Beiträge von lacki

    also wenn du unter 23 jahre alt bist, geht noch die familienversicherung bei deiner mutter. sonst musst du in der tat selber zahlen. da gibt es keine lücken.
    die arge kann deine mutter natürlich nicht zwingen, dich im falle eines rauswurfes wieder aufzunehmen. die sind ja keine schlichtungsstelle/familienberatung.

    also wenn es schnell geht im vermittlungsausschuss, dann wäre der nächste termin zur gesetzesänderung der01.02.2011.
    also januar alle male haste zeit. ich rechne eher mit 01. märz. zumnindestens ist frau Ursula von der weiß nicht viel optimistisch, dass es zum 01.03.11 klappen könnte.

    Haben Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, einen Anspruch auf AlgII. Wie wäre deren Einkommen zu berücksichtigen?
    Antwort: Teilnehmer am FSJ haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
    Jugendliche erhalten im FSJ ein Taschengeld in unterschiedlicher Höhe. Sie arbeiten voll und sind in dieser Zeit in allen Zweigen der SV versichert. Unterkunft und Verpflegung können sie jedoch frei erhalten.


    Daher ist der Regelsatz um 35 % zu kürzen, wenn sie volle Verpflegung erhalten. Bei Teilverpflegung ist von der 35 %igen Gesamtkürzung ein Anteil von 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40 % für Abendessen zu kürzen.


    Wenn dem Jugendlichen im FSJ keine Mietkosten entstehen, weil die Unterkunft frei ist, können im Rahmen des AlgII keine KdU bewilligt werden.


    Das Taschengeld mindert nach Abzug der Freibeträge (auch § 11 Abs. 2 Nr. 5 und 6 für Erwerbstätigkeit) den Bedarf. Weiterhin ist zu beachten, dass während des FSJ Kindergeld gezahlt wird. Bei minderjährigen Teilnehmern mindert dieses zusätzlich deren Bedarf nach dem SGB II."

    Die rechnung der arge scheint in etwa richtig zu sein. Hier könnt ihr euren anspruch durch eingabe eurer einkünfte und mietkosten mal selbst ausrechnen.


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html


    Ihr müsst natürlich beim kindergeld 184 euro eingeben, dass die eltern 39 euro wegen handyrechnung einbehalten ist für die arge nicht relevant.
    Zudem sehe ich dass du noch einen befristeten zuschlag von derzeit 74 euro erhältst. Der wird in den nächsten monaten auch verschwinden, sobald die zum 01.01.2011 geplante hartz4-reform in kraft tritt. Nur damit du dich nich wunderst.

    Zitat

    Wo kann man ergänzend H4 beantragen???


    also ihr bekommt demzufolge ab januar 711 euro alg1 von der agentur für arbeit. das wäre für eine dreiköpfige familie in der tat zu wenig. (auch mit 184 € kindergeld)
    daher solltet ihr noch am montag zu eurem zuständigen jobcenter (arge) gehen und euch die mit dem datum von heute abgestempelten antragsformulare holen, diese ausfüllen und dort recht bald wieder einreichen.

    strom ist von der regelleistung zu bezahlen.
    der rest müsste klappen, weil die gsamtkosten der unterkunft deutlich unter den angemessenen wohnkosten für drei personen im bundesdurchschitt liegen.
    aber:


    Zitat

    bekommt ab 01.01.2011 Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 711,-Euro, so die Aussage der Arge-Mitarbeiterin. Da mein Mann freigestellt wurde aber das Gehalt noch vom Dezember gezahlt wird könne man da noch nichts genaues sagen


    kann es sein, dass du hier von alg1 redest? dann würdet ihr keine wohnkosten erstattet bekommen. da müsstet ihr zunächst ergänzend hartz4 beantragen.

    Zitat

    Gegen sofortige Ein-Euro-Jobss kann man vorgehen.


    na wenn du alles weist, warum fragst du denn?
    mich würde allerdings interessieren, wo das geschrieben steht, dass man gegen einen sofortigen 1-eurojob vorgehen kann. die sogenannte mitwirkungspflicht gilt laut gesetz von anfang an, ohne ausnahme.

    naja, da streiten sich die geister. fakt ist, dass das gesetz nicht wie geplant zum 01.01.2011 in kraft getreten ist. es hängt ja bekanntlich noch im vermittlungsausschuß. könnte so noch drei monate weiter gehen.


    da gleich meine nächste frage: wurde das elterngeld bereits als einkommen angerechnet?

    ein jahr lang die hälfte der wohnkosten, sofern diese angemessen sind. danach würde man euch als bedarfsgemeinschaft bewerten.
    zudem müsstest du älter wie 25 jahre alt sein.

    ist eine schwierige frage, die man aus dem stand nicht beantworten kann. ich würde sagen, dass du es einfach probieren solltest.

    wenn diese vom finanzamt als berufsbedingte ausgaben anerkannt werden, dann sollte es kein problem sein. was sagt denn dein steuerberater, falls du einen hast, dazu?

    ich lese in deiner anfrage zunächst, dass du nicht arbeiten willst!


    Zitat

    Direkt nach Hartz-Antragstellung wird man sich gegen so was wehren können.


    nach der antragsstellung bekommt man keinen 1-eurojob. erst wenn ein bewilligungsbescheid vorliegt, dann geht so was und man muss ihn auch annehmen.


    Zitat

    Habe ich e. Anspruch darauf, dass man zunächst mal versucht, mich berufsnah unterzubringen???


    kümmere dich doch selbst um einen berufsnahen job. du musst nehmen, was man dir als job vorschlägt, ggf. auch unter deiner qualifikation.


    so mal nebenbei bemerkt: wenn die dir sofort einen 1-eurojob andrehen wollen, dann ist es mit deinen wiedereinstiegschancen nach einschätzung deines SB's nicht sonderlich gut gestellt.