Ich nehme mal an, dass du noch nie so weit rumgekommen bist, um jemals in einer Bananenrepublik gewesen zu sein. Sei froh, dass du in einer gut funktionierenden und vor allem frei gewählten demokratie leben kannst. Auch ist unser sozialsystem weltspitze, vielleicht noch neben den ländern wie holland und schweden.
Aber wir können uns hier ewig streiten, ohne vorlage des hauptmietvertrages wird er keine leistungen bekommen.
Er hat ja nun die wahl, sich freundlich und kooperativ gegenüber der arge zu verhalten und die verlangten unterlagen schnellstmöglich vorzulegen. Dann wird es auch bald was mit geld.
Oder er macht es so, wie ihr es hier empfehlt und er leistet widerstand gegen behördenwillkür.
Mal sehen ob er damit besser fährt. Wahrscheinlich werden wir nie erfahren, wie die sache ausgeht. Es kann auch gut möglich sein, dass opa61 sich hier nie wieder blicken lässt.
juli
Wo bitte ist ein vernindlicher rechtsanspruch auf vorschuss oder darlehen verankert?
In den paragraphen gibt es is lediglich gummi-formulierungen wie kann und ermessen die rede.
Zitat
§ 42
Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.