Beiträge von lacki

    wie ich schon schrieb, es gibt für dich keine möglichkeit das ein sozialer träger für dich weder die kaution übernimmt, noch dass es dir per darlehen gewährt wird.

    nachtrag:


    Zitat

    Läuft das trotzdem zum 31.01 aus oder würde sich das in diesem Fall verschieben?


    habe vergessen zu erwähnen, dass es grundsätzlich einen monat beitragsfrei nachversichert werden muss. also in deinem fall bis 28.02.2011

    ich sehe hier keinen anspruch auf übernahme der kaution. du bekommst ja anscheinend nicht mal ergänzend hartz4. vom wohngeldamt wird keine kaution übernommen.

    Zitat

    so bin ich dann ab 1.Februar nicht mehr krankenversichert



    Zitat

    solltest Du Dich dringend um ALG II bemühen


    ich tippe mal, dass auf grund von vermögen oder partnerschaft(wohngemeinschaft) kein anspruch auf alg2 besteht. darum noch den hinweis: es gibt eine pflicht zur krankenversicherung. das heisst, du musst dich privat versichern, ohne wenn und aber.

    Zitat

    Ein Recht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende haben alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen.


    sie bildet mit dem kind eine eigene bedarfsgemeinschaft innerhalb deines haushaltes. mit dir und evt. anderen familienangehörigen bildet sie eine hausgemeinschaft. sie hat 359 euro, abzüglich kindergeld, regelsatz für sich und fürs baby sind es 215 auch abzüglich kindergeld von 184 euro. erstausstattung fürs baby und schwangerschaftsbrkleidung kann sie extra beantragen. eine erstausstattung für die wohnung eher nicht, da sie ja bei euch bleibt. falls der kindesvater unterhalt zahlen sollte, dann würde das auch als einkommen angerechnet werden. aber bei einem selbstbehalt von 950 euro braucht er sicher keinen unterhalt zahlen. da wäre dann noch unterhaltsvorschuss vom jugendamt, würde aber auch als einkommen zählen.
    nicht vergessen, die arge übernimmt einen angemessenen teil der warmmiete oder halt wohnkosten.

    sie kann hinziehen wo sie will. wie hoch der unterhalt deines vaters sein wird, hängt von der höhe seines einkommens ab. das wird ein familiengericht klären. wenn der vater keinen unterhalt zahlen kann, dann bekommt sie hartz4 oder grundsicherung in dem alter. das heisst, derzeit 359 euro plus eine angemessene miete. im bundesdurchschnitt werden das in etwa 350 bis 400 euro sein.

    Zitat

    Du bist halt eher ein ängstlicher Mensch


    das ist quatsch. ich bin realist. ich weiss dass sozialbetrug aber auch steuerhinterziehung zum guten ton in deutschland gehören. und wenn sie arge in diesem fall schon direkt nach vermögensdisposition fragt, so hätte man das als chance nutzen können. sie wissen es doch längst.

    ich schätze das engagement von gawain hier im forum sehr und freue mich über jede seiner weitestgehend qualifizierten antworten. aber manchmal liegt er falsch und verschlimmert durch seine antworten die situation von hier im forum hilfesuchenden erheblich.

    ich bete täglich für die opfer von finanzbetrügern wie riester. in amerika hat ein herr madoff 150 jahre haft wegen kapitalbetrugs bekommen. riester läuft ist ist ein freier mensch(wird) es auch bleiben, aber der kapitalbetrug per riesterrente ist über die jahre gesehen um ein vielfaches höher.

    trotz aller freundlichkeit in der antwort von kitty, sicher hat sich nicht die mühe gemacht, deine bisherigen anfragen zu lesen, du bist raus! ihr seit mit allen mitteln eurer mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.


    also nochmals, trotz gawains aufhetze: seid kooperativ und versucht die sache aus der welt zu schaffen. ihr habt leichen im keller und nur durch ehrlichkeit könnt ihr zurück in den schoss der sozialfürsorge!

    Zitat

    Also lohnt es sich zu Riestern, wenn das später sowieso abgezogen wird??


    natürlich nicht! die riesterrente ist einfach nur volksverdummung. nicht nur hartz4-empfänger und geringverdiener sondern auch die heutige mittelschicht wird sich dann zu rentenbeginn in 20 bis 30, ja gar bis 40 und mehr jahren nur die augen reiben, wenn sie sehen, wie hoch (oder halt niedrig) die gesetzliche rente ausfällt. und wer dann per riestern vorsorge gemacht hat, der ist dann doppelt bestraft.
    also wenn politiker sagen, man müsse riestern, dann sollte einen die sache spanisch vorkommen.

    Ich nehme mal an, dass du noch nie so weit rumgekommen bist, um jemals in einer Bananenrepublik gewesen zu sein. Sei froh, dass du in einer gut funktionierenden und vor allem frei gewählten demokratie leben kannst. Auch ist unser sozialsystem weltspitze, vielleicht noch neben den ländern wie holland und schweden.
    Aber wir können uns hier ewig streiten, ohne vorlage des hauptmietvertrages wird er keine leistungen bekommen.
    Er hat ja nun die wahl, sich freundlich und kooperativ gegenüber der arge zu verhalten und die verlangten unterlagen schnellstmöglich vorzulegen. Dann wird es auch bald was mit geld.
    Oder er macht es so, wie ihr es hier empfehlt und er leistet widerstand gegen behördenwillkür.
    Mal sehen ob er damit besser fährt. Wahrscheinlich werden wir nie erfahren, wie die sache ausgeht. Es kann auch gut möglich sein, dass opa61 sich hier nie wieder blicken lässt.


    juli


    Wo bitte ist ein vernindlicher rechtsanspruch auf vorschuss oder darlehen verankert?
    In den paragraphen gibt es is lediglich gummi-formulierungen wie kann und ermessen die rede.


    Zitat

    § 42
    Vorschüsse
    (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.