ZitatGegen einen Verwaltungakt kann man doch Widerspruch einlegen
das ist aber kein verwaltungsakt, sondern lediglich eine mündliche information, was alles zum 01.01.2011 an fördereungen eingestellt wurde.
ZitatGegen einen Verwaltungakt kann man doch Widerspruch einlegen
das ist aber kein verwaltungsakt, sondern lediglich eine mündliche information, was alles zum 01.01.2011 an fördereungen eingestellt wurde.
ZitatNun habe ich 2 Jobangebote bei denen das Hamburger Modell aber gewünscht ist, und ich hätte es natürlich auch gern!
das sind doch abzockerarbeitgeber, die nur per lohnkostenzuschuss vom amt leute einstellen und sobald die förderung ausgelaufen ist, schmeissen sie dich raus und holen sich den nächsten.
egal, mit gesamt 650 € bist du so oder so steuerfrei. aber wie ist es mit der krankenkasse?
ZitatWas spricht denn dagegen....
stinkende faulheit, dekadenz, hohes anspruchsdenken, ignoranz und eindeutig zu hohe sozialleistungen!
p.sp.der fragesteller hat sich hier übrigens nunmehr 4 tage lang nicht blicken lassen. soviel zum thema ignoranz!
ein zehn jahre altes motorrad dürfte keinen oder nur einen kleinen wiederverkaufswert haben. daher würde weder dein anspruch auf Hartz4/sozialhilfe gemindert, noch würden sich im falle des verkaufes an den vermögensfreibeträgen was ändern. daher ist es für den sozialträger jacke wie hose, ob du das motorrad nun verkaufst oder nicht.
für dich sollte sich allerdings die frage stellen, ob es als bedürftiger sinnvoll ist, ein altes auto und ein altes motorrad zuunterhalten. steuern, versicherung, tüv, evt. anfallende reparaturen, wie willst du das bezahlen?
aua, innerhalb von zwei stunden die selbe frage in der selben rubrik!:o
alkohol, drogen oder einfach nur durch den wind?:D
10 jahre altes auto und 10 jahre altes motorrad sind beide nichts wert und kannste behalten. da du derzeit weiniger als 3 stunden am tag arbeiten kannst, brauchst du nicht zur arge gehen. solange du arbeitsunfähig bist und noch keinen rentenanspruch hast, ist das sozialamt für dich zuständig.
und da du nur über einen kleinen geldbetrag verfügst, dürfte das im rahmen des schonvermögens nicht relevant sein. aber aufpassen: die prüfen drei jahre rückwirkend.
wohnung sollte für euren kandkreis/stadt angemessen sein. angaben dazu findest du hier:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
die wohnung solltest du dir vom sozialamt bewilligen lassen.
tja, da biste wohl neppern, schleppern und bauernfängern auf den leim gegangen. das ist ganz einfach betrug, was die da gemacht haben. aber sicher hast du auch ein papier unterschrieben, mit dem die sich juristisch abgesichert haben.
doppelposting!
pro lebensjahr habt ihr einen freibetrag von 150 euro, zudem einmalig 750 euro für dringende anschaffungen. das baby hat dann 3100 euro frei. insgesamt sind es bei euch dann 14950 euro, die ihr anrechnungsfrei haben könnt.
das auto darf einen wert von bis zu 7500 euro haben.
solange du nicht studierst hast du definitiv einen anspruch auf alg1. egal ob du denen das sagst oder nicht.
Zitat
Oder helfen die mir dann nur bei der Studiensuche?
ganz sicher nicht, es heißt ja arbeitsamt, nicht studiumsamt.
und solange du alg erhältst, kann es passieren, dass sie dir ein jobangebot machen, dass du berwerbungsnachweise vorlegen musst oder auch mal einen lehrgang mitmachen musst wie alle alg1-empfänger.
hier Paragraph 22 sgb2
Zitat§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
da habe ich nicht aufgepasst. dann muss für die restliche zeit(maximal bis zu 6 monaten) die neue miete inkl. der höheren heizkosten ohne wenn und aber übernommen werden.
aber eine rückwirkende erstattung der umzugskosten/kaution schliesse ich weiterhin aus.
Das Sozialgericht Gotha sagt:
Thüringer Erziehungsgeld darf NICHT auf das Arbeitslosengeld II ( Alg II / Hartz IV) angerechnet werden!!!
ZitatAlles anzeigenNach § 11 Abs. 3 Buchst. B) sind zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Zweckbestimmte Einnahen sind solche, die einem anderen Zweck, als die Leistungen nach dem SGB II dienen, also einem anderen Zweck als Unterhalt oder Arbeitseingliederung.
Genau dies ist bei Zahlungen nach dem ThüErzGG der Fall.
