären. da gibt es keinen anderen ausweg. also rückwirkend vom tag der abreise bis zur rückkehr werden ihr der regelsatz gestrichen.
    unbeantwortet lassen würde ja auch bedeuten, die streichen euch die mietkosten.

    na mit dem wohngeld ist das nun auch wieder nicht ganz richtig. bei wiki steht dazu nämlich folgendes:


    Zitat

    Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich im Rahmen einer Formel (§ 19 WoGG) aus folgenden Größen:


    Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen
    Höhe des Familieneinkommens
    Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt




    150 qm für drei personen ist selbstverständlich nicht förderfähig. wer kein geld hat, bzw. am unteren einkommen verdient, der kann sich nicht einfach in eine unangemessen große wohnung setzten und sagen: vater staat zahl mal!:o
    der nächst der kommt, will dann 300 qm finanziert haben. wir sind ein sozialstaat, aber kein sozialparadies!:mad:


    frohes weihnachtsfest!:D

    Zitat

    Eventuell bekämst du gar keine Leistungen mehr denn die Wohnung ist viel zu groß


    nun lass sie doch. 150 qm für drei personen, warum denn nicht? vor allem dann, wenn man denkt, dass andere dafür bezahlen.

    na warte erstmal ab, wenn der aufhebungsbescheid und die rückzahlungsaufforderung kommt! Aber nun genieße erstmal die festtage und denk nicht immer daran.

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    das auf Grund keiner Beitragszahlung die Voraussetzungen nicht mehr erfüllbar sind. Es zählen Beitragszeiten nicht Anrechnungszeiten


    wenn das so ist, tut mir das leid. könntet ihr vielleicht die beiden monate freiwillig in die rentenkasse einzahlen? fragt die auf dem rentenamt mal.

    wenn du arbeit suchst solltest du im eigenen interesse über ordentliche bewerbungsunterlagen verfügen. wenn du aber keine lust hast, den eindruck habe ich nämlich bei dir, dann reichen auch 0815-unterlagen aus.
    das könnte aber zur folge haben, dass dir deine arbeitsvermittlerin mal ein 3 bis6 monatiges bewerbertrainig überhilft. und 5 euro pro bewerbung gibt es dann auch nicht.