Zielrichtung des ThüErzGG ist es, eine angeblich bestehende finanzielle Diskriminierung häuslicher Erziehung in den ersten Lebensjahren zu beenden und für eine dahingehende Gleichberechtigung zu sorgen, dass nur solche Eltern das Erziehungsgeld in voller Höhe bekommen, die sich auch um ihre Kinder zeitlich hundertprozentig kümmern und so keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen müssen. Dieser Gesetzeszweck dürfte angesichts der zahlreicher öffentlicher Stellungnahmen zahlreicher Parlamentarier der seinerzeitigen Regierungspartei nicht bestreitbar sein, vgl. etwa das Interview der Zeitung „Freies Wort“ vom 15.05.2008 mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU- Fraktion, Herrn Michael Panse, der hier diese Zielrichtung des Gesetzes ausdrücklich bestätigte. Zweck der Zahlungen ist es also, eine umfassende Betreuung von Kindern zu gewährleisten, gleich ob sie eine Kindertagesstätte besuchen oder aber zu Hause bleiben.
Es ist dem Gericht unerfindlich, wie die Beklagte dies ernsthaft in Frage stellen kann, zumal in (dem nur aus einem einen Satz bestehenden) § 4 THürErzGG ausdrücklich gesagt ist, dass „Erziehungsgeld nach diesem Gesetz eine vergleichbare Leistung des Landes i. S. des § 8 Abs. 1 BErzGG“ ist. In dessen Abs. 1 Satz 1 wiederum ist bestimmt, dass das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben. Insofern ist die von der Beklagten geäußerte Rechtsansicht, eine Regelung wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG enthalte das Thüringer Erziehungsgeldgesetz nicht, schlicht unrichtig, denn § 8 Abs. 1 Satz 1 BerzGG wurde durch den in § 4 THürErzGG enthaltenen Verweis praktisch zum Gegenstand auch des THürErzGG gemacht.
tja, nun ist das kind in den brunnen gefallen. du hattest kein einverständnis der arge zum umzug, weil aus sicht der arge in der tat kein zwingender grund vorhanden war. die arge braucht dir demzufolge werder umzugskosten noch kaution stellen, auch nicht auf darlehnsbasis. da die heizkosten nun plötzlich erhöht worden sind ist die wohnung nun mal zu teuer und demzufolge unangemessen. warum nun soll die sachbearbeiterin nicht mehr sagen, die wohnung sei unangemessen. ihr bekommt nun völlig richtig lediglich die alte miete, die im mietvertrag steht und die auch von der arge übernommen wurde. den rest müsst ihr nun selbst zahlen.
es gäbe theoretisch noch den weg, dass die miete für 6 monate so übernommen wird und ihr aufgefordert werdet, euch eine neue wohnung zu suchen. das wäre eine ermessensfrage des sachbearbeiters. knackpunkt ist aber, dass ihr ohne einverständnis umgezogen seid.
kann es aber auch sein, dass das geld bereits zum letzten des monats auf dem konto war und nicht erst am ersten des folgenden monats? normalerweise muss der arbeitgeber ja eine bescheinigung ausfüllen, wo er auch angeben muss, wann das gehalt fällig ist. wenn es jeweils zum letzten des monats drauf war, ist es richtig so. es gilt das zuflußprinzip.
keine angst, wegen 600 € machen die keine probleme, auch wenn sie schwarz erwirtschaftet worden sind.
du darfst als 25jäh. ein vermögen von 4500 euro besitzen. am besten ist, wenn ihr das schwarzgeld gleich in eure heimat schickt. dann ist es weg und die daheimgebliebene familie freut sich.
per gericht einklagen. wir sind doch innerhalb der eu. das sollte heute nicht mehr so schwer sein.
Zitatund was sind die mögliche Folge und Konsequenz ?
du bekommst kein BAB mehr!
dein vater könnte doch millionär sein und wie gott in frankreich leben!:D
na ob das amt so einfach mirnixdirnix stromschulden übernimmt, wage ich zu bezweifeln. auch als azubi hätten sie dir maximal ein darlehen dafür geben können.
aber wie dem auch sei, von der arge siehst du nach nun 3 jahren keinen pfennig mehr. was mich allerdings wundert, normalerweise geben die unternehmen derartige forderungen gerne mal an inkassounternehmen weiter, und die hätten dich dann schon gefunden.
nun bleibt dir nur noch die möglichkeit, dich mit den stadtwerken zu einigen. wenn du vor drei jahren azubi warst, so wirst du ja heute hoffentlich nicht mehr an dem tropf der arge hängen und selbst dein geld verdienen. davon ausgehend wäre die arge ehedem nicht mehr für dich zuständig.